Hallo,
folgende Situation:
Ich bin von meiner Frau seit 8 Jahren geschieden und zahle (nach Düsseldorfer Tabelle) Unterhalt für unseren Sohn (der bei Ihr lebt). Nun wird unser Sohn 18 (ist noch Schüler) und ich habe gehört, dass nun beide Elternteile unterhaltspflichtig sind.
Frage:
Wie werden die Einkünfte meiner Frau berechnet?
Sie lebt in unserem Haus (welches ich Ihr überlassen habe) und hat Mieteinnahmen.
Werden die Mieteinnahmen meiner Frau zu ihrem Gehalt dazugerechnet?
Vielen Dank für die Ratschläge/Tipps
Grüße Rainer
Unterhalt, Kind wird 18, Mieteinnahmen
3. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 3. September 2018 | 16:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt, Kind wird 18, Mieteinnahmen
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#1
Antwort vom 3. September 2018 | 16:29
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2362x hilfreich)
Hallo,
es werden alle Einkünfte angerechnet. Bei Mieteinnahmen könnten es aber auch Bruttomieteinnahmen sein.
edy
#2
Antwort vom 3. September 2018 | 16:33
Von
Status: Student (2440 Beiträge, 790x hilfreich)
Ja, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören zum unterhaltsrechtlichen Einkommen.
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#3
Antwort vom 4. September 2018 | 18:35
Von
Status: Schüler (268 Beiträge, 88x hilfreich)
Zitat:Sie lebt in unserem Haus
Hierfür muss sie sich noch den Wohnvorteil anrechnen lassen.
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