Hallo,
Ich habe folgende Frage, was steht einer Alleinerziehenden Mutter als Geld zur Verfügung, wenn Sie keine Einkünfte hat.
Soweit ich weiss sind es 770€ (BU), 160€ Kindergeld und Kindesunterhalt mindestens 200€ aufwärts.
Wie hoch ist das Erziehungsgeld und wie genau ist die Regelung mit 1 Jahr, bzw 2 jahren Auszahlung?
Wer ist für welche Zahlung zuständig (also für welchen Anteil das Arbeitsamt, für welchen Teil das Jugendamt)
Inwiefern werden die Gelder gekürzt, wenn die Alleinerziehende Mutter wieder anfängt zu arbeiten zB auf 400€ Basis.
Danke
Unterhalt, Kindergeld, Erziehungsgeld, etc.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
@Machtmensch,
wie oft haben wir das eigentlich schon durchgekaut?
Zwei Varianten:
300€ bei zwei Jahren
450€ bei einem Jahr.
quote:
Inwiefern werden die Gelder gekürzt, wenn die Alleinerziehende Mutter wieder anfängt zu arbeiten zB auf 400€ Basis.
Dachtest du an deine Unterhaltszahlungen?
Bei der 450€-Variante um 150€
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Aha interessant.... Ok und sie muss sich von vorne herien entscheiden ob Sie 1 oder 2 Jahre macht.
Für meinen Fall:
Ich zahle die 770 (muss ich laut Anwalt aber nicht, da man doch sehr viele Dinge geltend machen kann) also zahle ich max 400 plus Kindesunterhalt.
Wenn Sie selbst verdient, muss ich dann diese 400 auf jeden Fall weiterzahlen und das Arbeitsamt zahlt weniger (also nicht mehr die fehlenden 370) oder bekomme ich einen Nachlass?
Für den anderen Fall einer Freundin von mir:
Sie würde 770 vom Arbeitsamt bekommen, plus 450 Erziehungsgeld, plus Kindesunterhalt vom Jugendamt? Plus Kindergeld?
Wenn Sie wieder geringfügig verdient, werden dann einfach die anderen Gelder gekürzt um den Betrag den Sie verdient, oder bekommt sie selbst noch etwas davon zusätzlich ab?
danke
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
@ Loddar, einfach mal die Fresse halten, wenn Du nicht weisst um was es geht!!!
von Diedreifragezeichen am 15.03.2009 15:14
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
43 Antworten