Hallo!
Meine Eltern sind geschieden, ich lebe bei meiner Mutter(Einzelkind) und studiere. Mein Vater zahlt Unterhalt, hat mir aber in diesem Jahr eine eigene Wohnung gekauft(Schulden gemacht). Er bezahlt Strom, Wasser, Nebenkosten und überweist mir den Unterhalt, den er bis jetzt an meine Mutter gezahlt hat( uned zahlt Schulden ab ).
Meine Mutter gibt mir das Kindergeld ( 154€) mehr will sie nicht bezahlen, und meint ich soll mit dem Geld auskommen.
Hab gelesen, dass der Lebensunterhalt laut einer Richtline (DT) für Studenten bei 600 € liegt.
Eltern verdienen beide nicht schlecht, Bafög bekomme ich nicht!
Fragen:
1.Hab ich Anspruch auf Kindergeld, falls ja , fliesst es in die o.g. 600 € mit ein ?
2.Inwiefern ändert sich der Unterhaltsbetrag meines Vaters, da er mir eine Wohnung stellt ?
3 Meine Mutter meint sie müsste nichts bezahlen ( allerdings ist sie Barunterhaltspflichtig), und meint sie handle grosszügig wenn sie mir das Kindergeld überlässt. Welche Institutution kann mir genau ausrechnen, wieviel mir von welchem Elternteil zusteht? ( Selber ausrechnen ist ein bisschen schwierig). Zum Anwalt oder Rechtspfleger will ich nicht gleich gehen, jedoch will ich meine Mutter darüber informieren, dass mir Geld zusteht!
Unterhalt, Studium, eigene Wohnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



weiss keiner was ?
Hallo,
nu mal immer mit der Ruhe! Hier bekommt leider keiner Geld dafür, dass er dir antwortet, insofern wirst du dich doch auch ein wenig gedulden können oder?
Also: 1. Deine Mutter ist zwar barunterhaltspflichtig, aber kann auch verlangen, dass du während des Studiums zu Hause wohnst und dass sie ihren Teil des Unterhaltes in Naturalunterhalt leistet.
2. Kindergeld fliesst in die KU Berechnung ( 600 EU ) mit ein.
Jeder Elternteil hat dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1000 EU. Einkommen , das drüber hinaus geht, könnten sie als Unterhalt leisten. Wenn sie beide gut verdienen, müsste also jeder der beiden 223 EU plus Kindergeld zahlen. Dein Vater DÜRFTE damit seiner Pflicht mehr als genügend nachgekommen sein, deine Mutter wohl eher weniger.
Da das Jugendamt für dich nicht mehr zuständig sein wird, ( ich sehe grad: Du hast dein Alter gar nicht mitgeteilt) wirst du dir wohl einen Anwalt nehmen müssen, um eine genaue Berechnung durchführen zu lassen. Auch, um evtl. mittels eines Titels bei deiner Mutter vollstrecken lassen zu können.
Noch eine Frage: Hast du eigenes Einkomen? Dieses wird dann auch mit in die Berechnung einbezogen !
Gruß
Anna
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Thread war auf die 2.Seite gerutscht, da wollte ich ihn nochmal hochschieben, sonst würde ihn wohl niemand mehr entdecken ...
zu 1. Kann meine Mutter wirklich verlangen, dass ich bis Ende der Ausbildung daheim Wohnen bleibe? Bin 21, das Verhältniss würde ich als gegenseitiges ignorieren beschreiben, dass ab und zu eskaliert ...
2. Das mein Vater weiterhin so viel zahlt, halte ich für ungerecht, immerhin stellt er die Wohnung, und da meine Mutter genug verdient, sollte sie schon einen grösseren Teil des Unterhalts bezahlen! Kann man die Wohnung nicht als Teil des Unterhalts berechnen?
Ich suche vorerst ( bevor es zum Anwalt /Rechtspfleger geht) nach Orientierungspunkten, vielleicht zeigt sich meine Mutter ja einsichtig ..
Mfg
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
43 Antworten