Unterhalt, gerichtlicher Titel

29. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)
Unterhalt, gerichtlicher Titel

Hallo.
Folgendes Szenario:

- Es existiert ein dynamischer Titel der durch ein Gericht beschlossen wurde.

Nun möchte ein Elternteil eine Neuberechnung und veranlasst dies über das Jugendamt.

- Gehen wir nun davon aus, dass das Jugendamt eine Änderung berechnet.

Es stellen sich nun folgende Fragen:
1. Wer kann einen Richterlichen Titel abändern?
// Ich dachte bisher, dass das nur ein Gericht kann.
2. Kann ein Titel vom Jugendamt den Richterlichen Titel abändern?
3. Oder existieren, sofern man den Titel vom Jugendamt unterschreibt, sogar 2 Titel die beide bedient werden müssten?

Vielen Dank!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3342 Beiträge, 1111x hilfreich)

Zitat (von getrenntlebend):
1. Wer kann einen Richterlichen Titel abändern?
// Ich dachte bisher, dass das nur ein Gericht kann.
Die Abänderung ist der Familiengerichtsbarkeit vorbehalten, vgl. § 238 FamFG.

Zitat (von getrenntlebend):
2. Kann ein Titel vom Jugendamt den Richterlichen Titel abändern?
Man kann einen gerichtlichen Titel durch eine Jugendamtsurkunde ersetzen, wenn Einigkeit zwischen den Beteiligten besteht. In der Urkunde sollte explizit erwähnt sein, dass mit dieser Urkunde der bisherige Beschluss ersetzt werden soll.

Zitat (von getrenntlebend):
3. Oder existieren, sofern man den Titel vom Jugendamt unterschreibt, sogar 2 Titel die beide bedient werden müssten?
Es sollte die vollstreckbare Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses im Anschluss an die Beurkundung beim Jugendamt herausgegeben werden. Sofern noch Rückstände bestehen, sollten diese bestenfalls gleich in die neue Urkunde aufgenommen werden. Anderenfalls bestehen ggf. tatsächlich zwei Titel.


-- Editiert von smogman am 30.01.2020 08:09

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