Moin zusammen,
ohne jetzt einen Riesen Roman (zum Hintergrund) zu schreiben, würden mich folgende Fälle interessieren:
1. Wie steht es mit der Unterhaltspflicht für zwei Schulkinder (17 und 10 Jahre, Kind bei Ex-Partner) nachdem ein Beruf der ca. 2300,-€ netto einbringt freiwillig vom Unterhaltspflichtigen gekündigt wird um einen wesentlich schlechter bezahlten Job, ca. 1300 - 1400 € netto anzunehmen (Grund wäre NICHT sich vor Unterhalt
zu drücken, sondern sein leben komplett umzustellen, quasi auszusteigen aus Verantwortung im Job und sein leben kleiner zu gestalten, also so ein wenig "simplify your life", falls das jemandem was sagt)?
2. Wie würde sich der Unterhalt ändern (Kind lebt bei Ex-Partner), wenn Kind nach Abitur in duales Studium mit Ausbildung geht (also Ausbildungsvergütung bezieht)? Was würde da angerechnet und wie?
Danke erstmal!
MS79
Unterhalt, was wäre wenn!?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1. Kommt drauf an, was der Vertreter der Unterhaltsgläubiger möchte. Grundsätzlich wäre das eine Obliegenheitspflichtverletzung und würde zur Anrechnung fiktiver Einkünfte führen.
2. In der Volljährigkeit sind beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet. Einkünfte des Kindes werden in der Regel bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen und dann vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Der Restbedarf ist haftungsmäßig auf die Eltern zu verteilen.
Hmm ok...zum ersten Punkt: Mal angenommen man wäre im ganz krassen Fall Aussteiger...also Selbstversorger ohne Geld/Vermögen/Einkommen?
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Der Fall ist doch wirklich ganz einfach. So lange wie die Kids minderjährig sind oder aber privilgierte Volljährige hat der Verpflichtete alles zu tun, um den Unterhalt sicher zu stellen. Grenzenlose Selbstverwirklichung läuft da nicht. Er muss weiter zahlen, eben auf der Basis eines fiktiven Einkommens. Anders sieht es aus, wenn die Kids nicht mehr priviligiert sind. Da kann er sich grenzenlos selbst verwirklichen.
wirdwerden
1) Für die Dauer von min. drei Jahren wird das alte Einkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen, wenn sich der U-Verpflichtete schuldhaft verhält.
Die grundlose Jobveränderung zählt dabei als schuldhaft.
Danach wird nach neuem Einkommen gerechnet, aber es muss der Mindestunterhalt gezahlt werden. Das gilt auch für den krassen Fall.
2) analoge Anwendung nur bei der Quotelung wird mit effektiven Werten gerechnet.
Grundlos darf kein Unterhaltspflichtiger - egal ob KU oder EU - sein Einkommen willkürlich durch eigene Disposition herabsetzen!
Berry
OK,
letzter Fall: Man wird gekündigt und fällt von 2300,-€ Netto auf 1500,-€ durch einen anderen Job den man annimmt, was dann?
Dann wäre der Einzelfall zu prüfen. Ist die Kündigung erkennbar unbegründet, könnte der Gläubiger unter Umständen sogar eine Kündigungsschutzklage verlangen (das dürfte mMn heutzutage eher selten vorkommen). Wenn diese Verpflichtung nicht besteht, wäre bei einem neuen Job mit 1.500 € der Mindestunterhalt zu fordern.
EDIT: Bei 2 Kindern würde dieser Fall, sofern keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, definitiv zum Streitfall hinsichtlich der Erwerbsobliegenheit. Der Schuldner müsste dann ggf. nachweisen, dass keine besser bezahlte Tätigkeit für ihn zur Verfügung steht.
-- Editiert von smogman am 12.06.2019 08:40
Was wäre denn mit dem Unterhalt, wenn man einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber nahegelegt bekommt und diesen dann annimmt?
Das Einkommen bleibt fiktiv. DAAD Unterschreiben muss man sich dann halt leisten können.
Was wäre denn mit dem Unterhalt, wenn man einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber nahegelegt bekommt und diesen dann annimmt? Dann hat man, anders als bei einer Kündigung, die Einkommensverminderung selbst herbeigeführt. Schließlich muß man keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben...
ZitatWas wäre denn mit dem Unterhalt, wenn man einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber nahegelegt bekommt und diesen dann annimmt? :
Hi @MS79,
denke auch, dass wie die anderen User in ihren Beiträgen schreiben, es lediglich um das Geld an sich geht. Hierfür würde ich in keinem Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, weil es sonst wirklich selbst herbeigeführt werden würde. Parallel würde ich mich schlau machen, was in Sachen Kindesunterhalt zu beachten ist. Wenn sich mittels einer Kündigung dein Einkommen verringert, wird sich auch die fällige Unterhaltszahlung verringern. LG Robin
Ok, verstehe ich natürlich. Also: Wenn ich gekündigt werde und zeitnah einen schlechter bezahlten Job annehme, wie beschrieben, wäre das aber ok?
Mal eine ganz doofe Frage: Wenn ich einen schlechter bezahlten Job annehme, wie soll ich dann den ursprünglichen Kindesunterhalt des höheren Einkommens bezahlen, wo Nix is, kann man auch nix holen!??
ZitatOk, verstehe ich natürlich. Also: Wenn ich gekündigt werde und zeitnah einen schlechter bezahlten Job annehme, wie beschrieben, wäre das aber ok? :
Im Unterhaltsbereich gibt es oft kein Richtig oder Falsch. Wenn sich beide Parteien einig sind und keine Sozialleistungen beziehen, kann man im Großen und Ganzen ausmachen, was man will. Wenn der Unterhaltsberechtigte damit nicht einverstanden ist und man keine Lösung findet, muss man es im Zweifel gerichtlich klären lassen.
Die Spannweiten der Einkommensgruppen sind sehr groß, die Unterschiede des zu zahlenden Unterhaltes jedoch nicht. So liegen beispielsweise zwischen der Untergrenze der Einkommensgruppe 2 und der Obergrenze der Einkommensgruppe 4 insgesamt 1.200 € bereinigtes monatliches Einkommen Unterschied. Der Unterhalt würde jedoch in der ersten Altersstufe nur um 36 € zwischen den diesen Gruppen abweichen. Deswegen wäre in diesen Einkommenssphären ein fiktives Gehalt kein wirkliches Problem.ZitatMal eine ganz doofe Frage: Wenn ich einen schlechter bezahlten Job annehme, wie soll ich dann den ursprünglichen Kindesunterhalt des höheren Einkommens bezahlen, wo Nix is, kann man auch nix holen!?? :
Ein Problem erzeugt der Unterhaltspflichtige erst, wenn er plötzlich so wenig verdient, dass eine Unterhaltsforderung, die auf fiktivem Einkommen basiert, gar nicht mehr durchgesetzt werden könnte. Dieses Problem haben viele, weshalb auch fast 1 Millionen Menschen traurigerweise Unterhaltsvorschuss beziehen.
Ok, und was wenn der Unterhaltsempfänger (also das Kind, auch wenn die Mutter es überwiesen bekommt) Hartz4 erhält, was macht das Amt? Also Mutter bekommt Hartz4 und wohnt mit schulpflichtigem Kind (17 Jahre)zusammen.
Dann fordert das Amt den Unterhalt ein.
Der Vollständigkeit halber sei auf den § 170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht) verwiesen, in der eine Höchststrafe von 3 Jahren Freiheitsentzug festgelegt ist.
ZitatOk, verstehe ich natürlich. Also: Wenn ich gekündigt werde und zeitnah einen schlechter bezahlten Job annehme, wie beschrieben, wäre das aber ok? :
Mal eine ganz doofe Frage: Wenn ich einen schlechter bezahlten Job annehme, wie soll ich dann den ursprünglichen Kindesunterhalt des höheren Einkommens bezahlen, wo Nix is, kann man auch nix holen!??
Hi @MS79,
kann mich wieder nur den anderen Forenteilnehmern anschließen. Solltest du bei großem Interesse wirklich den exakten Betrag herausfinden wollen, ist hier der entsprechende Link dazu: https://www.unterhalt.com/duesseldorfer-tabelle.html
LG Robin
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