Unterhalt, wenn Kinder in Ausbildung

26. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
gsx1400
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt, wenn Kinder in Ausbildung

Moin aus Berumbur,....ich bin seit 11/2011 getrennt und mittlerweile auch geschieden,habe aber noch guten Kontakt zur Exfrau.
Ich bezahle seit 2011 für meine Töchter 420 pro Kind also 840€ mtl.(Anfangs habe ich mehr bezahlt ,wie ich musste,...mittlerweile
liege ich unter dem Satz der Düsseldorfer Liste).
Viola ist im Juli 18 Jahre alt geworden und fängt zum 1. August eine Lehre zur Akkustikerin an, und bekommt 390€ Brutto.
Maria ist im Juli 16 Jahre alt geworden und fängt zum 1.September eine Lehre zum Werkzeugmechanikerin an und bekommt 1004 € Brutto.
Mein durchschnittliches Nettoeinkommen beträgt 2500 €.
Was bzw muss ich überhaupt noch zahlen?

LG
Ralf.d.V

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von gsx1400):
1. August eine Lehre zur Akkustikerin an, und bekommt 390€ Brutto.

Bist du dir mit dem Ausbildungsentgelt sicher?
Ich würde schon fast sagen, dass 390 Euro im Monat brutto sittenwidrig ist!

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Hi Seb,

es gibt Pferdewirteazubis, die kriegen € 200,-... Und mit Bereitsschaftsdienst, 14 Stunden Arbeit, etc...

Insofern kann das hinkommen. Eigentlich gibt es deutlich interessantere (und besser bezahlte) Berufe...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na, die Frage war ja nicht so sehr, ob das Azubi Gehalt angemessen ist oder nicht, sondern es ging darum, ob nun noch Unterhalt gezahlt werden muss.

Maria hat ein Einkommen von 1004 Euro brutto pro Monat. Damit ergibt sich grob überschlagen die folgende Rechnung: Ich schätze mal, dass sie netto mindestens 600 Euronen verdienen wird. Davon gehen zwar noch 90 Euro Freibetrag ab. Aber damit dürfte ihr Bedarf immer noch gedeckt sein, insbesondere weil sie mietfrei bei ihrer Mutter wohnt.

Bei Viola sieht das ein bissl anders aus. Sie wird volljährig und ist dann nicht mehr privilegiert. Auch hier ist zunächst eine ähnliche Rechnung wie bei Maria anzustellen. Allerdings sind jetzt BEIDE Elternteile für den Unterhalt haftbar, die Betreuung durch die KIndesmutter entfällt. Die Höhe des Bedarfs ergibt sich aus der Summe des bereinigten Einkommens beider Elternteile. Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Spalte für volljährige Kinder. Ohne Kenntnis der bereinigten Einkommens kann man also nicht sagen wie hoch der Unterhaltsbedarf ist ... beispielsweise in der 4. Stufe (2.301 - 2.700) ergibt sich ein Bedarf von 594 Euro - 190 Euro Kindergeld = 404 Euro. Das Ausbildungsentgeld (390 EUR) - 90 EUR Freibetrag = 300 EUR ist das anrechenbare Einkommen von Viola. Damit verbliebe in meinem Beispiel noch ein Betrag von rund 100 Euro.

Dieser Betrag wäre dann quotiert nach dem Einkommen von den Eltern zu tragen, wobei die Kindesmutter ihren Anteil vermutlich durch Kost und Logis erbringt.

Mein Vorschlag: biete Viola 50 - 100 Euro ohne große Rechnerei an ... dann spart ihr euch den Aufwand ... und das Mädel sollte happy sein. Wenn nicht, dann sollte SIE sich um die genaue Berechnung kümmern ... denn ab Eintritt der Volljährigkeit ist sie für ihren Unterhalt selbst zuständig.

LG
Marcus

-- Editiert von Marcus2009 am 26.07.2016 17:39

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#4
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,
da Maria noch minderjährig ist, wird von ihr Nettogehalt nach Abzug der 90 Euro halbiert. Dieser Betrag wird von ihrem Bedarf abgezogen. Die Differenz ist dann vom UET in Form von Unterhalt zu leisten.

Da Viola volljährig ist, wird hier das volle Nettogehalt (abzüglich der 90 Euro) von ihrem Bedarf abgezogen. Die Differenz ist von beiden Elternteilen gequotelt nach Einkommen zu übernehmen.

gaestin

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