Unterhalt, wichtige Fragen! Mehrbedarf / Schulden

7. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
goalgetter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt, wichtige Fragen! Mehrbedarf / Schulden

Guten Tag, ich habe einen 2 Jährigen Sohn, den ich Unterhalt verpflichtet bin, ich habe heute eine Mitteilung vom Jugendamt bekommen. Aus diesem Schreiben geht hervor das :
ein Mehrbedarf für das besuchen des Kindergartens besteht, weil die Mutter aus dem nachgewiesenen Einkommen nicht leistungsfähig ist für die Kosten des Kindergartens aufzukommen. Momentan kostet der Kindergarten 140 €. In Zukunft soll er das doppelte kosten.
Die Mutter verdieht ca. 1100 € + Provision ( ca. 150 € - 450 € ). Sie hat allerdings einige Schulden am Bein !
Ist es Rechtens das Sie Anhand Ihrer Schulden Kredite Auto, Bankkredit ( nicht für ein Haus oder Eigentumswohnung ) zahlungsunfähig ist und ich aus dieser Not heraus bezahlen muss? Wir waren nicht verheiratet? Darf Sie mehrere Händyverträge und Lebensversicherungen, Rentenversicherungen haben?
Darf die Mutter alleine darüber entscheiden ob das Kind Ganztags oder Halbtags in den Kindergarten geht ( wir habe beide das Sorgerecht ).
Zudem ist der Kleine nicht die ganze Woche bei Seiner Mutter sondern ist 2 Tage bei mir.
Sie trifft momentan alle Entscheidungen alleine und ich werde von keinen Amt / Stellen darüber informiert?
Wäre für Hilfe wirklich dankbar!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sie trifft momentan alle Entscheidungen alleine und ich werde von keinen Amt / Stellen darüber informiert?


Über Dinge des täglichen Lebens darf, wenn das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der Muttrer hat, diese auch allein entscheiden.
quote:
Darf die Mutter alleine darüber entscheiden ob das Kind Ganztags oder Halbtags in den Kindergarten geht


Wie sähe dein Betreuungs-Vorschlag aus, wenn euer Kind nur halbtags in den KIGA ginge?
Damit die Mutter eures Kindes einer Berufstätigkeit nachgehen kann, muss, nehme ich an, das Kind ganztägig betreut werden.
Und diese Kosten bist du verpflichtet, anteilig zu übernehmen.

Die Höhe des Unterhalts, den du an die Mutter zahlst, ist wie hoch?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
goalgetter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich bezahle 400€ für meinen Sohn. Im letzten halben Jahr wurde mein Sohn einmal unter der Woche von mir betreut, auch nachts. 2 Tage und eine Nacht wahr er bei seinen Großeltern. Die restliche Zeit ist er bei seiner Mutter. Das hatte bisher auch gut funktioniert.
Gerne bezahle ich anteilig auch den Kindergarten. Aber nur die Tatsache das ich recht gut verdiene, sollte ja nicht heißen das ich alles bezahlen muss? Lg

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Bei Dir geht da einiges durcheinander. Der Lebensstandard der Mutter (ob sie ein Handy hat oder keines, ob sie Schulden hat oder nicht) ist für die Berechnung des Kindesunterhaltes und auch des Mehrbedarfs unerheblich.

Fakt ist, dass Du eigentlich auch der Mutter zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet bist. Mensch sei froh, dass die Mutter arbeitet, denn das käme teurer.

Der BGH hat im Jahr 2008 entschieden, dass Mehrbedarf für eine Kita mit dem Kindesunterhalt nicht abgegolten, sondern zusätzlich zu leisten ist. In welchem Umfange, das ist dann wieder eine Einzelfallentscheidung. Da kommt es dann auf den Verdienst der Elternteile an, gegebenenfalls ist zu quoteln. Kann natürlich sein, dass die Mutter entweder zu wenig verdient oder aber ihre Berufstätigkeit insoweit als überobligatorisch angesehen wird. Dann hättest Du diese Kosten alleine zu tragen.

Frag doch einfach mal beim Jugendamt nach, wieso dieser Mehrbedarf nicht gequotelt wird bzw. ob dem JA die Entscheidung des BGH (XII ZR 65/07 ist das meine ich, müsste ich jetzt nachschauen) bekannt ist.

Und Tipp: fang dort nicht mit Schulden oder Sonstwas an. Das interessiert aus gutem Grunde gar nicht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

1. Die Mutter darf Schulden haben, wie jeder andere Mensch in D auch.
2. Sie darf sich, wie jeder andere Mensch in der BRD auch, von ihrem Gehalt kaufen was sie möchte.
3. Selbstverständlich darf die Mutter auch Vollzeit arbeiten, wie jeder andere Mensch in Deutschland auch.
4. Dazu gehört auch, dass sie das Kind in eine Vollzeitbetreuung geben darf.

Für diese Betreuung müssen sie mitaufkommen und evtl. sogar ganz, wenn die Mutter zu wenig verdient.

Wir haben 2011 und ja, Sie dürfen der Mutter ihres Kindes schon seit einer ganzen Weile nicht mehr vorschreiben, ob sie arbeiten gehen darf oder nicht.



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