Unterhalt + Bafoeg + Kindergeld !?

5. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
janno87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt + Bafoeg + Kindergeld !?

Guten Tag,

ich beginne zum Wintersemester 07/08 ein Studium (keine Studiengebühren) und habe diesbezüglich ein paar Fragen zu meiner finanziellen Situation.

Zunächst zu der Situation :
Meine Eltern sind geschieden, ich lebe bei meiner Mutter und mein Vater zahlt zur Zeit regelmäßig 320 € Unterhalt an mich.
Kindergeld bekomme ich auch, allerdings zahle ich das an meine Mutter für die "Unterkunft" bei uns zuhause.

Jetzt möchte ich mit einem Kumpel wegziehen und eine Wohnung mieten, eine passende ist schon gefunden.

Allerdings mache ich mir Gedanken, ob der Weg der Finanzierung den ich bisher für richtig hielt auch tatsächlich so ist.

Mein Vater verdient gut, ca 3500-3900 € netto im Monat, meine Mutter recht wenig, ca 900-1000 € netto im Monat.

Ich hatte es so gedacht, dass mein Vater laut Düsseldorfer Tabelle mittlerweile verpflichtet ist mir deutlich mehr Unterhalt zu zahlen, nämlich 596 € laut D.T. f. Kinder ab 18.
Allerdings habe ich gelesen, dass der zu gewährleistende Unterhaltsbedarf eines "ü18-Kindes" bei 640 € liegt, wo ich dann ja bei dem Unterhalt inkl. Kindergeld schon drüber läge.
Desweiteren spielt da dann ja noch das Bafoeg mit rein.
Mein Vater erklärte mir, wir müssten mit den Gehaltsangaben berechnen lassen wieviel Bafoeg mir zusteht bzw wieviel Unterhalt mir zusteht und dieser Anspruch wird dann auf meinen Vater, meine Mutter und das eigentliche Bafoeg aufgeteilt. Laut seines Voranschlags wären das dann aber insgesamt (!) nur knapp 500 €, von denen er laut eigener Aussage nur ca 300 € zahlen müsste, meine Mutter ca 30 € und der Rest würde mit Bafoeg getilgt werden.
Das verstehe ich allerdings nicht, da mein Unterhaltsbedarf von 640€ in dem Fall ja nicht gedeckt wäre.

Ich dachte bisher mein Vater müsse mir nach der D'dorfer Tabelle Unterhalt zahlen und darauf wird dann das Kindergeld angerechnet und wenn es über den 640€ liegt muss er dementsprechend weniger zahlen, aber ja dann immernoch deutlich mehr als bisher. Bei meinen Gedanken spielte Bafoeg keine Rolle, weil ich dachte, dass Bafoeg nur dann notwendig ist, wenn jemand mit allen Unterhaltsleistungen und Kindergeld die "640€-Grenze" noch nicht erreicht hat, dass also zunächst versucht wird die 640€ mit Unterhalt und Kindergeld "vollzumachen" und dann ggf. nach Bedarf mit Bafoeg aufgefüllt wird.


Ich hoffe Sie verstehen was ich meine und ich hoffe, dass Sie mir helfen können !
Denn leider hat sich mein Vater in der Vergangenheit nicht immer korrekt verhalten was den Unterhalt angeht, dementsprechend bin ich gezwungen mich selbst zu informieren.
Ich hoffe auch, dass die groben Gehaltswerte etc ausreichen, genauere Werte stehen mir leider nicht zur Verfügung.

MfG

Janno87

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

ich kann dir nur empfehlen dich an das jugendamt zu wenden

diese dürfen zwar nichts mehr unternehmen für dich aber sie informieren dich über die zahlungen und können es dir auch genau ausrechnen

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#2
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Ich glaube, bafög muß man immer vorrangig beantragen, bevor man Unterhalt will. Und Bafög wird dann mit dem restlichen Einkommen verrechnet.

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Janno,

na, dann woll`mer mal:

Stimmt, dein Bedarf als auswärts wohnend beträgt 640€, die abzgl. KG und zu beantragendem Bafög zwischen deinen Eltern aufgeteilt werden müssen.

Ist aber, wie in deinem Fall, nur ein Elternteil leistungsfähig, beläuft sich der Betrag auf die Höhe nach DDT, der sich allein aus dessen Einkommen ergibt.

Das wären dann, wie du sagst, 596€.
Davon darf dein Vater das volle Kindergeld abziehen, da er alleine Unterhalt zahlt.
596€ - 154 = 442€, die er zu bezahlen hätte.
Bafög musst du vorrangig beantragen, das mindert deinen Bedarf auch.
Ich vermute aber mal, du wirst nix bekommen...

Grüßle

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#4
 Von 
janno87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antworten ! :-)

An "Schwesterchen":

Bedeutet das denn, dass ich für den Fall ich hätte keinen Bafoeg-Anspruch mit den insgesamt 596 € ( 442 € Unterhalt + KG) statt der 640 €, die mir als Unterhaltsanspruch zustehen auskommen muss ?

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#5
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

wenn du unbedingt auf eigenen füssen stehen willst, such dir erstmal nen job und dann schau weiter...

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#6
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

wenn ich mal korrigieren darf: Dein Unterhaltsanspruch beträgt nach Lage der Dinge 596 EUR (und nicht 640 EUR).

Auf die Gefahr hin mich sehr unbeliebt zu machen: aber man kann als Student durchaus durch EIGENE Arbeit auch etwas hinzuverdienen. Mit dem Gedanken, dass du als Volljähriger so langsam auf eigenen Beinen stehen musst, solltest du dich schon anfreunden.

Grüße

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#7
 Von 
janno87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, darum geht es mir in diesem Fall nicht.

Mir ist klar, dass ich mit 20 Jahren selber arbeiten kann und auch sollte, das habe ich einfach mal vorrausgesetzt, dass klar ist, dass ich sowas machen werde.

Es geht mir einfach darum mir einen Überblick über die Sach- und Rechtslage zu verschaffen, damit mein Vater auch das zahlt, was er muss.
Wie gesagt, er hat sich nicht immer korrekt verhalten was das angeht und deshalb möchte ich mir im vornherein über die Lage im Klaren sein, damit ich ihm dann auch entsprechende Argumente und Verweise auf die Rechtslage bieten kann, damit er nicht wieder seine eigenen Berechnungen macht und im Endeffekt weniger zahlt als er muss. ;-)

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#8
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Na hoffentlich wird Dein Vater dann nicht irgendwann mal bedürftig und Du musst dann für ihn zahlen ... :augenroll:

Aber das wirst Du dann ja mit Freuden machen und nicht 'irgendwelche eigenen Berechnungen machen und im Endeffekt weniger zahlst, als Du musst ;) '

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#9
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

kleine Korrektur,

wenn du einen eigenen Hausstand hast, liegt dein Bedarf als Student bei 640 €, egal ob nur dein Vater oder beide Elternteile daran mitzahlen.
Bafög ist auf jeden Fall zu beantragen. Die Bafögberechnung ist aber nur in sofern für den Unterhalt zu berücksichtigen wie der Betrag, den du als Bafög erhälst voll auf die 640 € angerechnet wird. Die anderen Zahlen haben nichts mit Unterhaltsrecht zu tun, auch wenn dein Vater dieser Meinung ist.
Bei einem Einkommen von 900-1000 € ist deine Mutter nicht leistungsfähig, so dass also dein Vater den restlichen Unterhalt zahlen muss, das wäre dann also der Betrag der übrig bleibt nach

640 - 154 KG - Bafög =
Unterhaltsbetrag.

Wir haben diese Diskussion und Rechnerei gerade im letzten Jahr hinter uns gebracht und dazu auch Anwälte eingeschaltet, also aus ganz frischer Quelle.

Trotz allem kann ich dir sagen, dass es schwer wird, mit diesem Geld auszukommen, also Arbeit suchen ist sicher nicht schlecht und wenn du dein Studium vernünftig verfolgst und nicht zuviel arbeitest, ist dieses Geld auch nicht anrechenbar.


LG littlesun

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#10
 Von 
janno87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, haben mir sehr geholfen !!

:-)

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#11
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@littlesun,

quote:
wenn du einen eigenen Hausstand hast, liegt dein Bedarf als Student bei 640 €, egal ob nur dein Vater oder beide Elternteile daran mitzahlen.


Die meisten OLG`s handhaben es so:

Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

'Jetzt möchte ich mit einem Kumpel wegziehen und eine Wohnung mieten, eine passende ist schon gefunden'

Die Definition 'eigener Hausstand' ist mir noch nicht klar.
Wenn 2,3 oder mehr sich zusammen eine passende Wohnung mieten, hat dann jeder einen 'eigenen Hausstand' und damit einen Bedarf von je 640,-EURO`?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Meri,

so isses. Und wenn sie zu zehnt in zwei Zimmern hausen würden, der Bedarf liegt bei 640€.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo zusammen alle schreiben die mutter verdient nicht genug wie wäre es mit mehr arbeit um auch unterhalt zu leisten ?
ist ja aber immer schön einfach das nur der mann zahlen soll :augenroll:

mfg Ostseeperle;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ach Ostseeeperle,

wenn die Privilegierung weg ist, ist es wurscht, ob und wieviel die Eltern arbeiten und verdienen.
Theoretisch könnte der Vater auch auf halbtags zurückgehen.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Na, ostseeperle, da vergisst du aber mal so eben, dass der Knabe nicht mehr privilegiert ist! Somit entfällt nämlich die verstärkte Erwerbsobliegenheit. Wenn die Mutter also weniger als den Selbstbehalt verdient, dann zahlt sie nicht. Punkt.

Der Bedarf beträgt 640 EUR. Die Unterhaltspflicht des Vaters hingegen endet bei 596 EUR.

Und wenn es eine Lücke zwischen Bedarf und Unterhaltspflicht gibt, dann hat der Unterhaltsempfänger eben Pech gehabt. Volljährigkeit beinhaltet eben auch ein entsprechendes Mass an EIGENVERANTWORTUNG.

Es gibt viele junge Menschen, die ihr Studium ganz aus eigenen Kräften finanzieren müssen. Das ist einfach eine Frage wie motiviert man ist, einen Studienabschluss zu erreichen ...

Grüße




-- Editiert von Groellheimer am 05.09.2007 19:57:02

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#17
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

das ist auch richtig so man sollte auch aus eigenen kräften was schaffen und nicht immer auf taschen der eltern liegen ;)

mfg ostseeperle

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Dem, liebe Ostseeperle, kann ich aus vollem Herzen beipflichten! :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
janno87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

nochmal eine Frage :

mein Vater behauptet jetzt er müsse das KG beantragen und das stünde dann ihm zu und nicht mir.

Stimmt das ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
janno87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

noch was :
ich habe eben auf www.bafoeg-rechner.de mal ausrechnen lassen wieviel bafoeg ich bekäme (sofern die angaben alle aktuell und richtig sind, die ich habe)...
das wären dann stolze 21 € im monat.
muss mein vater dann den rest zahlen ?
also die 640 - 154 kg - 21 € bafoeg = 465 € ?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Janno,

hab das oben schon mal zitiert:

Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt.

Die meisten OLG`s handhaben das so.

Da kannst du dir das für dich zuständige aussuchen.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhaltsrechlicheleitlinien_05.php

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
mein Vater behauptet jetzt er müsse das KG beantragen und das stünde dann ihm zu und nicht mir.


Wenn du eine eigene Wohnung hast, steht das Kindergeld dem zu, der den überwiegenden Unterhalt leistet. Wenn deine Mutter dann keinen Barunterhalt leistet, kann dein Vater das Kindergeld beantragen. Er hat es aber an dich weiterzuleiten. Weil das Kindergeld somit deinen Bedarf mindert, zahlt er aber dann nur Unterhalt abzüglich Kindergeld. Das gleich sich also aus. In Summe bekommst du somit den zu zahlenden Unterhalt.

Grüße


-----------------
Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!<P></P><BR>


-- Editiert von Groellheimer am 07.09.2007 18:27:10

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