Unterhalt + Elterngeld bei Hartz4 zahlen ?

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb522087-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt + Elterngeld bei Hartz4 zahlen ?

Hallo,
frage meine Ex-Freundin (nicht verheiratet) und ich (Teilzeitarbeit Monatlicher Netto verdienst 800€, kein Vermögen, keine Mietkosten da ich bei meiner Schwester im Haus wohne) möchten uns trennen... werde nur 30min von den 2 Kindern (2 und 1Jahr alt) entfernt wohnen.

1. Kinderunterhalt ist für beide 708€ (soweit ich mitbekommen habe stet mir als Elternteil auch wenn ich dort nicht wohne ein Teil des Kindergeldes zu also wären das 204€) würde heißen ich müsste 504€ Kindesunterhalt zahlen müssen oder?

2. Meine Ex-Freundin war Selbstständig und bezieht nun Hartz4 -> Wie sieht es denn da mit Elternunterhalt bzw. Betreuungsgeld aus? Da Sie ja bis die Kinder 3Jahre alt sind, nicht arbeiten wird?
Muss ich da noch mehr zahlen? bzw. Dem Staat dann etwas zurück zahlen?

3. Interessen Fragen ;) Meine Freundin würde dann ja auch nicht mehr beim Jobcenter angemeldet sein (da Sie ja nicht vermittelbar ist würde Sie wo denn dann genau landen ?

Danke

Notfall oder generelle Fragen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

1. Ja.
2. Es gibt kein Betreuungsgeld mehr (außer in Bayern). Elterngeld kriegt sie - das wird aber auf Alg 2 angerechnet, weswegen das dann wohl ein Nullsummenspiel ist.
3. Sie bleibt beim Jobcenter - das bleibt zuständig, solange man grundsätzlich erwerbsfähig ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb522087-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort :)

Elterngeld bekommt Sie nur im ersten Jahr des Kindes
Familiengeld bekommen Sie ab dem 1. bis zum 3ten Lebensjahr -> 250€

Aber müsste ich der Ex-Freundin auch was zahlen zum überleben? (das Kindesunterhalt zählt ja für die Kinder)?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von fb522087-77):
Aber müsste ich der Ex-Freundin auch was zahlen zum überleben?
Das kommt doch auf dein Einkommen an.
Wenn du weniger als den gesetzl. Selbstbehalt als Einkommen hast, dann nicht. Zur Zeit liegt der Selbstbehalt bei 1.080,- €, wenn man erwerbstätig ist..
Du würdest mit deinem Netto-Einkommen von ca 800,- mtl. nicht unterhaltsfähig sein.
Die Mutter wird vom JC aufgefordert werden, dann UH-Vorschuss vom Jugendamt zu beantragen.
Und das Jugendamt zahlt der Mutter den Kinderunterhalt--- als Vorschuss.
Die Mutter erhält dann Geld aus verschiedenen *Töpfen*.
Kindergeld + Familiengeld +UH-Vorschuss+ Alg2

Falls du später mal mehr verdienst, wirst du diesen Unterhalt zurückzahlen müssen (ist ja kein Geschenk, sondern Vorschuss vom Staat FÜR die Kinder).

Zitat (von fb522087-77):
Kinderunterhalt ist für beide 708€
Wo hast du das gelesen? Wie kommst du darauf, dass dir Kindergeld zusteht?
WANN soll das sein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
DetersRobin
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von fb522087-77):
Danke für die Antwort :)

Elterngeld bekommt Sie nur im ersten Jahr des Kindes
Familiengeld bekommen Sie ab dem 1. bis zum 3ten Lebensjahr -> 250€

Aber müsste ich der Ex-Freundin auch was zahlen zum überleben? (das Kindesunterhalt zählt ja für die Kinder)?


Hi, ich denke nicht, dass du deiner Ex-Freundin Geld zusenden brauchst, da ihr nicht geheiratet habt oder? dass wird das Jobcenter dann in Abstimmung mit ihr selbst regeln. Und mit dem Jugendamt hast du / habt ihr alles - mal abgesehen vom finanziellen rahmen - für alle Seiten positiv geregelt?
LG Robin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
puppetmaster123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Falls du später mal mehr verdienst, wirst du diesen Unterhalt zurückzahlen müssen (ist ja kein Geschenk, sondern Vorschuss vom Staat FÜR die Kinder).


Zurückzahlen muss er nur bei Verfehlungen. Also wenn er sich nicht ausreichend um bessere Arbeit bemüht bzw. wenn er mehr verdienen könnte und das trotzdem nicht tut. Sonst ist das im Falle bei mangelnder Leistungsfähigkeit eine Sozialleistung. Es steht auch so im UHVG. Es wird ihm nicht angekreidet, wenn er einfach nicht mehr verdienen KANN aus für die Unterhaltsvorschusskasse nachvollziehbaren Gründen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Zurückzahlen muss er nur bei Verfehlungen.
Bist du sicher?
Die Kinder sind jetzt 1 und 2 Jahre alt.
Dass der TE sich im Laufe der nächsten 16 Jahre nicht mal um mehr Einkommen kümmern, mag man sich gar nicht vorstellen.

So, wie du das formulierst, steht es nicht im UhVG.
Zum Glück.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von fb522087-77):
1. Kinderunterhalt ist für beide 708€ (soweit ich mitbekommen habe stet mir als Elternteil auch wenn ich dort nicht wohne ein Teil des Kindergeldes zu also wären das 204€) würde heißen ich müsste 504€ Kindesunterhalt zahlen müssen oder?
Vollkommen korrekt in der Höhe und Beschreibung! Kannst du diese Summe denn stemmen?

Zitat (von fb522087-77):
2. Meine Ex-Freundin war Selbstständig und bezieht nun Hartz4 -> Wie sieht es denn da mit Elternunterhalt bzw. Betreuungsgeld aus? Da Sie ja bis die Kinder 3Jahre alt sind, nicht arbeiten wird?
Muss ich da noch mehr zahlen? bzw. Dem Staat dann etwas zurück zahlen?
Es kann sein, dass sich das Jobcenter zum Betreuungsunterhalt (nicht Elternunterhalt) bei dir melden wird. Der Selbstbehalt liegt bei 1.200 €.

Zitat (von fb522087-77):
3. Interessen Fragen ;) Meine Freundin würde dann ja auch nicht mehr beim Jobcenter angemeldet sein (da Sie ja nicht vermittelbar ist würde Sie wo denn dann genau landen ?

Wegen der Selbstständigkeit kann man nicht aus dem ALG II Bezug fallen. Man fällt dann heraus, wenn man genügend Einnahmen erwirtschaftet. Auf sinnlose Vermittlungsangebote muss das Jobcenter natürlich verzichten, wenn jemand bereits erwerbstätig ist.

-- Editiert von smogman am 08.08.2019 13:27

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Kannst du diese Summe denn stemmen?
Zitat (von fb522087-77):
Monatlicher Netto verdienst 800€
Zitat (von smogman):
Wegen der Selbstständigkeit kann man nicht aus dem ALG II Bezug fallen
Zitat (von fb522087-77):
Meine Ex-Freundin war Selbstständig und bezieht nun Hartz4


Liegt der Selbstbehalt jetzt nicht bei 1.080,- für einen Erwerbstätigen?

-- Editiert von Anami am 08.08.2019 14:26

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Doch da liegst du richtig, aber dem Selbstbehalt auf der einen Seite, steht die Schuld des Mindestunterhaltes samt gesteigerter Erwerbsobliegenheit auf der anderen Seite gegenüber. Und da an Letztere extrem hohe Anforderungen gestellt werden, sollte man eine Diskussion nie beim Selbstbehalt starten, sondern immer beim Mindestunterhalt. Will ein Pflichtiger weniger als diesen bezahlen, so ist er darlegungs- und beweispflichtig dafür, inwiefern er seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit erfüllt.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Will ein Pflichtiger weniger als diesen bezahlen, so ist er darlegungs- und beweispflichtig dafür,
Jetzt schreibt der TE, dass er JETZT 800,- netto verdient.
Damit muss er JETZT nicht den Mindestunterhalt zahlen, aber sehr wohl nach besseren Verdienstmöglichkeiten schauen.
Und wahrscheinlich auch nachweisen, wie er das versucht.

Ich hatte den TE so verstanden, dass er JETZT wissen will, wie viel er JETZT zahlen muss für die Kinder.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Jemand, der Teilzeit arbeitet, erfüllt regelmäßig NICHT seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und ist damit auch dann in voller Höhe unterhaltspflichtig (für den mindestunterhalt), wenn er nicht über ausreichende Zahlungsmittel verfügt. Ich habe den TE so verstanden, dass er sich dessen bewusst ist und die Beträge trotzdem zahlen will/wird (wie auch immer das genau aussehen soll).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DetersRobin
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von fb522087-77):
Hallo,
frage meine Ex-Freundin (nicht verheiratet) und ich (Teilzeitarbeit Monatlicher Netto verdienst 800€, kein Vermögen, keine Mietkosten da ich bei meiner Schwester im Haus wohne) möchten uns trennen... werde nur 30min von den 2 Kindern (2 und 1Jahr alt) entfernt wohnen.

1. Kinderunterhalt ist für beide 708€ (soweit ich mitbekommen habe stet mir als Elternteil auch wenn ich dort nicht wohne ein Teil des Kindergeldes zu also wären das 204€) würde heißen ich müsste 504€ Kindesunterhalt zahlen müssen oder?

2. Meine Ex-Freundin war Selbstständig und bezieht nun Hartz4 -> Wie sieht es denn da mit Elternunterhalt bzw. Betreuungsgeld aus? Da Sie ja bis die Kinder 3Jahre alt sind, nicht arbeiten wird?
Muss ich da noch mehr zahlen? bzw. Dem Staat dann etwas zurück zahlen?

3. Interessen Fragen ;) Meine Freundin würde dann ja auch nicht mehr beim Jobcenter angemeldet sein (da Sie ja nicht vermittelbar ist würde Sie wo denn dann genau landen ?

Danke


Hi fb522087-77,
ich hoffe, du konntest hier bereits Neuigkeiten herausfinden? Dir und allen anderen einen guten Start in die Woche. LG Robin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
puppetmaster123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von puppetmaster123):
Zurückzahlen muss er nur bei Verfehlungen.
Bist du sicher?
Die Kinder sind jetzt 1 und 2 Jahre alt.
Dass der TE sich im Laufe der nächsten 16 Jahre nicht mal um mehr Einkommen kümmern, mag man sich gar nicht vorstellen.

So, wie du das formulierst, steht es nicht im UhVG.
Zum Glück.


Um das für weitere Leser nochmal klar zu stellen: Auf die faule Haut legen ist nicht. Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit wiegt immer noch schwerer und man bekommt richtig Probleme wenn man die nicht erfüllt. Wenn man bei ausreichender Anstrengung mehr verdienen könnte, schuldet man auch den vollen Unterhalt.

Aber es gibt Menschen, die z.B. 3 Kinder haben und den vollen Unterhalt gar nicht verdienen können (wegen fehlender Ausbildung zum Beispiel). Durch den Mangelfall reduziert sich seine Unterhaltspflicht von vornherein auf denjenigen Betrag, den der Unterhaltsverpflichtete zahlen kann. Es gibt also keinen Rückstand, den er irgendwann einmal nachzahlen müsste. Aber diesen Mangelfall muss man nachweisen und man muss sich bemühen da raus zu kommen. Das Jugendamt fordert trotzdem gerne immer wieder und wieder. Ich finde das teilweise unter aller Kanone was gerne gemacht wird.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Um das für weitere Leser nochmal klar zu stellen: Auf die faule Haut legen ist nicht.
Zumindest ich habe das weder so geschrieben noch so verstanden oder etwa gar so empfehlen wollen.
Zitat (von puppetmaster123):
und man bekommt richtig Probleme wenn man die nicht erfüllt.
Dazu frage ich:
Von wem und wann bekommt man Probleme und wem muss man nach der Trennung seine Bemühungen um besserer Verdienstmöglichkeiten nachweisen? Und wie oft überhaupt?
Kannst du das bitte konkretisieren? So, dass auch der Fragesteller sich wichtige Infos mitnehmen kann?
Zitat (von puppetmaster123):
Wenn man bei ausreichender Anstrengung mehr verdienen könnte,
Da muss ich auch nachfragen, sorry: Was soll das bedeuten? Was ist ausreichende Anstrengung?
Zitat (von puppetmaster123):
Aber es gibt Menschen,
Richtig. Es gibt welche, die haben nur 1 Kind und können trotzdem nicht soviel verdienen, dass das 1 Kind den Unterhalt nach DT erhält.
Das kann auch bei vorhandener Ausbildung passieren.
Zitat (von puppetmaster123):
Es gibt also keinen Rückstand, den er irgendwann einmal nachzahlen müsste.
Ich meine, es ging nicht um Rückstand, sondern um UHV, den die Kindsmutter beim JA beantragen könnte. Diesen Vorschuss müsste der Kindsvater uU zurückzahlen.

Bitte nochmal aus #1 lesen:
Zitat (von fb522087-77):
möchten uns trennen... werde nur 30min von den 2 Kindern (2 und 1Jahr alt) entfernt wohnen.
Ist noch nicht getrennt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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