Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Sachverhalt.
Ein Paar (Er/geschieden) und Sie (ledig) leben zusammen in einer Wohnung. Er hat 3 Kinder (6/9/13), welche bei der Mutter wohnen seit der Scheidung. Er zahlt seit dem jeden Monat seinen Unterhalt, welcher berechnet wurde, so dass ihm ein Selbstbehalt von 950 € bleiben.
Nun gibt es seit einiger Zeit starke Probleme zwischen einem Kind (13) und der Mutter. Das Kind hat sich entschieden zum Vater zu ziehen womit das Paar auch einverstanden ist - zum Wohl des Kindes. Es wird demnach ersteinmal eine Probezeit von 3 Monaten stattfinden - dies ist mit einer Ärztin so abgesprochen - bevor ein komplett Umzug stattfindet.
Nun zu meinen Fragen:
Wenn das Kind zum Vater entgültig zieht, wie verändert sich möglicherweise der Selbstebahlt des Vaters und ggf. die Unterhaltszahlung zu den 2 Kindern die dann noch bei der Mutter leben. Denn dann lebt ja ein Kind beim Vater und 2 bei der Mutter. Oder wird der derzeitige Unterhalt, welchen der Vater für 3 Kinder zahlt einfach gesplittet und er behält den Teil für das Kind, welches nun bei Ihm lebt ein, bevor er garnichts bekommt?
Die Mutter ist selbstständig - nicht angestellt.
Welche rolle spielt die neue Partnerin des Vaters bei der Unterhaltszahlung? Wird sie ggf. mit einbezogen, weil es eine eheähnliche Gemeinschaft ist?
Das Paar würde im Fall, dass die Kindesmutter aus finanziellen Gründen keinen Unterhalt zahlen kann, keinen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt mehr bekommen, da das Kind bereits 13 ist.
Welche Leistungen können ggf. trotzdem beantragt werden?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.[/color]