Wie verhält es sich, wenn das nicht mehr minderjährige Kind bei keinem der beiden Elternteile wohnt und diesen Wohnsitz selbst gewählt hat, obwohl sie noch die Schule besucht.
Wie verhält es sich mit der Leistungsfähigkeit, wenn die Einkommen beider Eltern rangezogen werden und einer sehr gut verdient und der andere eben fast nix???
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Unterhalt 19 jähriges Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Waren die Eltern mit dem Auszug einverstanden?
Sie können bestimmen, wie der Unterhalt geleistet wird - eben durchaus auch bargeldlos durch Gewährung von Kost und Logis, anderenfalls kann der zustehende Unterhalt auch angemessen gekürzt werden.
Bleibt das "Kind" in eigener Wohnung, ist es nicht mehr privilegiert, der SB ihm gegenüber beträgt 1100 € und andere Unterhaltsberechtigte gehen ihm im Rang vor (minderjährige Kinder, volljährige privilegierte und Ehepartner). Die Eltern trifft auch keine erhöhte Erwerbsobliegenheit mehr, bleibt unter Berücksichtigung des SB nichts für den Unterhalt des "Kindes" übrig, dann hat es schlichtweg Pech gehabt.
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
-- Editiert am 04.08.2009 14:44
Sagen wir es mal so, das Kind hat mit 16 mit aller Gewalt (wörtlich zu nehmen) darauf gedrängt zu einer Verwandten ihrereseits zu ziehen, dort ist sie mit noch nicht ganz 18 wieder rausgflogen und wohnt seither ohne Umschreibung der Meldadresse beim Freund(?). Jugendamt hat geraten dem Auszug dringend zuzustimmen.
Ich dachte der SB ist 990 Euro.
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900 € bei minderjährigen und privilegierten Kindern... und beides trifft nach deiner Schilderung nicht zu.
Grüße
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