Unterhalt 2 Jahres-Auskunftssperre nach § 1605 Abs. 2 BGB

29. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sabaton89
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt 2 Jahres-Auskunftssperre nach § 1605 Abs. 2 BGB

Sehr geehrtes Forum,

ich habe da mal eine Frage zu Auskunftsersuchen wegen Kindesunterhalt.

Ich habe in den letzten Monaten bereits sämtliche mich anschreibende Behörden mit Auskunft versorgt über meine Einnahmen. Welche unter anderem wären:

gegnerischer Anwalt, Stadt Abteilung Unterhalt, Stadt Abteilung Unterhaltsvorschuss und ein Landesamt für Finanzen.

Da ich vermute, dass der Unterhaltsvorschuss rückwirkend von meiner Exfrau zurückgezahlt werden muss wegen fast dreifachem Einkommen und erheblicher Betreuungsleistung meinerseits, kam jetzt erneut ein Schreiben, diesmal wieder von der Stadt Abteilung Beistandschaft.

Meine Frage: greift nicht irgendwann einmal meine gesetzlich mir zu stehende Auskunftssperre? Nach § 1605 Abs. 2 BGB?

Oder wie oft muss man noch Auskunft geben? Die Stadt kann doch die Unterlagen untereinander austauschen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich würde es einfach so machen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe erstmalig Auskunft erteilt am XX.XX.XXXX sowie zuletzt am XX.XX.XXXX.

Die damit zusammenhängenden Unterlagen reiche ich hiermit nochmals ein.

Es hat sich seitdem keine wirtschaftliche Veränderung ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

...

Und dann abwarten. Wenn die erneut was aktuelles brauchen, sollen sie begründen auf welcher Rechtsgrundlage sie sich berufen.

Beistandschaft prüft in der Regel dann regelmäßig nur, wenn sie aufgefordert werden. Da diese in der Regel einen Unterhaltstitel mindestens auf Mindestunterhalt erwirken wollen und wenn du nicht zustimmst, das gerichtlich durchsetzen wollen.

Die Beistandschaft wurde im Namen des Kindes von der Mutter einberufen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Sabaton89):
Die Stadt kann doch die Unterlagen untereinander austauschen?
Schon mal was von Datenschutz gehört? Du gibst deine aktuellen Daten jetzt der Beistandschaft---oder lässt es und wartest auf die Konsequenzen.

Deine Fragen zu Auskunft uvam. wurde dir schon mehrfach in diesem Familienrechts-Unterforum beantwortet.
Findest du die Beiträge nicht?
Hilfeklick:
https://www.123recht.de/user.asp?user=Sabaton89


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Sabaton89):
Oder wie oft muss man noch Auskunft geben?
Wenn du ausreichend Unterhalt zahlst, meist gar nicht mehr.

Zitat (von Sabaton89):
Die Stadt kann doch die Unterlagen untereinander austauschen?
Nur mit deinem Einverständnis.

0x Hilfreiche Antwort

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