Unterhalt- 2 Kinder/2 Väter-eines zieht zum Vater

23. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Silicea77
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt- 2 Kinder/2 Väter-eines zieht zum Vater

Hallo Schwarmwissen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Mein Fall ist etwas komplizierter. Ich habe zwei Kinder von zwei Vätern (14 und 17). Mein jüngstes Kind möchte nunmehr zum Vater ziehen. Bisher habe ich regelmäßig Unterhalt bekommen. Nun wird es andersrum sein.
Meine Frage bezieht sich auf die Höhe des Unterhaltes. Netto verdiene ich 1388€ (inkl. Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) Der Selbstbehalt liegt bei 1080€. Mein großes Kind wohnt weiterhin bei mir und bekommt regelmäßig Kindesunterhalt vom anderen Vater. Abzüglich des Selbstbehaltes bleiben 308€. Wird dieses Geld durch beide Kinder geteilt oder bekommt nur das jüngste Kind Unterhalt? Letzteres würde mir irgendwie ungerecht dem großen Kind gegenüber erscheinen.
Wisst ihr Genaueres?
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Viele Grüße

-- Editiert von Silicea77 am 23.01.2019 08:24

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Und ich hoffe, dass die Kinder und nicht die Väter 14 bzw. 17 Jahre alt sind ...

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#2
 Von 
Silicea77
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kinder natürlich sorry

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Barunterhaltspflichtig sind Sie demnächst lediglich dem 14jährigen Kind, so dass Sie hierfür Ihr Einkommen einsetzen müssen (platt ausgedrückt: Der 17Jährige teilt ja auch nicht seinen Unterhaltsbetrag bzw. dieser erhöht Ihr Einkommen).

Allerdings dürfen Sie Ihr Nettoeinkommen noch bereinigen, falls dieses in Ihrem Beitrag noch nicht geschehen ist.

Andererseits haben Sie, da Sie ja nicht den Mindestunterhalt leisten können, eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Nicht zuletzt wird bei Volljährigkeit des Erstgeborenen neu gerechnet werden müssen.

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#4
 Von 
Silicea77
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Nettogehalt ist tatsächlich noch nicht bereinigt.

Wenn das große Kind 18 wird, geht es noch ein weiteres Jahr zur Schule(Gymnasium)Hat demnach kein zusätzliches Einkommen. Inwiefern wird neu berechnet? Eigentlich ändert sich nichts?

Aktuell arbeite ich 35h im Schichtdienst. Über eine Erhöhung auf 40h denke ich bereits nach. Allerdings weiß ich nicht ob der Chef das mitmacht. Ein andere Stelle mit einem höheren Einkommen zu finden wird schwierig sein. Aktuell werde ich bereits überdurchschnittlich bezahlt.

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Sofern das große Kind volljährig wird, sind beide Elternteile diesem barunterhaltspflichtig. D. h., dass sie sich den Unterhalt entsprechend Ihren Einkommensverhältnissen teilen.

Haben Sie im Übrigen Wohneigentum?

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#6
 Von 
Silicea77
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, wir wohnen zur Miete.

Ich möchte natürlich alles was möglich ist, möglich machen. Aber ich möchte auch, dass es beiden gut geht.

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Da du für das ältere Kind keinen Barunterhalt zahlst (sondern der andere Elternteil), spielt dieses Kind bis zur Volljährigkeit logischerweise auch keine Rolle bei der Berechnung für das jüngere Kind.

Der Mindestunterhalt kann nur unterschritten werden, wenn du deine gesteigerte Erwerbsobliegenheit erfüllst. Und das tust du bei einer 35h Woche definitv nicht. Eventuell kommt dir der Vater ja trotzdem entgegen. Aber das musst du mit ihm absprechen. Interessant ist für manche Gerichte auch, wie viel der betreuende Elternteil verdient.

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#8
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Beide Kinder sind unabhängig voneinander zu betrachten. Das Ältere bekommt Unterhalt vom Kindsvater. Ist es dann 18, dann sind beide Elternteile barunterhaltsverpflichtet. Der Selbstbehalt liegt bei 1300,- Euro. Können die Eltern damit den Mindestunterhalt nicht zahlen, dann wird runtergestuft auf 1080,- Euro. Kann nur ein Elternteil zahlen, dann "genügt" das dem Kind. Der andere Elternteil könnte dann aber den nichtzahlenden Elternteil in Regress nehmen...

Das jüngere Kind zieht nun zum Vater und somit kehrt sich der Unterhaltsanspruch um. Das Kindergeld geht an den Vater und man muss selbst den Unterhalt zahlen. Hier gilt der Selbstbehalt von 1080,- Euro. Wenn es sich bei den 1388,- Euro noch nicht um das bereinigte Netto handelt, dann ziehen wir mal 5% Arbeitnehmerpauschale ab. Bleiben also 1388 - 69,40 = 1318,60 Euro. Ob noch irgendwas abziehbar ist, kann man hier entnehmen (einfach das für einen zuständige Oberlandesgericht raussuchen) https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Der Unterhalt für den 7 Jährigen beträgt 476,- Euro. Davon das halbe Kindergeld abziehen. Bleiben also 379,- Euro.
Damit liegt man UNTER dem Selbstbehalt.
Es ist nun so, dass man bei minderjährigen und volljährigen privilegierten Kindern gesteigert erwerbsobliegend ist. Kommt es zur Berechnung durch das Jugendamt, dann wird dieses vielleicht sagen: geht nicht mehr, man begnügt sich mit den 238,60 Euro. Geht es vor Gericht, dann wird ein Richter sagen: fiktives Gehalt. Geh mehr arbeiten, suche dir einen Nebenjob, arbeite am Sonntag... und zahle den Mindestunterhalt.

Ein Richter würde davon nur abweichen, wenn der Kindsvater mindestens 3 x zuviel wie man selber verdient. Dann wäre er (vielleicht) geneigt zu sagen: ok, Kindsvater kann auch (noch) mehr dazu beitragen.
Allerdings arbeitest du nur 35 Stunden... Bis 48 Stunden die Woche ist für ein Gericht völlig ok. Ein fiktives Gehalt wäre also zu erwarten....

-- Editiert von kikijk am 23.01.2019 11:32

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#9
 Von 
Silicea77
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit der Einzelberechnung habe ich verstanden.

Ein Gang zum Gericht möchte ich aber definitiv vermeiden. Das muss auch anders gehen.

Beide Väter verdienen sehr viel besser als ich, aber das Dreifache meines Gehaltes ist es sicher nicht. Und mal abgesehen davon, will ich ja meine Kinder unterstützen ;)

Wenn allerdings bei Volljährigkeit der Selbstbehalt bei 1300€ liegt, im Gegenzug aber bei dem anderen Kind bei 1080€, wird dann gegen gerechnet? Hier wird es für mich kompliziert...

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#10
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Wenn es sich bei einem 18 jährigen um ein privilegiertes Kind handelt, dann ist es dem Minderjährigen Kind gegenüber gleich gestellt. Sollte es aber zu einem Mangelfall kommen, dann wird das minderjährige Kind vorrangig betrachtet.

Ab 18 muss dein Sohn seine Ansprüche gegen beide Eltern stellen. Er muss nachweisen, dass er "bedürftig" ist.
Nehmen wir mal an, du hast ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1506,- Euro (40 Stunden bei deinem jetzigen Gehalt). Der Vater hat 2500,- Euro. Du hast 2 unterhaltsberechtigte Kinder.
Der Bedarf des Jüngeren liegt bei 374,- Euro (die Kindergelderhöhung ab Juli beträgt 10,- Euro) .
Das 18 Jährige Kind hat einen Bedarf von 717,- Euro abzüglich 204,- Euro Kindergeld. Bleiben also 513,- Euro. Dein Anteil: 1506,- Euro minus 1300,- Euro Selbstbehalt = 206,- Euro. Vater 2500,- Euro - 1300,- Euro = 1200,- Euro.
Du zahlst: 513 x 206 : 1406 =75,16 Euro
Vater: 513 x 1200 : 1406 = 437,84 Euro
Da er nicht mehr zahlen muss als er alleine nach seinem Einkommen zahlen muss (376,- Euro) wird herabgestuft im Selbstbehalt.
Neue Rechnung: Selbstbehalt Mutter: 1506 - 1080 = 426 , Selbstbehalt Vater: 2500 - 1080 = 1420,- Euro.
Zusammen habt ihr also 1846
Du zahlst: 513 x 426 : 1846 = 118,38
Vater: 513 x 1420 : 1846 = 394,62
Der Vater liegt immer noch über dem zu zahlenden Anteil, wenn auch nur gering...

Du liegst allerdings mit beiden Kindern (118,38 + 374 = 492,38 ) unter deinem Selbstbehalt. 1506 - 1080 = 426

Nun wird es wieder kompliziert :-).... Lebst du mit Jemandem zusammen? Würde ein Richter sagen: suche dir einen Nebenjob... Oder bliebe es beim Mangelfall?
Hier urteilen die Gerichte unterschiedlich... Manche bleiben dabei: die Kinder sind gleichrangig, manche Gerichte ziehen dann doch erstmal den Unterhalt für das Minderjährige Kind ab.
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/unterhalt-zusammentreffen-volljaehriger-mit-minderjaehrigen-kindern/.
Wenn die Rechnungen also ergeben, dass es auf einen Mangelfall hinaus läuft, dann ist spätestens ein guter Anwalt aufzusuchen :)
Beim Kindesunterhalt spielen viele Faktoren eine Rolle: wie viele Unterhaltsberechtigte? Welche Rangfolge? Zusammenleben mit einem Partner? Ansprüche an den Partner in Bezug auf "Taschengeld" um es beim Kindesunterhalt wieder einzusetzen... wie entscheidet ein Richter? Welches Oberlandesgericht ist überhaupt zuständg? Kann man "beweisen", dass es neben der Vollzeitbeschäftigung nicht zumutbat ist einen Nebenjob anzunehmen? Geht der 18 Jährige übers Jugendamt (Hilfe bei der Berechnung)... Die agieren oft sehr mütterlastig, obwohl sie ja für das Kind rechnen sollen.... Es gibt im Unterhaltsrecht viele Fragen und manchmal echte Überraschungen was Richter da so entscheiden...

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#11
 Von 
Silicea77
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe keinen Partner.
Die Väter sind beide verheiratet und beim minderjährigen Kind kommen noch 2 Kinder aus dieser Ehe dazu.

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten :)
Ich werde mir einen Termin beim Jugendamt holen und hoffe trotzdem auf eine außergerichtliche Einigung ;)

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#12
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Silicea77):
Die Väter sind beide verheiratet und beim minderjährigen Kind kommen noch 2 Kinder aus dieser Ehe dazu.


Wenn es das Kind ist, welches jetzt zum Vater zieht, dann spielt das erst ab 18 eine Rolle...Denn dann hat der Vater 3 unterhaltsberechtigte Kinder, eventuell in verschiedenen Unterhaltsrängen... Auch neue Partner können eine Rolle spielen, wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann...

Du solltest zuerst mit dem Vater sprechen. Vielleicht ist er bereit dir entgegen zu kommen...
Aber auch das Jugendamt ist geeignet. Die geben sich, wie gesagt, öfters mit dem zufrieden was zu holen ist...

Der Vater soll es dort mal berechnen lassen bzw. du kannst auch hin gehen.

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#13
 Von 
Silicea77
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem Vater habe ich schon gesprochen oder ihn zumindest darauf vorbereitet, dass ich wahrscheinlich nicht den gleichen Unterhalt zahlen kann. Er ist auch an einer gütlichen Einigung interessiert. Ich möchte nur alles richtig machen.

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#14
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Richtig machst du es schon, wenn du mit ihm sprichst... Solange er nicht versucht mit Unterhaltsvorschuss aufzustocken (entfällt eh wenn er verheiratet ist), dann geht es Niemanden etwas an was ihr unter euch aushandelt! Überweise den abgesprochenen Betrag und gut ist...
Nur wo ein Kläger ist, ist auch ein Richter :)

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