Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Verständnisfrage zum neuen Unterhalt 2007. Es wird über all geschrieben, dass die Regelbetragsverordnung wegfällt und der Mindestunterhalt sich am doppelten Kinderfreibetrag orientiert.
Heisst das es wird keine Düsseldorfer Tabelle mehr geben oder ist eher damit zu rechnen, dass die Erhöhung des Mindestunterhalts von ca. 25 % auch auf die anderen Stufen der Düsseldorfer Tabelle übertragen werden.
Was ein ziemlicher Hammer wäre, da ich nicht glaube das mein Arbeitgeber mir so eine dicke Erhöhung spendiert. Da sind ja noch nicht mal 3 % drin bei der heutigen beschäftigungslage.
Über eine Antwort würe ich mich freuen.
LG humaxel
Unterhalt 2007
1. Februar 2007
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Frage vom 1. Februar 2007 | 17:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt 2007
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#1
Antwort vom 2. Februar 2007 | 22:26
Von
Status: Unbeschreiblich (49441 Beiträge, 17379x hilfreich)
Das entsprechende Gesetz ist noch nicht beschlossen, soll aber zum 01.04.2007 in Kraft treten.
Wie kommst Du darauf, dass sich dadurch der Unterhalt um 25% erhöht? Der Unterhalt ändert sich nur marginal, da dann das Kindergeld anders angerechnet wird.
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