Unterhalt 2008, Neuberechnung

15. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Vertriebler67
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt 2008, Neuberechnung

Hallo, ich habe folgende Situation: Bis seit 2006 nach drei Jahren Ehe geschieden und zahle für meinen Sohn (6 Jahre alt) und für meine Ex-Frau Unterhalt.
Mit meiner neuen Lebensgefährtin habe im im Sommer 2007 ein gemeinsames Kind (Tochter) bekommen. Aus diesem Grund lasse ich derzeit den Unterhalt neu berechnen. Hieraus folgt, das ich für meinen Sohn zukünftig rund 100,- Euro mehr und für meine Tochter 202,- Euro zahlen soll (hälftiges Kindergeld wurde berücksichtigt). Das mache ich natürlich gerne ... sind ja schließlich meine Kinder. Für meine Ex-Frau bliebe dann jedoch nur noch rund ein Betrag von 12,- Euro über ... Damit ist sie natürlich nun nicht einverstanden und meint, das meine neue Lebensgefährtin ja für mich aufkommen müsse, da diese über ein Einkommen verfügt. Oder ich solle mir halt einen zusätzlichen Job suchen, damit ich sie weiterhin finanziell unterstützen könne ... Kann sie das wirklich verlangen ?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

quote:
Für meine Ex-Frau bliebe dann jedoch nur noch rund ein Betrag von 12,- Euro über


Das ist natürlich dumm.... für deine Ex.:(

quote:
Oder ich solle mir halt einen zusätzlichen Job suchen, damit ich sie weiterhin finanziell unterstützen könne ... Kann sie das wirklich verlangen


Verlangen schon...
Nur... die rechtliche Grundlage würde mich interessieren.
Bei Exen gibts keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit... schade für sie.:(

Dein SB ihr gegenüber liegt bei 1000€.

Arbeitet deine Ex?

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 15.01.2008 17:53:00

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#2
 Von 
Vertriebler67
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiss, arbeitet sie nicht ... und wenn, wohl schwarz ;-)

Aber wie ist das mit dem Einkommen meiner neuen Lebensgefährtin, kann das zur Berechnung meiner Leistungen bzw zur Senkung meines Selbstbehaltes führen?

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

SB-Kürzung gibts m.E. nur bei KU.
Und das nur, wenn der Mindest-Satz nicht bezahlt wird.

KU kannst du für beide Kinder leisten, basta.

Da würde ja dann bedeuten, deine LG müsste indirekt für den Lebensunterhalt deiner Ex aufkommen... irgendwo hat der Spaß dann doch mal ein Loch...

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
Vertriebler67
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, Du hast mich sehr beruhigt ... und eine Beziehung gerettet ;-))

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#5
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 305x hilfreich)

Hallo!

M.E. hat das Einkommen Deiner LG nichts damit zu tun. Ersteinmal nicht, denn jetzt müsste bis Deine LG wieder arbeiten geht (spätestens wenn das Kind 3 wird)sie in der Unterhaltsberechnung mit drin sein. Und Deine Ex demnach an letzter Stelle stehen.
Danach kann es nur insofern Auswirkungen haben, dass sie aus der Berechnung rausfällt und somit evtl. auch einen Teil für Dich und Euer gemeinsames Kind mit aufkommt.
Ist sicherlich nicht gut erklärt, aber vielleicht hat ja jemand unserer Profis hier die besseren Worte.

Tja, muss Ex wohl selbst die Hufe schwingen...

LG beijing

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo beijing,

ich wäre mir siemlich sicher, das Einkommen der LG würde als überobligtorisch gewertet, so wie das bei vielen betreuenden unterhaltsempfangenden Müttern auch war, und überhaupt nicht registriert.
Wenn es denn gewertet würde...
Warum sollte sie arbeiten und mit ihrem Einkommen das Auskommen der Ex sichern?:(

Der TE leistet für zwei Kinder Bar-Unterhalt und damit hat er sein soll erfüllt.

Haben wir nicht eine neue Unterhaltsreform, wonach auch der BU bei ehelichen Kindern nach Scheidung auf drei Jahre reduziert ist?

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#7
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ich glaub beijing hat sich nur unglücklich Ausgedrückt .Ist auch schwer hier immer die richtigen Worte zu finden .

Ich glaube er meint ,das das EK der *neuen* KV überobligtorisch ist ,und deshalb der TE seiner Frau noch VOR der Ex zum Unterhalt verpflichtet ist .Erst wenn die den VOLLEN Satz kriegt ,kriegt die EXE was .Und erst wenn das Kind drei ist KÖNNTE ihr EK dazu führen das der SB gesenkt wird ,was aber bei EU eh nicht gemacht wird ,sondern nur bei KU .Puh ,is aber auch kompliziert :)

LG

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#8
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 305x hilfreich)

Danke Dori23!

Genauso meinte ich es.
Übrigens ich bin eine SIE! Und habe jahrelang für das Kind meines Mannes mitgezahlt, wie einige ja sicher schon wissen.

LG an Euch alle!

beijing

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#9
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Alles klar ,hab garnicht darüber nachgedacht ,schrieb sich irgendwie schneller .War nicht bös gemeint .
Klar kenn ich dein Leidensweg ,aber manchmal schreib ich schneller als zu denken :grins:
LG

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