Unterhalt / Ausbildung

21. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Emelie0_8
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)
Unterhalt / Ausbildung

Hallo,
mein Sohn - 19 Jahre- beginnt im September eine Ausbildung.
Bruttogehalt 1. Lehrjahr lt. Ausbildungsvertrag 1037€.
Er bezieht eine eigene Wohnung/WG.

Muss ich Ihm mit diesem Verdienst noch Unterhalt zahlen? Soweit ich es selbst berechnen konnte eigentlich nicht mehr?

Unterhalt pauschal 860€ - 219€ Kindergeld
= 641€
Ausbildungsgehalt netto
ca. 758€ (Onlinerechner) abzgl. 100€...

Die Ausbildung beginnt am 13.9.
Muss ich dann für September noch anteilig Zahlen?

Danke im Voraus.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34348 Beiträge, 17772x hilfreich)

Das muss ein echt schlecht Brutto-Netto-Rechner gewesen sein, den Sie da benutzt haben - das Nettogehalt ist viel höher (828 Euro). Der Unterhalt entfällt, aber im September noch nicht - da kriegt er schließlich noch nicht die kompletten 828 Euro...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 73x hilfreich)

Für September muss,logischerweise, noch anteilig Unterhalt bezahlt werden, ab Oktober dürfte dieser dann entfallen. Sollte er allerdings sein anteiliges Septembergehalt erst am 1.10 aufs Konto bekommen, könnte unter Umständen der September nicht nur anteilig, sondern der komplette Unterhalt zuzahlen sein

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Daneben muss man noch das Kindergeld sehen: wenn das Kind keinen Unterhalt mehr von den Eltern erhält, darf es dieses selbst beanspruchen.
Das wäre dann also weiterzuleiten.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34348 Beiträge, 17772x hilfreich)

Übrigens steht Ihnen dann steuerlich der halbe Ausbildungsfreibetrag zu (462 Euro pro Kalenderjahr).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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