Hallo,
mein Sohn - 19 Jahre- beginnt im September eine Ausbildung.
Bruttogehalt 1. Lehrjahr lt. Ausbildungsvertrag 1037€.
Er bezieht eine eigene Wohnung/WG.
Muss ich Ihm mit diesem Verdienst noch Unterhalt zahlen? Soweit ich es selbst berechnen konnte eigentlich nicht mehr?
Unterhalt pauschal 860€ - 219€ Kindergeld
= 641€
Ausbildungsgehalt netto
ca. 758€ (Onlinerechner) abzgl. 100€...
Die Ausbildung beginnt am 13.9.
Muss ich dann für September noch anteilig Zahlen?
Danke im Voraus.
Unterhalt / Ausbildung
Das muss ein echt schlecht Brutto-Netto-Rechner gewesen sein, den Sie da benutzt haben - das Nettogehalt ist viel höher (828 Euro). Der Unterhalt entfällt, aber im September noch nicht - da kriegt er schließlich noch nicht die kompletten 828 Euro...
Für September muss,logischerweise, noch anteilig Unterhalt bezahlt werden, ab Oktober dürfte dieser dann entfallen. Sollte er allerdings sein anteiliges Septembergehalt erst am 1.10 aufs Konto bekommen, könnte unter Umständen der September nicht nur anteilig, sondern der komplette Unterhalt zuzahlen sein
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Daneben muss man noch das Kindergeld sehen: wenn das Kind keinen Unterhalt mehr von den Eltern erhält, darf es dieses selbst beanspruchen.
Das wäre dann also weiterzuleiten.
Übrigens steht Ihnen dann steuerlich der halbe Ausbildungsfreibetrag zu (462 Euro pro Kalenderjahr).
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
43 Antworten