Unterhalt (Ausbildung)

30. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
go635235-20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt (Ausbildung)

Hallo liebe Community,

Meine Tochter macht bald eine Ausbildung (Beamtenverhältnis) und verdient 1350 Euro Brutto. Netto + alle anderen kosten (z. B. PKV, usw.) ca. 1000 Euro. Nun, sue erhält von ihrem Vater 522 Euro Unterhalt und jetzt habe ich die Frage, ob Ihr Vater ihr noch Unterhalt zahlen muss. Wir sind auch Leistungsempfänger aber mein Kind erhält eine Summe unter 100 Euro vom Jobcenter. Die wird wahrscheinlich auch wegfallen aber da bin ich mit nicht sicher. Es ist richtig nervig dass mir die Behörden selber einfach keine richtige Auskunft bzgl. dieser Situation geben können.

Vielen Dank für die Antworten!

LG, Susanne




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3342 Beiträge, 1111x hilfreich)

Zitat (von go635235-20):
ob Ihr Vater ihr noch Unterhalt zahlen muss.
Nein, das Kind ist mit diesem Einkommen + Kindergeld nicht mehr bedürftig.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41942 Beiträge, 14648x hilfreich)

Man teilt dem JC oder dem Amt, welches bisher die Unterstützung gezahlt hat, so wie es gefordert wird, die Veränderung schriftlich mit. Dann wird neu gerechnet, und das Ergebnis wird einem auch schriftlich mitgeteilt. Damit hat man dann die erwünschte Auskunft. Im übrigen teile ich die Ansicht von meinem Vorschreiber. Solltet Ihr bisher Bürgergeld aufstockend erhalten, bisher als Bedarfsgemeinschaft geführt werden, so ist auch zu berücksichtigen, dass in Zukunft auch ihr Anteil an der Miete wegfällt.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39391 Beiträge, 6467x hilfreich)

Zitat (von go635235-20):
dass mir die Behörden selber einfach keine richtige Auskunft bzgl. dieser Situation geben können.
Es ist ja noch nicht soweit. Was sollen die Behörden denn jetzt schon berechnen? Noch hat sich nichts verändert.
Zitat (von wirdwerden):
dass in Zukunft auch ihr Anteil an der Miete wegfällt.
Ja. Diesen wird die Tochter von ihrer Azubivergütung an die Mutter zahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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