Unterhalt - Ausbildung

28. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
www2006-wanda
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt - Ausbildung

Also meine Tochter beginnt zum 1.9 eine Ausbildung Vergütung 300@€ Brutto

wie wirkt sich das auf den Unterhalt vom Vater aus

Berechnung 146% Regelsatz, ALter 15J abzgl. hälftiges Kindergeld (Alte Bundesländer)

-- Editiert von www2006-wanda am 28.08.2007 16:48:31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Wanda,

grundsätzlich wird der zu leistende Unterhalt sinken.

Um eine genauere Berechnung muß man zuständige OLG kennen. Generell gilt:

Bedarf des Kindes (DTab) -
bereinigtes Einkommen des Kindes (gemäß Leitlinien des OLGs)-hälftiges Kindergeld.


LG
Squit

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#2
 Von 
www2006-wanda
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

was heist bereinigtes einkommen?



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" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Wanda,

http://www.123recht.net/article.asp?a=116&f=hilfe_information_nutzungsbedingungenforum&p=5


Eigene Einkünfte des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung) werden angerechnet. Dazu wird die um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 90,- EURO gekürzte Ausbildungsvergütung zur Hälfte von dem Bedarf (Tabellensatz) des minderjährigen Kindes abgezogen. Die andere Hälfte dient zur Entlastung des versorgenden Elternteils.

- zu Beachten sind die Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte
- nicht alle mindern das Einkommen des Kindes um grundsätzlich 90,- EURO
- OLG Frankfurt (Punkt 10.2.3.) abzugfähig pauschal 5 %, höhere sind im Einzelfall darzulegen
- OLG Schleswig Holstein (Punkt 12.2) je nach Betreuungslast des anderen Elternteils wird
eigenes Einkommen nach Billigkeit angerechnet.
- KG Berlin (Punkt 10.2.3) auf Nachweiß zu berücksichtigen
- OLG Rostock (Punkt 10.2.3) ist konkret darzulegen, ein pauschaler Abzug erfolgt nicht


Grüßle

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