Unterhalt Ausbildung - muss mein Vater nun deutlich weniger zahlen?

5. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
2nd_choice
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Ausbildung - muss mein Vater nun deutlich weniger zahlen?

Guten Tag!
Folgender Sachverhalt:
Ich bin 18 Jahre alt habe eine 16-jährige Schwester.Meine Eltern sind geschieden und wir leben beide bei meiner Mutter.Mein Vater ist selbständig und hat bis jetzt 650€ Kindesunterhalt für uns bezahlt.(außergerichtliche Einigung)
Nun habe ich letzten Monat eine Ausbildung begonnen und seitdem verweigert er die Unterhalt Zahlung für mich, d.h. er bezahlt nur noch die Hälfte.Nun behauptet er da ich jetzt selbst Geld verdiene muss er nicht mehr für mich aufkommen.
Ich weiß dass der Unterhalt nun neu berechnet werden muss.Meine Mutter verdient jedoch nur 750€ Netto, somit hat uns da Geld bis jetzt gerade so genügt.
Ich verdiene nun 580€ Netto,jedoch werden davon noch 100€ für berufliche Fahrtkosten benötigt und weitere 60€ für private! Versicherungen(Unfallversicherung,Riester Rente...)
Was meint ihr,wäre es möglich das mein Vater nun deutlich weniger zahlen muss?
Mir ist klar dass man dafür eig. das Netto-Gehalt meines Vaters haben müsste,aber ich kann es wirklich sehr schlecht einschätzen.
Einerseits besitzt er einen Kiosk(Tabak,Lotto,Zigaretten) der nicht wirklich boomt(worüber er selbst acuh täglich jammert,aber andererseits hat er sich nun erst einen Porsche Boxster für 23000€ gekauft und ist auch im Besitz von Kapitalanlagen.(spielt das iene Rolle bei der Berechnung?)
Gehen wir deshalb von wir verschiedenen Netto-Gehältern aus:
1.1500
2.1800
3.2000
4.2300
Wie wäre es jeweils bei 1,2,3 oder 4?
Ich bitte dringend um Hilfe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

auf deinen Bedarf nach DDT wird dein Einkommen minus 90€ für berufsbedingte Aufwendungen und das volle Kindergeld angerechnet.

580 - 90 + 154 = 644€

Dein Vater müsste also weit mehr als 4400€ verdienen, um Unterhalt bezahlen zu müssen.


Grüßle

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#2
 Von 
2nd_choice
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kindergeld wird doch nur zur Hälfte angerechnet oder?!
Sow wie du es schreibst würde dies doch bedeuten dass kein Kind das inder Ausbildung ist und dessen Vater nicht mehr als,sagen wir 50000€ jährlich verdient,Anspruch auf Unterhalt hat.
Oder hab ich da irgendwas falsc verstanden?

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

Kindergeld wird voll von deinem Bedarf abgezogen.

Ja, du hast schon richtig verstanden:
Mit 580€ + 154 KG dürftest du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können, oder?


http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Grüßle

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Da deine Mutter keinen Unterhalt leistet, wird das Kindergeld komplett angerechnet.



-----------------
"gruß azrael"

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#5
 Von 
2nd_choice
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ schwesterchen:die 650 € sind für meine schwetser und mich,d.h. ca. 325 pro person und nicht für mich mich allein.

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

gut, dann sinds halt jetzt noch 325€ oder etwas mehr für deine Schwester.
Für dich sehe ich keinen Unterhaltsanpruch.

Grüßle

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#7
 Von 
2nd_choice
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wieso sollt ich keinen Unterhaltsanspruch mehr haben?!
Ich habe mich im Internet jetzt ein bisschen schlau gemacht und bin mir jetzt schon sicher dass das nicht so ist wie du es beschrieben hast.
Die Frage ist nur wieviel mein Vater verdienen muss dass mein Unerhaltsanspruch von 325 bestehen bleibt.
Und ich bin mir sicher dass das keine 4000 oder irgendwas in der Richtung sind.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Nehmen wir an, du hast einen Unterhaltsanspruch von 325,- monatlich. Nehmen wir auch mal an, das sei so gesetzlich geregelt.
Auf diese 325,- wird dein Einkommen, vermindert um 90,- angerechnet sowie das komplette Kindergeld.
Also 325 - 580 (- 90) - 154 = -319.

Also 319 Euronen, die du im PLUS bist, 319 Euronen mehr, als dir an Unterhalt zustehen.




-----------------
"gruß azrael"

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