Unterhalt Ausbildung - wie errechnet sich das?

18. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)
Unterhalt Ausbildung - wie errechnet sich das?

ich hab eine frage wegen der ausbildung

jugendlicher (unter 18) macht seit 01.09 eine ausbildung

wie errechnet sich jetzt der kindesunterhalt genau

sein ausbildungseinkommen (netto denke ich doch oder?) minus dem kindergeld 154 € minus ausbildungsbedingter mehrbedarft 90 € = dann x

dieser betrag x wird dann von dem normalen kindesunterhalt abgezogen und den rest muss der vater überweisen oder?

danke für jede info und bitte keine schimpfe da schon öfters so was gefragt wurde aber ich finde nichts genaues!






2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Ticki,

ein Blick in die DT und ihre Leitlinien und deine Fragen sind geklärt.

Als Hilfestellung: Bei Minderjährigen wird nur die Hälfte der Ausbildungsvergütung auf den Barunterhalt angerechnet. Das Kindergeld steht dem betreuenden Elternteil zu, ist also kein Einkommen des Kindes. Das ist erst ab Volljährigkeit zu berücksichtigen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

ganz lieben Dank

0x Hilfreiche Antwort

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