ich hab eine frage wegen der ausbildung
jugendlicher (unter 18) macht seit 01.09 eine ausbildung
wie errechnet sich jetzt der kindesunterhalt genau
sein ausbildungseinkommen (netto denke ich doch oder?) minus dem kindergeld 154 € minus ausbildungsbedingter mehrbedarft 90 € = dann x
dieser betrag x wird dann von dem normalen kindesunterhalt abgezogen und den rest muss der vater überweisen oder?
danke für jede info und bitte keine schimpfe da schon öfters so was gefragt wurde aber ich finde nichts genaues!
Unterhalt Ausbildung - wie errechnet sich das?
18. September 2008
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Frage vom 18. September 2008 | 11:44
Von
Status: Praktikant (828 Beiträge, 146x hilfreich)
Unterhalt Ausbildung - wie errechnet sich das?
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#1
Antwort vom 18. September 2008 | 12:03
Von
Status: Bachelor (3857 Beiträge, 463x hilfreich)
Hallo Ticki,
ein Blick in die DT und ihre Leitlinien und deine Fragen sind geklärt.
Als Hilfestellung: Bei Minderjährigen wird nur die Hälfte der Ausbildungsvergütung auf den Barunterhalt angerechnet. Das Kindergeld steht dem betreuenden Elternteil zu, ist also kein Einkommen des Kindes. Das ist erst ab Volljährigkeit zu berücksichtigen.
Grüße
#2
Antwort vom 18. September 2008 | 12:48
Von
Status: Praktikant (828 Beiträge, 146x hilfreich)
ganz lieben Dank
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