Unterhalt Ausland Immigration

21. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
jorge
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Ausland Immigration

Folgendes Problem:
ich bin in zweiter Ehe mit einer Brasilianerin verheiratet und wir gedenken nach Brasilien umzusiedeln.
Ich leiste meinen Kindern aus erster Ehe Unterhalt.
Ich werde dort weniger verdienen und eine vorübergehende Arbeitslosigkeit ist auch nicht ganz auszuschliessen, d.h. der Unterhalt wäre dann zumindest gefährdet.
(laut §170 StGB scheint ja schon die (vorsätzliche?) Gefährdung des Unterhalts strafbar zu sein???)
Frage: Darf ich unter diesen Vorraussetzungen überhaupt eine Auswanderung in ein nicht gerade ökonomisch stabiles Land in betracht gezogen werden, ohne sich strafbar zu machen?
Hat die Unterhaltspflicht Auwirkungen auf Immigration generell?
Danke für etwaige Antworten :)


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
funtours
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ich war in einer schlimmeren Lage...Scheidung, arbeitslos, Kinder weg...hat die Ex entzogen...dann neue Frau kennengelernt und mit ihr ausgewandert, so wie du das vor hast.
Meiner Meinung hast du da nichts zu befürchten, denn du musst auch einmal wieder an dich selbst denken!!!
Die psychische Belastung bei einer Scheidung ist extrem, doch leider wird die Schuld immer nur beim Mann gesucht und er wird direkt verfolgt...

Ich habe keinen Unterhalt zahlen können wegen Arbeitslosigkeit, aber das war allen egal...also ausgewandert und nun gehe ich nach 7 Jahren zurück nach Deutschland, denn eine Straftat nach 170 kann mir nicht mehr angedroht werden, die Verfolgung verjährt soviel ich weiss nach 4 1/2 Jahren.

Ich will niemand zu einer strafbaren Handlung anstiften, wünsche dir aber viel Glück beim Neustart!

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo jorge!
Deine eigenen Bedenken sind nicht unbegründet.
Du wirst dich strafbar, im Sinne des §170 StGB , machen.
Eine Verjährung des Straftatbestandes nach 4 1/2 Jahren (laut funtours) kann ich dir nicht bestätigen.

Der zu leistende Unterhalt gegenüber Kindern, hat in Deutschland oberste Priorität.
Den Staat (auch den Steuerzahlern) interessieren deine jetzigen Wünsche wenig und irgendwann hattest du dich doch auch für deine Kinder entschieden.
Diese Entscheidung war und ist bindend, egal wie die elterliche Beziehung sich entwickelte.

Ich kann der Antwort von funtours auch in einem anderen Punkt nicht zustimmen.
Du bist in einer schlechten Ausgangssituation, wenn du ohne berufliche Perspektive nach Brasilien ziehen möchtest.
Deutsche sind im Ausland Ausländer und die haben es dort nie leicht, es sei denn sie haben dort ein gut gefülltes Bankkonto.
Die meisten kommen nach einigen Jahren zurück, und das nicht nur, weil sie das Schwarzbrot vermissen.
Die Liebe allein sollte für dich kein Auswanderungsgrund sein.

Hast du dich über die Einwanderungsbestimmungen
Brasiliens informiert?
Eine Ehe allein reicht vielleicht garnicht aus, um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Gehe am besten erst, wenn du deine Angelegenheiten hierzulande geregelt und in Brasilien einen Job gefunden hast.
Vielleicht kann dir deine 2te Ehefrau dabei helfen?

Alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@funtours
da sei dir mal nicht so sicher....
Verjährung ja! Wenn keiner "geschrien" hat ! Sofern aber lediglich deine Adresse nicht bekannt war und man dir aus diesem Grunde keinen Titel zustellen konnte, gilt dieser nicht als verjährt sondern als zugestellt !!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Klaus Wille
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

Es gibt mehrere Problem:

Zum einen wird man die Fragen erörtern müssen, warum Sie ausgewandert sind und Ihren Job aufgegeben haben. Denn wenn sich der Unterhaltsverpflichtete ohne Anlaß seinen Arbeitsplatz aufgibt, so kann (!) es passieren, daß man Ihr altes Gehalt fiktiv anrechnet. D.h. man stellt Sie unterhaltsrechtlich so, als hätten Sie noch ihr altes Gehalt und errechnet danach den Unterhaltsbetrag.

Sie werden sich die Fragen gefallen lassen, warum Sie Ihren Arbeitsplatz aufgegeben haben? Verdienen Sie genug Geld für den Unterhalt? Haben Sie Rücklagen für den Unterhalt gebildet?

Ob § 170 StGB bei Ihrer Konstellation wirklich verwirklicht ist, ist mehr als fraglich. Ein Angeklagter muss zu einer mindestens teilweisen Leistung imstande sein, ohne seine eigene Existenz zu gefährden. Ihnen müßte nachgewiesen werden, daß Sie nach Brasilien ziehen, um keinen Unterhalt zu zahlen.

§ 170 StGB verjährt m.E. nach 3 Jahren. (vgl. § 78 StGB )

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Es kann passieren, daß Du bei einer event. Rückkehr alles bezahlen mußt, was Du in den Jahren in Brasilien schuldig bliebst.

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