Unterhalt Auszug

7. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
-=Miko=-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Auszug

Hi,
ich ziehe im Sommer aus um eine Schulische Ausbildung zu machen. Meine Eltern sind geschieden und es wurde vereinbart dass mein Vater keinen Unterhalt zahlen muss.
Meine Mutter ist Selbstständige Zahnärztin.
Meine Frage wie viel Unterhalt steht mir zu weil das gehalt meiner mutter ja nicht fest ist. Sie verdient aber gut. Hat mit vielen Schulden vor 10 Jahren angefangen und hat sich in der Zeit 2 Mercedese gekauft, ein Grundstück gekauft, ist mit der Praxis umgezogen und hat ein Haus gebaut.
Kann meine Mutter ihr Geld zurückhalten indem sie es für die Firma auf ein paar Jahre reserviert und so nur ganz wenig für sich selber abhebt? Bekomm ich dadurch nur ganz wenig unterhalt?
Ich höre immer von 640€ aber laut der Düsseldorfer Tabelle scheint das ja sehr variabel zu sein.
Ich bin bereits 18.
Wie viel geld steht mir nun zu und was kann meine Mutter machen damit ich weniger bekomm? Welche Möglichkeiten ergeben sich wiederum daraus für mich?
Ich habe etwas angst dass sie mein Geld sehr knapp bemisst.
Sie kümmerte sich Finanziell sowie sozial nicht sehr um mich. Derzeit studiert meine Schwester noch für die sie zirka 650€ zahlt.

Ich hoffe auf Hilfe und bedanke mich schonmal im Voraus.

Schöne Grüße
Miko

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
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#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
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#4
 Von 
-=Miko=-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal danke für die zahlreichen antworten.

Mein Vater verdient durch Schulde SEHR wenig. Er hat eine neue Frau weswegen ihm das geld reicht aber ich bin mit ihm und seiner neuen frau im reinen.

Meine mutter ist voll und ganz einverstanden dass ich auszieh. Es ist wegen der Ausbildung. Ich wohne dann zirka eine Autostunde von zuhause Entfernt.
Wenn das einkommen der letzten drei Jahre hergenommen wird dann bringt ihr doch nichts dass geld zurückzuhalten.

Laut der Düsseldorfer Tabelle schwankt der Unterhalt nach einkommen und es gibt keine Fixen 640 euro. weswegen werden sie hier dann so oft erwähnt?
wie teuer würde mich der Anwalt kommen.

Schöne Grüße
Miko

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#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Miko,


der Bedarf eines volljährigen ist sehr wohl festgelegt. Da ist das Einkommen Deiner Mutter irelevant.
Das Einkommen Deiner Eltern wäre nur wichtig, in Deinem Fall, wenn der Bedarf nicht gedeckt werden könnte.

Der Bedarf Volljähriger ist nach OLG Bezirken geringfügig unterschiedlich.

Nachlesen kannst Du alles unter folgendem link, dazu brauchst Du keinen Anwalt.

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=245

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#7
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@Chavah,

ich ging natürlich davon aus, das Muttern als Zahnärztin schon leistungsfähig ist.
Hab mich bisserl verquer ausgedrückt, sorry.

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#8
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo Miko,
warum möchtest Du denn zu einem Anwalt? Deine Mutter ist nicht gegen Deinen Auszug, habt Ihr schon über den Unterhalt geredet?
Wenn Deine Schwester 650 Euro bekommt, wirst Du das Geld doch wahrscheinlich auch bekommen?! Das wäre doch ok!!!
Mit einem Anwalt holst Du evtl etwas mehr raus (wenn Muttern enorm viel verdient) aber das Verhältnis ist damit wohl hinüber. Ich würde mich jedenfalls NICHT darüber freuen, wenn mein Kind mich (unberechtigterweise) verklagen würde.
Du bist 18 und damit auch für Dich verantwortlich. Es gibt immer wieder Möglichkeiten noch hier und da ein paar Euro dazuzuverdienen.
Warte doch ersteinmal ab, bevor Du Dir über Anwaltskosten Gedanken machst.
Liebe Grüsse
Gaestin

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#9
 Von 
-=Miko=-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will doch nicht meine mutter verklagen. in einem beitrag weiter oben wurd es mir nur geraten mich zu erkundigen.
wenn meine schwester 650 euro bekommt werde ich das nicht bekommen. sie studiert in münchen und ich werde nur in einer 14k Einwohner stadt meine ausbildung machen. da sind natürlich die unkosten nicht so hoch und meine mutter ist der mensch der mir dann auch weniger gibt. außerdem verlangt sie dann auch eventuell dass ich abends arbeite. problem ich komme erst um 17:30 nach hause und so bleibt eh schon kaum zeit für ein hobby. geschweige denn für arbeit. ich komme jeden tag erst so spät nach hause. Meine schwester arbeitet aber sehr viel und hat so auch recht viel geld. nur bei meiner ausbildung bleibt da bei weitem nicht so viel zeit wie bei einem studenten. ich wette meine mutter wird mein geld sehr knapp bemessen.

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#10
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo Miko,
hast Du sie denn schon gefragt, womit Du rechnen kannst? Wäre ja wichtig z.B. für Deine Wohnungssuche. Bist Du Dir so sicher, dass Sie von Dir verlangt auch abends zu arbeiten? So wie Du schreibst, habt Ihr noch nicht darüber geredet, oder?
Abgesehen davon, müssen Deine Hobbies auch mal hinten anstehen. Die Ausbildung ist nicht immer "Zuckerschlecken".
Miko, frag sie doch einfach mal! Vorsichtig! Nicht gleich mit :"Du müsstest aber..."
Mach Dich auf dem Wohnungsmarkt schlau, vielleicht sind die Mieten so günstig, dass 50 Euro weniger auch nicht wehtun?!
Liebe Grüsse
Gaestin

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#11
 Von 
-=Miko=-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir warten jetzt mal den tag ab wo wir uns nach einer Wohung umschauen.
dann schauen wir wie teuer die ist und reden weiter.

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#12
 Von 
-=Miko=-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt gehört dass der unterhalt auch nach den bedürfnissen errechnet wird.
ich schätze das heißt wie viel miete man zahlt und welche ausbildung man macht.

Wenn die bedürfnisse nicht so hoch liegen bekommt man dann weniger unterhalt als laut düsseldorfer tabelle errechnet wird?

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#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#14
 Von 
-=Miko=-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

aber laut der düsseldorfer tabelle ist der unterhalt doch stark von den einkünften der eltern abhängig.
mir reichten 640 € vollkommen. ich will nur wissen ob ich weniger oder mehr bekommen würde. nicht das ist mich auf diesem wert so festfahr.

bist du sicher dass 640 € ganz normal sind und jeder bekommt?

danke für die antwort.

Miko

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#15
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#16
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Auf jeden Fall ist der Vater auch unterhaltspflichtig. Egal, was auch immer vereinbart wurde. Deine Mutter ist NICHT verpflichtet, Deinen Unterhalt alleine zu tragen, egal wie gut Du Dich mit Deinem Vater und der Frau auch immer verstehst,
Wenn Sie schon die eine Tochter unterstützt mit 650 Euro und Dich alleine mit 640 Euro. Das sind 1.290 Euro. Das muss man erst einmal übrig haben. Das haben nur sehr sehr wenige über. Dein Vater ist verpflichtet, seinen Teil dazu beizutragen, auch bei Deiner Schwester (sofern er der Vater ist natürlich).

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#17
 Von 
-=Miko=-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater ist leiblicher Vater von meiner schwester.
allerdings verdient er nicht sehr viel (er hat nur einen halbtagsjob) und muss seine schulden tilgen. Er hat wirklich sehr wenig geld. ich schätze er wird keinen unterhalt zahlen können.

also gelten für mich 640 € monatlich + versicherung.

Egal wie viel ich im monat brauche?

Um die finanzielle lage meiner mutter mach ich mir weniger sorgen und ich glaube wirklich nicht dass sie da irgendwelche probleme hat.

Aber wie finanzieren 2 eltern 2 kinder mit monatlich 640 €?
wenn beide elternteile so um die 1500 euro netto verdienen bleibt ja nicht mehr viel übrig.

senkt sich da der unterhalt nicht?
Ich kann mir schlecht vorstellen dass das so ein fixwert ist für alle den 640 € sind ja schon einiges.
damit kann man ja sogar in münchen studieren.

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#18
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#19
 Von 
-=Miko=-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort.

nichtpriviligiertes kind ist wenn es noch zuhause wohnt oder?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-=Miko=-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Was sind dann priviligierte kinder?

Bin ich priviligiert oder nicht? ich werde eine ausbildung machen bei der ich nichts verdiene und wohne nicht zuhause.

wie viel bekommen nicht priviligierte kinder wenn priviligierte 640 € bekommen

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#22
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#23
 Von 
-=Miko=-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

lol
du könntest dich eventuell auch etwas direkter ausdrücken.
und wieviel bekommt ein nicht priviligiertes kind?
du hast einmal 640 € hingeworfen aber für wen ist das?

ach ja und warum bekommt ein kind in der schulischen ausbildung mehr?
meine berufsausbildung ist auch eine schulische und keine betriebliche. deswegen brauch ich aber nicht weniger als einer der zur schule geht

-- Editiert von -=Miko=- am 04.06.2006 23:24:08

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#24
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
-=Miko=-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Schaut wie soll ich mich denn da zurechtfinden.
jetzt sagst du wieder der zu zahlende satz ergibt sich aus der ddt aber Chavah sagt ich soll die vergessen.

bafög bekommen wir nicht weil meine mutter zu viel verdient!
----
Auch liegt der SB nicht mehr bei 890€, sondern bei 1100€
----
was heißt das?

danke für eure hilfe

Miko

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#27
 Von 
-=Miko=-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für deine hilfe auch wenn du mich immer wieder beleidigst und meinst ich lese nicht was zu schreibst

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