Unterhalt Bei Eigentum und Kredit

23. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Kevinheisstdermann
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Bei Eigentum und Kredit

Seid gegrüßt. Wie verhält es sich eigendlich zwischen Unterhalt und "Eigentum". ?
Ich habe ein Kind aus grauer Vorzeit für das ich unterhaltspflichtig bin. Mit meiner jetzigen Frau erwarte ich das dritte gemeinsame Kind.

Nun ist es so das wir statt Miete zu zahlen, uns dazu entschlossen haben einen Kredit aufzunehmen und damit ein Haus zu kaufen.
Nun zahlen wir statt Miete einen Kredit ab.

Nun verhält es sich laut der Dame vom Jugendamt so, dass sie zu meinem Gehalt,
die theoretische Miete die ich bekommen könnte , wenn ich das haus vermieten würde anrechnet. Was zur hölle ist das denn für ein Schwachsinn?? Abgesehen davon das sich meine Ausgaben und einnahmen nicht verändert haben und ich das haus nicht vermiete, profitiert das Kind (alle Kinder) doch irgendwann davon. Diesen Irrsinn muss mir mal jemand erklären. Jetzt zahle ich viel mehr Unterhalt und werde zusammen mit meiner Familie bestraft weil ich statt Miete einen Kredit abbezahle wovon das unterhaltspflichtige Kind doch später eigendlich profitiert.  Jetzt sollen wir das Haus wieder verkaufen um in eine Teurere und kleinere Wohnung ziehen, damit ich weniger Unterhalt zahle und somit unterm Strich mehr Geld für meine Familie raus habe und die Kinder erben nichts ?




Danke für eure Expertise !! 




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129829 Beiträge, 41404x hilfreich)

Zitat (von Kevinheisstdermann):
Nun verhält es sich laut der Dame vom Jugendamt so, dass sie zu meinem Gehalt,
die theoretische Miete die ich bekommen könnte , wenn ich das haus vermieten würde anrechnet.

Angerechnet wird wohl eher der Wohnwert / Wohnvorteil, dass ist bei selbst bewohntem Immobilieneigentum erlaubt.
Immerhin spart man sich als Eigentümer ja nicht nur die Miete...



Zitat (von Kevinheisstdermann):
wovon das unterhaltspflichtige Kind doch später eigendlich profitiert.

Und wie kommt an auf diese merkwürdige Theorie?

Im übrigen ist das "jetzt" beim Unterhalt relevant und nicht das was irgendwann unter Umständen eventuell mal sein könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40238 Beiträge, 6553x hilfreich)

Zitat (von Kevinheisstdermann):
wovon das unterhaltspflichtige Kind doch später eigendlich profitiert.
Meinst du das Kind aus grauer Vorzeit? Dieses ist jetzt unterhaltsberechtigt.

Wovon profitieren alle Kinder irgendwann? Welchen Themenbereich der Zukunftsforschung meinst du damit?

Zitat (von Kevinheisstdermann):
Was zur hölle ist das denn für ein Schwachsinn??
Du hast vermutlich die Erklärung missverstanden.
Zitat (von Kevinheisstdermann):
Jetzt sollen wir das Haus wieder verkaufen
Wer hat das gesagt oder etwa gar geschrieben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3400 Beiträge, 1142x hilfreich)

Die Kreditbelastung für das Eigentum kann vom Wohnwert wieder abgezogen werden, sodass der Wohnvorteil ggf. 0 Euro beträgt. Damit erhöht sich dann auch weder das Einkommen, noch die Unterhaltszahlung.

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#4
 Von 
Kevinheisstdermann
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Immerhin spart man sich als Eigentümer ja nicht nur die Miete...


Naja Moment. Statt der Miete zahle ich den Kredit. Ich erspare mir doch dadurch nichts.
Weiss nicht wo das ein Vorteil sein soll.

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#5
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 53x hilfreich)

Der Vorteil für dich ist, dass du Vermögen/Besitz erzeugst.
Aber wie schon gesagt, man kann den Kredit gegenrechnen.

Wenn man viel Unterhalt zu zahlen hat ist Hauskauf nicht die optimale Idee.

-- Editiert von User am 23. Januar 2024 18:24

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#6
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 76x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Wenn man viel Unterhalt zu zahlen hat ist Hauskauf nicht die optimale Idee.
Sondern?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129829 Beiträge, 41404x hilfreich)

Zitat (von Kevinheisstdermann):
Ich erspare mir doch dadurch nichts.
Weiss nicht wo das ein Vorteil sein soll.

Da gibt es sehr viele.

Der Wohnwert von Mietwohnung zu Hauseigentum steigt erheblich.
Keine / sehr wenige Diskussionen mit dummen Nachbarn weil das Baby schreit.
Man ist Herr in den eigenen 4 Wänden, muss da also keinen Vermieter mehr fragen für Änderungen etc..
Das Platzangebot ist erheblich erweitert.
Es wird aktuell Vermögen gebildet.
Das Damoklesschwert des Eigenbedarfs, Abmahnungen, etc. schwebt nicht mehr.


Im übrigen kann es sich lohnen, die Berechnung des Amtes zu prüfen bzw. vom Fachanwalt prüfen zu lassen. Mitunter finden sich da doch erhebliche Rechenschwächen zu Ungunsten des Unterhaltspflichtigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von Hunter123):
Zitat (von lyra82):
Wenn man viel Unterhalt zu zahlen hat ist Hauskauf nicht die optimale Idee.

Sondern?

Das Geld auf dem Konto lassen.
Ein Haus wird anders behandelt als Geld.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und wie kommt an auf diese merkwürdige Theorie?

(editiert)
Das Haus wird auch irgendwann mal vererbt ;) Durch das Erbe hat nunmal jedes Kind etwas davon ;) Durch Mitzahlungen lässt sich kein Erbe generieren ;)


-- Editiert von Moderator am 24. Januar 2024 12:45

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129829 Beiträge, 41404x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das Haus wird auch irgendwann mal vererbt

Ach echt?
Erstaunlich diese hellseherischen Fähigkeiten ... die Lottozahlen für heute Abend oder nächsten Samstag hat man zufällig auch zur Hand?

Ansonsten sollte man mal darüber nachdenken, dass denknotwendigerweise nur das vererbt werden kann was da ist.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Durch Mitzahlungen lässt sich kein Erbe generieren

Komisch, mein geerbtes Mietshaus generiert ein dauerhaftes erquickliches Erbe ... jeden Monat steigt der Kontostand aufs neue ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Kaminfeuer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich weiß nicht warum der TE derart angegangen wird, ich hatte anfangs auch meine Probleme damit. Die Behauptung man hätte nach einem Hauskauf weniger Wohnkosten, obwohl der der TE darlegt, er bedient einen Kredit und hat keine Einsparungen, ist wenig zielführend. Ob die Immobilie nun größer ist als seine Wohnung und ob die Nachbarn besser sind wissen wir nicht.

Bei der Aufzählung der ganzen Vorteile fehlt allerdings, dass man Reparaturen und Instandhaltung selber übernehmen muss und auch Rücklagen für größere Defekte zu bilden hat.

Selbstverständlich hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass ein Haus Vorteile für den Unterhaltsberechtigten hat. Durch die Tilgung wird Vermögen aufgebaut, welches im Mangelfall zur Bedienung von Unterhaltspflichten herangezogen werden kann.

Ein Unterhaltspflichtiger zahlt 1.000,- Miete und niemand interessiert dies. Nun kauft er ein Haus, zahlt 1.200,- Kredit und Tilgung und der Streit geht los. Das ist erstmal verwirrend!

Zum Thema:
Immobilie und Unterhalt ist ein Minenfeld. Der Wohnwert ist der Wert, den die Immobilie bei Vermietung erbringen würde. Welcher Wert das ist, darüber kann man erfahrungsgemäß sehr gut streiten. Viele Mietspiegel geben eine Spanne an. Ob das nun der untere Wert ist, der obere, der Wert bei Neuvermietung aus irgendwelchen Immmobilienportalen oder ein Phantasiewert um mit einem Gutachten zu drohen - weiß man nicht - ich habe alles erlebt. Meiner Meinung nach, die auch in einigen Urteilen bestätigt wird, wäre der untere Wert eines qualifizierten Mietspiegels angemessen, da eben ein Teil der Leistung und des Risikos eines Vermieters durch den Eigentümer getragen wird. Ist aber nicht geregelt, also Einzelfallentscheidung.

Abzuziehen vom Wohnwert sind alle Aufwendungen die ein Mieter nicht hat, bspw. Instandhaltungsaufwendungen - also alles was nie in einer Nebenkostenabrechnung zu finden ist. Ggf. sind diese Aufwendungen aber auf die Nutzungsdauer zu verteilen (neue Fenster, Heizungs, etc.) . Rücklagen sind nur in Ausnahmefällen abzuziehen. Hier wäre die Heizungsnovelle ggf. tatsächlich zur Bildung solcher berücksichtigungswürdig, sofern man jetzt schon weiß, dass die Heizung in absehbarer Zeit erneuert werden muss.

Dann kann der Kredit abgezogen werden - und zwar nach neuster Rechtsprechung mit Zinsen und Tilgung. Ist die Annuität größer als der Wohnwert kann der übersteigende Teil ggf. als sekundäre Altersversorgung in Abzug gebracht werden, sofern 4% des Bruttoeinkommens nicht schon durch andere Riesterverträge aufgebraucht sind.

Wenn Dir das Haus nicht alleine gehört, ist alles entsprechend den Eigentumsverhältnissen aufzuteilen.

Das ist das grobe Konstrukt.

VG

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