Unterhalt Berufsausbildung

25. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Hammer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt Berufsausbildung

Besteht eine weitere Unterhaltspflicht der Eltern nach der nichterfolgreichen Berufsausbildung des Kindes? (Alle möglichen
Wiederholungsprüfungen in den Sand gesetzt- bei der Erstausbildung!)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ich nehme mal an, dass das Kind 18 Jahre alt ist !?
Dann wäre wohl zu klären, ob es selbst "verschuldet" war, dass er/sie die Prüfungen nicht geschafft hat. Ab 18 ist ein Kind grundsätzlich selbst verpflichtet, für den Lebensunterhalt aufzukommen. Die Eltern müssen ihm jedoch eine Ausbildung gewähren. Verpatzt es sie durch Faulheit etc... ist es nicht mehr untrhaltsberechtigt und muss sich gegebenfalls einen Job suchen, um selbst für den Unterhalt aufzukommen.
Anders würde es höchstens aussehen, wenn das Kind geistig nicht in der Lage war, die Ausbildung erfolgreich zu beenden.
Anna

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#2
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

würde mich Annas Meinung in dem Fall anschließen. Eltern haben nur für eine Ausbildung die Unterhaltspflicht, bei nicht bestehen, fällt das meines Wissens unter das "Arbeitsplatzrisiko" und hierfür sind Eltern nicht mehr verantwortlich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hammer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Info.
Ich muß nochmals nachhaken.
Der Junge ist 25 Jahre alt, hat das Abitur abgeschlossen, hat nach der Wehrpflicht eine 3,5 jährige Lehre begonnen und hat nach Handwerksordnung Land Brandenburg nur zweimal die Möglichkeit die nichtbestandene Prüfung zu wiederholen. Dazwischen liegen immer 6 Monate.
Schafft er auch den 3. Anlauf nicht, darf er in dieser Berufssparte(Elektrik) nicht weiter lernen.
Mein Fazit :als Ungelernter Geld verdienen und Abendschule- oder ein absoluten anderen Berufsbereich zur Ausbildung suchen.
Die "gesamte" Ausbildungszeit habe ich Unterhalt geleistet.
(Der junge Mann ist körperlich und geistig voll auf der Höhe.)

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Fazit : Richtig gedacht !! ( D.h.: der junge Mann ist nicht mehr unterhaltsberechtigt !! )

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