Hallo zusammen,
ich fülle bezüglich Unterhaltsvorschuss gerade einen Selbstauskunftsbogen aus.
Dort wird nach Mitbewohnern gefragt: Name, Einkommen, Geburtsdatum, Gehalt etc.
Diese Person ist mit mir nicht verwandt, Einkommen weiß ich nicht und daher weigert die Person sich, ihre Daten zu nennen (Datenschutz).
Meine Frage: lasse ich dieses Feld dann frei?
Danke.
Unterhalt Datenschutz von Mitbewohnern
27. September 2022
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Frage vom 27. September 2022 | 10:25
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Datenschutz von Mitbewohnern
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#1
Antwort vom 27. September 2022 | 11:49
Von
Status: Student (2384 Beiträge, 762x hilfreich)
Wenn du mit der Person einen gemeinsamen Haushalt führst, bist du zur Benennung verpflichtet. Wenn es keinen gemeinsamen Haushalt gibt, spielt die Person keine Rolle.ZitatMeine Frage: lasse ich dieses Feld dann frei? :
Wenn die Person dir keine Auskunft gibt, bleibt dir ja nichts anderes übrig, als sowas wie "unbekannt", "Student", o.ä. dort einzutragen. Mehr würde ich nicht angeben.ZitatDiese Person ist mit mir nicht verwandt, Einkommen weiß ich nicht und daher weigert die Person sich, ihre Daten zu nennen (Datenschutz). :
Falls es der Unterhaltsgläubiger drauf anlegt, könnte er die Daten über ein Gerichtsverfahren trotzdem erlangen. Im Extremfall müsste der Mitbewohner dann als Zeuge persönlich zu einer mündlichen Anhörung erscheinen. Da wäre mir als Mitbewohner eine für mich bedeutungslose Angabe in irgendeinem Bogen definitiv lieber.
Das Wort Datenschutz wird meist floskelartig und ohne Hintergrundwissen einfach in den Raum geworfen.
#2
Antwort vom 28. September 2022 | 13:45
Von
Status: Unbeschreiblich (27267 Beiträge, 5044x hilfreich)
Geht es jetzt noch um den gleichen Mitbewohnenden wie vor einem Jahr ?
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Kindesunterhalt-zusammenwohnen-mit-neuer-Freundin-als-WG-__f590152.html
Ob man verwandt ist, ist nicht das Kriterium.
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#3
Antwort vom 28. September 2022 | 13:54
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja es geht immer noch um die gleiche Person, da die Person aber mit der Sache nichts zu tun hat wird sie keine Angaben machen. Die Person ist ja auch nicht unterhaltspflichtig.
#4
Antwort vom 28. September 2022 | 15:03
Von
Status: Unbeschreiblich (27267 Beiträge, 5044x hilfreich)
O.K. Die Angaben sind ja von dir als unterhaltspflichtige Person verlangt. Gibst du zum Mitbewohner nichts an, kann nach #1 trotzdem Auskunft eingeholt werden.Zitatwird sie keine Angaben machen. :
Das Jugendamt Abtlg. Unterhaltsvorschuss weiß, wie das geht.
#5
Antwort vom 28. September 2022 | 15:34
Von
Status: Student (2384 Beiträge, 762x hilfreich)
Das hat sicher auch keiner behauptet und ist zudem unerheblich. Die Frage nach weiteren Personen im Haushalt zielt insbesondere darauf ab, ob man wegen des sogenannten Synergieeffektes durch gemeinsames Wirtschaften den Selbstbehalt reduzieren kann. Wenn man keine detaillierten Angaben dazu macht, wird man vermutlich einfach so hingestellt, als wäre der Effekt gegeben. Insbesondere wenn es sich um den Mindestunterhalt handelt.ZitatDie Person ist ja auch nicht unterhaltspflichtig. :
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