Unterhalt Datenschutz von Mitbewohnern

27. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sabaton89
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Datenschutz von Mitbewohnern

Hallo zusammen,

ich fülle bezüglich Unterhaltsvorschuss gerade einen Selbstauskunftsbogen aus.

Dort wird nach Mitbewohnern gefragt: Name, Einkommen, Geburtsdatum, Gehalt etc.

Diese Person ist mit mir nicht verwandt, Einkommen weiß ich nicht und daher weigert die Person sich, ihre Daten zu nennen (Datenschutz).

Meine Frage: lasse ich dieses Feld dann frei?

Danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Zitat (von Sabaton89):
Meine Frage: lasse ich dieses Feld dann frei?
Wenn du mit der Person einen gemeinsamen Haushalt führst, bist du zur Benennung verpflichtet. Wenn es keinen gemeinsamen Haushalt gibt, spielt die Person keine Rolle.

Zitat (von Sabaton89):
Diese Person ist mit mir nicht verwandt, Einkommen weiß ich nicht und daher weigert die Person sich, ihre Daten zu nennen (Datenschutz).
Wenn die Person dir keine Auskunft gibt, bleibt dir ja nichts anderes übrig, als sowas wie "unbekannt", "Student", o.ä. dort einzutragen. Mehr würde ich nicht angeben.

Falls es der Unterhaltsgläubiger drauf anlegt, könnte er die Daten über ein Gerichtsverfahren trotzdem erlangen. Im Extremfall müsste der Mitbewohner dann als Zeuge persönlich zu einer mündlichen Anhörung erscheinen. Da wäre mir als Mitbewohner eine für mich bedeutungslose Angabe in irgendeinem Bogen definitiv lieber.

Das Wort Datenschutz wird meist floskelartig und ohne Hintergrundwissen einfach in den Raum geworfen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27267 Beiträge, 5044x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Sabaton89
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es geht immer noch um die gleiche Person, da die Person aber mit der Sache nichts zu tun hat wird sie keine Angaben machen. Die Person ist ja auch nicht unterhaltspflichtig.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27267 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von Sabaton89):
wird sie keine Angaben machen.
O.K. Die Angaben sind ja von dir als unterhaltspflichtige Person verlangt. Gibst du zum Mitbewohner nichts an, kann nach #1 trotzdem Auskunft eingeholt werden.
Das Jugendamt Abtlg. Unterhaltsvorschuss weiß, wie das geht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Zitat (von Sabaton89):
Die Person ist ja auch nicht unterhaltspflichtig.
Das hat sicher auch keiner behauptet und ist zudem unerheblich. Die Frage nach weiteren Personen im Haushalt zielt insbesondere darauf ab, ob man wegen des sogenannten Synergieeffektes durch gemeinsames Wirtschaften den Selbstbehalt reduzieren kann. Wenn man keine detaillierten Angaben dazu macht, wird man vermutlich einfach so hingestellt, als wäre der Effekt gegeben. Insbesondere wenn es sich um den Mindestunterhalt handelt.

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