Unterhalt Düsseldorfer Tabelle

26. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
sioul2003
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Düsseldorfer Tabelle

Hallo,

wer kann mir bei folgendem Problem helfen?

Mein Sohn wurde am 8.5.2003 geboren. Mit der Kindsmutter (KM)war ich jedoch nicht verheiratet. Den Unterhalt für Sie (KM)und meinen Sohn habe ich bis zum 8.5.2006 regelmäßig bezahlt. Nachdem mein Sohn nun 3 Jahre alt ist und ich nun für die KM keinen Unterhalt mehr zahle, würde ich nun gerne wissen, wie die Düsseldorfer Tabelle genau zu lesen ist und demzufolge, was ich zahlen muss. Die KM behauptet nämlich, dass die Beträge in der Düsseldorfer Tab. sich an 2 zu unterhaltenden Kindern orientieren und ich bei einem Kind in die nächsthöhere Stufe schauen müsste. Stimmt das??

Wie wird das Einkommen und Vermögen der KM bei der Ermittlung des Unterhaltes für meinen Sohn berücksichtigt?

Kann ich ausser dem halben Kindergeldsatz noch weitere Beträge von dem für mich relevanten Wert aus der Düsseldorfer Tabelle abziehen??

Gruss

Sioul2003




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Hallo sioul,

Deine Ex hat schon recht.
Wenn Du nur einem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig bist, rutscht Du höher(ich glaube sogar um 2 Stufen).

Kindergeld ist erst ab Stufe 6 zur Hälfte abzusfähig.

Bis Stufe 6 nur anteilig.

Einkommen und Vermögen der Mutter hat nichts zu tun, mit den Ansprüchen des Kindes Dir gegenüber.

Schau mal auf folgender Seite, dort findest Du einige Infos, auch die Berechnung des anteiligen Kindergeldes etc.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

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#2
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Malte71
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, suche den folgenden Link auf dort nicht nur in die Tabelle schauen sondern wichtig für dich ist der ANHANG Teil A zur Anmerkung 10, http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm

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