Hallo,
vielleicht könnt Ihr bei mir für ein bisschen Klarheit sorgen. Ich habe einen Sohn, der 1 Jahr ist. Für Ihn bezahle ich auch Unterhalt.
Nun musste ich feststellen, dass ich auch für Sie unterhaltspflichtig bin. Welche Kriterien werden bei der festlegen des Unterhaltes für Sie herangezogen? Sie wohnt noch mit Ihren Eltern und Großeltern in einem Haus (2 Wohnungen). Der Kleine geht ab August in die Kinderkrippe. Sie hat vorher eine Ausbildung zur Köchin und danach zur Altenpflegehelferin gemacht. Jedoch nicht gearbeitet, da sie am Ende der Ausbildung zur Altenpflegehelferin im 4. Monat war. Wir haben nie zusammen gelebt.
Hat Sie einen Anspruch und wie hoch kann sowas werden?
Unterhalt - EX-Freundin/nichteheliche Mutter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
ja, sie hat mindestens 3 Jahre lang Anspruch auf Unterhalt, sofern du leistungsfähig bist. Und zwar in Höhe des letzten Nettogehaltes. Hat sie nicht gearbeitet, wird ein Mindestbetrag fällig, welcher im Einzelfalle zu errechnen ist. Zahlt sie keine Miete, kann ihr dies als geldwerter Vorteil angerechnet werden.
Arbeitet sie irgendwann wieder, wird ihr Einkommen natürlich gegengerechnet.
Gruß
Wird bei der Berechnung auch das Einkommen Ihrer Eltern berücksichtigt? Es handelt sich ja nicht um eine abgeschlossenen Wohnungen. Küche, Bad usw. werden gemeinsam genutzt.
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Nein, das Einkommen der Eltern wird nicht berücksichtigt. Du bist ihr als Vater Betreuungsunterhalt schuldig. Und was haben ihre Eltern mit eurem Kind zu tun?
Nein, nur die fehlende Miete wird ihr angerechnet. Aber allein darüber kannst du schon recht froh sein, denk ich
Gruß
Naja, einen Mietvertrag aufzusetzen ist ja leider nicht die größte Hürde. Spätetstens dann wird es diesen geben!
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