Hi,
ich Frage mal hier.
Die KM stellt nun Unterhaltsforderungen für mein (uneheliches )Kind ( Alter 7 ).Eigentlich wollte es sie die ganze Zeit nicht,aber die Lage zwischen uns beiden hat sich leider verschlechtert. Meine Finanzsituation ist prekär ( eidesstattliche Versicherung ist zwar abgelaufen aber ich habe eh noch genug Titel am Hals so das die Gläuber jederzeit mich wieder dazu bringen könnten.).Mein Jahreiseinkommen liegt auch unter 12000 EUR
KM ist alleinstenehend voll berufstätig.Nun habe ich irgendwo gefunden das die Unterhaltspflicht entfällt sobald das Einkommen ( Vermögen ? ) der KM doppelt so hoch ist wie des Unterhaltschuldners. Probleme haben wir auch mit dem Umgangsrecht das sie wissentlich verweigert. Beim JA war ich schon vorstellig dies meinte ( nach 2 Monaten !!!! ) ich solle doch vors Familiengericht gehen. Sie wären zur Zeit überlastet mit wichtigeren Fällen.
Ist das mit dem doppelten Einkommen richtig ?
Gruss und dank im voraus
P.S: Ich liebe mein Kind und würde gerne Unterhalt bezahlen.Er kennt mich auch als Vater . Nur lebe ich selbst wirklich im Ruin ;(
Unterhalt Einkommen der KM
14. Juli 2007
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Frage vom 14. Juli 2007 | 12:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Einkommen der KM
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#1
Antwort vom 15. Juli 2007 | 16:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hi, habs nun gefunden.Leider ist der ganze Urteilsttext nicht dabei. Da ich kein Rechtsexperte bin kann ich nur deuten das inzwischen bei extrem quer gelegenen Einkommensverhältnissen auch die KM zum Barunterhalt verpflichtet werden kann. Ich vermute das der KV seine Mittel nachweislich zur Sicherung des KU die Grenzen erreicht hat während die Einkommensverhältnisse der KM so sind das es für sie zumutbar ist auch zum KU des Kindes beizutragen. Dies bedeutet keine Befreiung des KV allerdings Entlastung. Bei nicht minderjährigen Kindern kann es aber auch zur befreiung der Unterhaltspflicht führen.
Für weiterführende Infos wäre ich dankbar
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