Unterhalt Eltern bei Auszug aus Haus

16. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
xxxfabi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Eltern bei Auszug aus Haus

Hey Leute

Ich habe mal eine Frage zum Unterhaltsrecht.
Ich bin Student und 19 Jahre alt. Ich muss jeden morgen über 1 1/2 std zur uni fahren und wieder 1 1/2 std zurück wo es sich an manchen Tagen, wenn ich nur eine Stunde Unterricht habe, gar nicht lohnt, dahin zu fahren und es einfach für jeden Tag der Woche zu lange dauert...
Ebenfalls habe ich ein immer schlechter werdende Beziehung zu meinen Eltern, da ich keine Ruhe finde, vernünftig zu lernen und ich immer wieder dadurch unterbrochen werde, dass ich noch irgendwas anderes im Haushalt zu tun hätte.
Nun habe ich die Möglichkeit eines Kredits der KFW Förderung angenommen und werde ab nächsten Monat das Geld bekommen und ebenfalls auszeihen. Dies ist aber auch nicht die Lösung für die Zukunft.
Da mein Vater zuviel verdient, bekomme ich selbst beim Ausziehen kein Geld vom Bafög Amt.
Nun ziehe ich es in Erwägung, Unterhalt von meinen Eltern (welche verheiratet sind) zu beantragen. Ich habe schon versucht, mit meinen Eltern in Ruhe darüber zu reden, aber nur weil ich noch meine contenance heißt es nicht, dass es mir mit der momentanen Situation gut geht. Dann kam das Thema Geld auf und Unterhalt. Kindergeld würde ich von ihm 150€ bekommen aber nicht mehr. (Ich bin das 4. von 5 Kindern und es sind eigentlich 221€ seit dem 1.1.2016)
Meine Mutter, welche in Sachen finanzen immer entgegenkommt, bot mir nun 250€ im Monat an, aber das will ich einfach nicht, da sie nicht arbeitet und alles aus eigener Tasche bezahlt.
Mein Vater hingegen spricht andauernd nur über seine Studienzeit, dass er selber immer mehrere Stunden fahren "musste" und blablabla wie man das von Menschen kennt, die in der Vergangenheit leben.
Nun versuche ich irgendwo rechtliche Unterstützung/Beratung zu bekommen, da ich über unsere Rechtsschutzversicherung keine Beratung in solchen fällen bekommen.

Kann mir jemand sagen, ob (wegen der Distanz zu meinem Studienort. Stichwort: akzeptable Anreisezeit etc;) und wieviel Geld ich von meinem Vater verlangen könnte? Geschweige denn sogar rechtlich Anfordern kann?

ich würde mich um eine schnelle Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxfabi

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20 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das kann man so pauschal nicht schreiben. Zunächst einmal kannst Du bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen, das geht dann direkt an Dich. Ob der Studienkredit wie angerechnet wird, hängt natürlich davon ab, wie hoch er ist. Grundsätzlich sind Studienkredite (BAföG ist ja auch hälftig ein Kredit) anzurechnen. So, und dann müsste das Einkommen des Vaters bereinigt werden, die vorrangig zu berücksichtigen Kinder und die Mutter sind rauszurechnen. Und wenn man diesen Betrag hat, Kindergeld und KfW Kredit berücksichtigt hat, dann sieht man weiter. Grundsätzlich beträgt der Unterhaltsanspruch eines Studenten incl. Kindergeld und BaföG oder Kredit 730 €. Bei so vielen Unterhaltsberechtigten (6 Personen) dürfte aber eine Mangelfallberechnung rauskommen. Wenn man dahin kommt, dass einfache Fahrt von 90 Minuten unzumutbar ist. Ich empfinde das noch als normal.

wirdwerden

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#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Leben die Eltern getrennt? Sind die verheiratet? Woher hat die Mutter das Geld? Wer bekommt das Kindergeld?

Was Sie vom Vater verlangen können, kann hier keiner ausrechnen. Ich würde nir erstmal das Geld schnappen, das mir angeboten wird.

Beantragen Sie bereits jetzt Bafög. Das geht selbst dann, wenn noch keine bestimmte Wohnung gefunden ist. Fügen Sie einen Antrag auf Vorausleistung hinzu. Dazu wird man nach dem Grund fragen, der bei Ihnen in den Schwierigkeiten mit dem Vater besteht.

Nur sollte klar sein:
Das Bafögamt wird versuchen sich das Geld bei den Eltern zurückzuholen. Die gehen dabei nach dem Gesetz, nicht nach Ihrem Wunsch. So kann es passieren, dass man es bei der Mutter zumindest versucht. Aber auch wenn Sie selber auf Unterhalt klagen, mpssen Sie sich dabei am Gesamteinkommen und den anderen Unterhaltsbelastungen der Eltern orientieren. Nicht an der Lastenverteilung, die Ihnen persönlich billiger erscheint.

Die Möglichkeit der Beratungshilfe kennen Sie? Da mal die Ansprüche durchrechnen lassen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

All die Infos, die Du haben willst, die hat er doch gegeben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von xxxfabi):

Meine Mutter, welche in Sachen finanzen immer entgegenkommt, bot mir nun 250€ im Monat an, aber das will ich einfach nicht, da sie nicht arbeitet und alles aus eigener Tasche bezahlt.
Mein Vater hingegen spricht andauernd nur über seine Studienzeit, dass er selber immer mehrere Stunden fahren "musste" und blablabla wie man das von Menschen kennt, die in der Vergangenheit leben.

Mit freundlichen Grüßen
xxxfabi


Wie wäre es einfach nebenbei zu arbeiten? Machen 1000 Studenten und die schaffen das komischerweise auch. Etwas mehr Selbstständigkeit tut gut. Und mehr Respekt btw. auch.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Du, heutzutage geht das häufig nicht mehr, mit dem nebenbei arbeiten. Ich sehs bei uns. Stundenpläne wie in der Schule, nur nicht halbtags, zusätzlich Projekte, u.s.w. Überfüllte Bibiliotheken, die nur in den Semesterferien nutzbar sind. Wir machen unseren Studis (duales System) inzwischen zur Auflage, eben nicht noch nebenbei in den reinen Studierphasen zu arbeiten. Geht allenfalls am Wochenende. Und da wollen dann alle Studis arbeiten. So viele Wochendendarbeitsplätze gibt es ja nun auch nicht.

Meine Empfehlung immer: voll aufs Studium konzentrieren, dieses möglichst schnell durchziehen. Ist die preiswerteste Lösung für alle Beteiligten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich bin das 4. von 5 Kindern

Was machen denn die anderen 4 Kinder? Sofern sie sich noch in der Ausbildung befinden, sind sie ebenfalls zu berücksichtigen.

Der Selbstbehalt Deines Vaters liegt bei 1300 Euro. Vorrangig wird Deine Mutter berücksichtigt und Geschwister (sofern noch privilegiert).
Ob dann noch Geld für Unterhalt für Dich übrig bleibt?
Hast Du Bafög beantragt oder vermutest Du, dass Du kein Bafög erhältst?
Das Kindergeld steht Dir aber auf jeden Fall zu.
Wie hoch sind Deine aktuellen Fahrkosten/Monat und wer finanziert sie?
geastin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
xxxfabi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey. Schonmal vielen Dank für die Antworten!

Also arbeiten gehen ganz klar, werde ich dann machen, wenn ich dort hingezogen bin, da ich hier im Umkreis keine Arbeit finde.
Ich werde aber auch direkt versuchen, in meinem Job, welchen ich nach meinem Studium ausüben möchte, hineinzugehen. Als Werksstudent etc.
Meine Eltern sind wie gesagt verheiratet.
Bafög hatte ich schonmal beantragt und in der Rückmeldung stand dann drin, dass ich keins bekomme. Es müssten 400€ des Gehaltes meines Vaters heruntergehen, bevor ich beim Bafög Amt bafög bekomme ... -.-
Ebenfalls hätte ich gerne von mehreren noch die Meinung, ob die Zeit von mindestens 90 Minuten hinfahrt zur FH unzumutbar sind? Natürlich vorausgesetzt, dass der Zug püntklich kommt.....
Zu meinen Geschwistern. Ich habe 2 ältere Brüder (32 und 30) und 2 Schwestern (25 und 17). Zuhause leben momentan meine beiden Schwestern und ich, wobei meine ältere Schwester für sich selbst sorgt.
Fahrtkosten habe ich nur den Semesterbeitrag wo dann das NRW Semesterticket drin ist. Das geht ja eigentlich vollkommen in ordnung. Nur komme ich Zuhause nicht zum lernen, weil ich - wie gesagt - kein gutes Verhältnis zu meinen Eltern habe. Andauernd ist irgendwas. Seis ich soll arbeiten gehen, für die Uni lernen, mein Zimmer aufräumen, nicht so viel Strom verbrauchen, nicht so viel Wasser verbrauchen (wobei ich Fussballspiele und kaum zuhause dusche), ich soll mal schneller mit dem Studium fertig werden, und und und....
Am besten soll ich alles gleichzeitig machen. Und so perfekt wie möglich.
Naja.. es geht mir momentan nur darum, dass ich Geld von meinem Vater haben will. Er hat mich auf die Welt gesetzt und soll mich gefälligst unterstützen und nicht belasten. Wenn er es psychisch schon nicht kann, dann finanziell und ich schätze, das kann er auf jedenfall..

Wenn noch jemand Fragen zu dem Fall hat, einfach Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxfabi


-- Editiert von xxxfabi am 16.02.2016 21:38

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#8
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
All die Infos, die Du haben willst, die hat er doch gegeben.
Tatsächlich hat er erwähnt, dass die Eltern verheiratet sind, was ich überlesen habe. Das bedeutet nicht, dass sie im selben Haushalt leben. DIe Mutter geht nicht arbeiten, was aber nicht sagt woher die ihr Geld hat, das Taschengeld vom Ehemann sein könnte, Trennungsunterhalt, Geld aus Vermögen, Rente oder was auch immer. Vom Kindergeld schreibt er schließlich überhaupt nichts. Er erwähnt zwar, dass er "Kindergeld" vom Vater bekommen würde. Da die hier veranschlagten 150€ deutlich unter dem gesetzlichen Betrag liegen, ist wohl kaum kein das Kindergeld im rechtlichen Sinne gemeint. Das mag mutmaßlich tatsächlich der Vater beziehen, gesagt ist das keineswegs. Desweiteren erwähnt er meines Erachtens nicht, ob er mal Beratungshilfe beantragt hat oder nicht.

Zitat:
Wie wäre es einfach nebenbei zu arbeiten? Machen 1000 Studenten und die schaffen das komischerweise auch. Etwas mehr Selbstständigkeit tut gut. Und mehr Respekt btw. auch.
Vom wem gibt es den Respekt, von Ihnen? Repsekt würde es wohl erstmal verdienen, wenn er sich voll und ganz auf seine Ausbildung konzrentiert. Darauf hat hat er auch einen gesetzlichen Anspruch. Er muss keineswegs arbeiten. Und Eltern, die gleich 5 Kinder in die Welt setzen, denen kann durchaus auch mal zugemutet werden für ihre Kinder eine anständige Ausbildung zu finanzieren, wenn nur noch die zwei jüngsten darauf angewiesen sind. Warum schicken wir eigentlich nicht Sechsjährige zum Bauwollpflücken oder sowas sondern lieber in die Schule? Also meinen Repsket haben diese faulen Blagen nicht!


Zitat:
Meine Eltern sind wie gesagt verheiratet.
Aber das sagt nicht zwingend, ob sie zuammen leben. Das lese ich dann jetzt mal aus Ihrem Beitrag heraus, da es sich nur um einen Haushalt zu handeln scheint. Dann muss ich aber sogleich auch sagen, dass mir das Vertständnis für Ihr "Problem" fehlt. Die Eltern leben gemeinsam und bilden in jeder Hinsicht eine wirtschaftliche Einheit. Nun bekommen Sie vom Vater 150€ und von der Mutter 250€. Im Ergebnis bedeutet das für mich lediglich, dass Sie 400€ von den Eltern bekommen. Wie die genaue Aufschlüsselung da ist, kann unter wirtschaftlichen Aspekten doch völlig egal sein. Mutmaßlich bekommt die Mutter das Geld doch sowieso vom Vater, also gibt es letztendlich 400€ vom Vater. Selbst wenn der Vater 400€ überweist und die Mutter nichts, geht das doch an die Haushaltskasse der Mutter.

Zitat:
Ebenfalls hätte ich gerne von mehreren noch die Meinung, ob die Zeit von mindestens 90 Minuten hinfahrt zur FH unzumutbar sind?
Inwiefern meinen Sie, dass solche "Zumutbarkeitsaspekte" auf die Goldwaage geleget werden sollen? Ein eigener Haushalt für einen nicht in der Uni-Stadt lebenden gewöhnlichen Studenten ist für mich definitiv nicht unbillig. Mit einer Fahrtzeit von 90 Minuten können Sie von überall im Land eine Hochschule besuchen. Demnach dürfte es ja kaum Studenten geben, die Unterhalt von Ihren Eltern bekommen dürfen. Meines Erachtens ist dieser Aspekt der vermeintlich zumutbaren Fahrtzeit nicht das Problem.

Zitat:
Bafög hatte ich schonmal beantragt und in der Rückmeldung stand dann drin, dass ich keins bekomme. Es müssten 400€ des Gehaltes meines Vaters heruntergehen, bevor ich beim Bafög Amt bafög bekomme
Dazu habe ich oben etwas geschrieben. Das Bafögamt geht davon aus, dass familienrechtliche Ansprüche gegen den Vater bestehen und auch tatsächlich fließen können. Hier ist das aber kruzfristig zweifelhaft. Ich würde also durchaus nochmals den Antrag stellen und dieses mal eben mit dem Antrag auf Vorausleistung. Der Unterhaltsanspruch gegen den Vater läuft hier nämlich entweder komplett ins Leere oder Sie brauchen einige Monate/Jahre, um vor Gericht diesen Anspruch geltend zu machen. An diesem Problem würde ich das Bafögamt beteiligen. Dass aber am Ende alles auf einen Regress der Eltern hinauslaufen könnte und der dann faktisch auch die Mutter treffen würde, habe ich bereits erwähnt.

Zitat:
Naja.. es geht mir momentan nur darum, dass ich Geld von meinem Vater haben will. Er hat mich auf die Welt gesetzt und soll mich gefälligst unterstützen und nicht belasten.
Wie gesagt interessiert es im Familienrecht niemandem, was Sie wollen. Der Vater hat auch einen berechtigten Willen, der dem entgegenstehen dürfte. Es interessiert nur, worauf Sie einen Anspruch haben. Und das ist die Versorgung während der Ausbildung, soweit es den Eltern zumutbar ist. Das bedeutet mittelbar zwar doch, dass Sie vermutlich vom Vater Geld erhalten können. Es befreit Sie aber nicht von der Verpflichtung, den ANspruch und seine Höhe sauber zu begründen. Dabei hilft ein Fachanwalt für Familienrecht, den man sich als Student mir Beratungshilfe leisten kann. Gegebenenfalls hat auch die Hochschule ein Beratungsangebot für solche Angelegenheiten.

Hier wird Ihnen niemand sagen können, dass Sie vom Vater 389€ oder was auch immer fordern können. Selebst wenn es doch so wäre, müssten Sie sich der Hilfe eines Anwalts bedienen, um die Kohle vor gericht einzuklagen, die der Vater anscheinend nicht freiwillig rausgeben wird.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
xxxfabi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey

Nochmals danke für die Antwort.
Meine Mutter bezieht ihr "Einkommen" aus einem geringen Anteil an Haushaltsgeld und dem Erbe meiner Oma, welches aber nicht dazu dient, mir finanziell zu helfen.
Worauf ich hinaus will ist. In jeder Hinsicht spielt die Entfernung zur Hochschule eine Rolle.
Wenn ich von 3-4 std am tag nur 2 std unterricht habe, lohnt das nicht. Vorallem weil dann 4 std am Tag vom lernen draufgehen. Das ist jedemenge.
Nunja, dann werde ich mir alles mit dem kredit bezahlen und hab nachher nen haufen schulden ;)

Trotzdem danke für eure antworten

MfG xxxfabi

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von xxxfabi):
Hey Leute
Dann kam das Thema Geld auf und Unterhalt. Kindergeld würde ich von ihm 150€ bekommen aber nicht mehr. (Ich bin das 4. von 5 Kindern und es sind eigentlich 221€ seit dem 1.1.2016)


Nur zur Klarstellung. Das Kindergeld beträgt 190 €.

Du magst zwar das 4. von 5 Kindern sein, aber KG wird ja nicht ein Leben lang gezahlt. Da 3 der 5 Kinder bereits kein KG mehr erhalten sind es nur noch 2 Kinder und damit 190 €.

Nichtsdestotrotz müsste der Vater die bei Auszug diese 190 € komplett zur Verfügung stellen. Du kannst einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen, um es dir auszahlen zu lassen (geht aber erst nach dem Auszug)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich weiss es nicht, aber nach meiner Kenntnis besteht ein Studium nicht nur aus Absitzen von Veranstaltungen, sondern aus viel Eigentudium in der Bibliothek, aus Projekten, aus Abarbeiten von Stoff. Das tut der Student doch überwiegend in der Bibliothek, inzwischen haben alle, wirklich alle Hochschulen auch entsprechene Kapazitäten an PCs. Mir liegen Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht vor, aus denen sich ergibt, dass 90 Minuten plus X durchaus zumutbar sind. Das ist ja wohl vergleichbar. Oder? Wie weiter oben geschrieben, ich weiss nicht, ob diese Entfernung von Interesse ist oder nicht (in der Bewertung des Falles). Ist grenzwertig.

Und, wie oft hab ich es schon geschrieben. Die Berechnung von BaföG hat mit der familienrechtlichen Berechnung nichts zu tun. Das, was im Bescheid steht ist deren Berechnung. Familienrechtlich, und nur diese Berechnung ist entscheidend, kann das ganze ganz anders aussehen. Zumal sich unser Student hier ja vor konkreten Angaben drückt, so dass man nicht mal überschlägig rechnen kann, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Da in der BaföG Berechnung vieles nicht berücksichtigt ist, was familienrechtlich greift, wird es wahrscheinlich in Richtung Null-Nr. laufen, zumal der Anspruch nachrangig ist. Oder man streitet sich um einen Betrag, der letztlich lächerlich ist.

Jedenfalls ist ein "der soll mich gefälligst unterstützen, weil er mich in die Welt gesetzt hat" nicht im Rechtssystem vorgesehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hallo xxxfabi, Sie schreiben:

Zitat:
Worauf ich hinaus will ist. In jeder Hinsicht spielt die Entfernung zur Hochschule eine Rolle.
Ja, das stimmt! Sie haben Recht!

Die Rechtschreibung fragt, mal wieder auf die ihr eigene suggestive Art, da sie ja offensichtlich die Rechtslage nicht kennt:
Zitat:
Inwiefern meinen Sie, dass solche "Zumutbarkeitsaspekte" auf die Goldwaage geleget werden sollen? ..... Meines Erachtens ist dieser Aspekt der vermeintlich zumutbaren Fahrtzeit nicht das Problem.
Die Fahrzeit ist ein von der Bafög-Stelle anerkanntes Problem.

Gucken wir mal, was die Fachleute dazu schreiben:
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/gesetz/paragraph2.html
2.1a.3 Für die Frage, ob eine Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in angemessener Zeit erreicht werden kann, ist die durchschnittliche tägliche Wegzeit maßgebend, nicht die Wegstrecke. Eine Ausbildungsstätte ist nicht in einer angemessenen Zeit erreichbar, wenn bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden benötigt wird.


Hallo XXXfabi,
Wenn Ihr Vater sich weigert zu zahlen, dann verklagen Sie ihn. Manche Menschen(und auch Eltern) lernen eben nicht anders.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
xxxfabi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Vielen Dank für diese Antwort altona01!
Ich glaube, das ist eigentlich die Hauptsache. Die ZEIT die ich benötige, um zur Hochschule zu kommen.
Ich verstehe das noch nicht ganz. Also bedeutet das dann Hinweg mindestens 2 Stunden und der Rückweg nochmal mindestens 2 Stunden oder Hin- und Rückweg zusammen mindestens 2 Stunden?

EDIT:
Habs nochmal gelesen und verstanden^^
Also Hin 2std und zurück 2std. Eine wegstrecke 2 std. jaa verstanden^^
dann reichen meine 1 1/2 wohl nicht dafür aus..
Nunja, wie schon gesagt. Dann mache ich mir einen Haufen schulden. Hauptsache nicht mehr mit dem Zug fahren und endlich Ruhe zu haben..

Danke für eure Antworten!!

MfG xxxfabi <3


-- Editiert von xxxfabi am 17.02.2016 23:24

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ich frage Sie jetzt mal als Student ( unsere zukünftige Elite und hoffnungsvoll mein Rentenzahler):

Zitat:
wenn bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden benötigt wird.


Was ist da gemeint?
Wäre Hin- und Rückweg getrennt gemeint, dann wäre das auch so formuliert. "jeweils" wäre wohl das Mindeste.
Wenn da nunmal tatsächlich steht: "für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stundendann reichen 2 Stunden Wegezeit, mit Laufzeit etc.
Fragen Sie gerne mal den AStA! Der hilft sonst auch gerne.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Eigentlich müsste Ihnen die Fahrtzeit doch sehr entgegen kommen. Da Sie zu Hause keine Ruhe haben zum Lernen, weil ständig jemand stört, ist es doch super, dass Sie die Zeit im Zug so wunderbar nutzen können.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Da Sie zu Hause keine Ruhe haben zum Lernen, weil ständig jemand stört, ist es doch super, dass Sie die Zeit im Zug so wunderbar nutzen können.
Das gilt aber nicht im zu den Randzeiten völlig überfüllten Regionalexpress, der laut scheppert, defekte Türen hat, eine brummende Durchsagenanlage und unterwges dann noch eine Horde Hooligans, Grundschulkinder oder Hooligan-Grundschulkinder aufnimmt. Je nach Studienfach verlangt das "Lernen" auch zwingend einen Schreibtisch, gegebenenfalls auch mehr. Ich würde sowas nicht auf die leichte Schulter nehmen.


Zitat:
Die Rechtschreibung fragt, mal wieder auf die ihr eigene suggestive Art
www.duden.de/rechtschreibung/suggestiv

Zitat:
da sie ja offensichtlich die Rechtslage nicht kennt
Gerne werden die Unwissenden hier im Forum aufgeklärt und ebenso gerne erfahren sie von der Rechtslage, welche die Einzelheiten bei der Fahrtzeit von 2 Stunden zur Universität von Studenten in Unterhaltsangelegenheiten (Titel des Threads lesen!) regelt. Gibt es Nachweise für diese Rechtslage?

Zitat:
Gucken wir mal, was die Fachleute dazu schreiben:
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/gesetz/paragraph2.html
Die "Fachleute" kopieren dort lediglich die Verwaltungsvorschriften zum Bafög. Sehen wir darüber hinweg, dass Verwaltungsvorschriften an sich nicht die Rechtslage wiedergeben. Bedenken wir aber, was dort "kommentiert" wird. Das ist § 2 BAföG. Nun ist es doch überaus unwahrscheinlich, dass diese Norm im Unterhaltsverfahren gegen den Vater ein Hindernis werden könnte.

Zitat:
Wenn Ihr Vater sich weigert zu zahlen, dann verklagen Sie ihn. Manche Menschen(und auch Eltern) lernen eben nicht anders.
Setzt voraus, dass der Vater zur Zahlung verpflichtet ist. Das kann bei nicht genauer genanntem Einkommen und vorrangig Unterhaltsberechtigten durchaus bezweifelt werden, wie hier schon zutreffend erwähnt wurde. Davon ab ist nicht zu verkennen, dass die Eltern außergerichtlich nunmal insgesamt 400€ angeboten haben und ein gerichtliches Vorgehen auf diese Summe für ein böses Erachen sorgen könnte. Dass sogar mehr als 400€ drin sein könnten, ist bisher pure Spekulation. Eine Differenzierung zwischen Zahlungen des Vaters und der Mutter (= selber Haushalt) wäre erklärungsbedürftig.


Zitat:
Nunja, wie schon gesagt. Dann mache ich mir einen Haufen schulden.
Wenn Sie meinen...
Anscheinend ist das ja Ihr Wunsch.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
xxxfabi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da kommt mir die Fahrzeit ganz und gar nicht entgegen. Alles überfüllt. Feuchtes klima, obwohl ich dem Zugfahrer öfters schon gesagt hab, die sollen das besser regulieren. Aber das wird alles automatisch gemacht.
Und das alles ist ebenfalls so, wenn ich einen oder zwei Züge eher nehme. Das heißt, ich fahre dann um 4 Uhr morgens los, obwohl eine Vorlesung/der Unterricht erst um 8 Uhr anfängt...

Zitat (von Rechtschreibung):
Wenn Sie meinen... Anscheinend ist das ja Ihr Wunsch.


Mein Wunsch ist es, einfach finanziell Unterstützt zu werden. Dass ich gerade eben nicht auf Schulden sitzen muss.
Mein ältester Bruder (jetzt 32) ist mit 28 aus unserem Elternhaus ausgezogen und nur weil er eine Ausbildung hat, wurde er vollkommen von meinen Eltern unterstützt. Genauso wie mein anderer älterer Bruder und meine ältere Schwester.
Sie haben sogar jeweils abgebrochene Studiengänge hinter sich und haben von meinen Eltern diese bezahlt bekommen als es noch die Studiengebühren gab (800€ pro semester) und müssen nichts davon zurückzahlen.
Ich mache jetzt nicht unbedingt viel für die Schule. Habe aber einen 3.0 Realschulabschluss und ein 2.1er Fachabi.
Ich finde es lächerlich solche Menschen zu bevorzugen, die eine minderwertige Ausbildung hinter sich haben und im Leben nicht mehr viel reißen können.
Ebenfalls habe ich im ersten und zweiten Semester alle Prüfungen mit 2.5 oder besser bestanden, obwohl ich genauso "viel" lerne wie vorher. Und dann sag mir mal einer, Studenten wären faul und armselig. Solange ich abliefer ist doch alles super? Und wenn ich bessere Noten haben will muss man ebenfalls wesentlich mehr lernen. ZUHAUSE!! Da es in der FH nicht oft genug die Möglichkeit gibt, sich in Lernräume/in die Bibliothek zu setzen und ich außerdem viel am PC machen muss. (Wie schon angesprochen Projekte, Programme schreiben, Webdesign etc. pp.)
Ich stürze mich mit der Aussage "Nunja, wie schon gesagt. Dann mache ich mir einen Haufen schulden." in Selbstmitleid, weil meine Arbeit und ich selbst nicht anerkannt werden.

Ich suche mir bald Hilfe von der Hochschule, wenn ich dort Rechtlich unterstützt werden kann.
Ansonsten muss es so einfach klappen, nur dann ist es trotzdem schade drum, dass sich auf ein so schlechtes Verhältnis auch noch die Distanz physisch sowie psychisch Aufbaut.

MfG

-- Editiert von Moderator am 18.02.2016 17:58

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Mein Wunsch ist es, einfach finanziell Unterstützt zu werden.
Dann kann ich Ihnen nur ein allerletztes Mal die Option aufzeigen, es mit einem erneuten Bafögantrag inklusive einem solchen auf Vorausleistung, einer professionellen Unterhaltsberechnung bei einem Anwalt, dem Abzweigen des Kindergeldes und dem Abgreifen des Ihnen nunmal angebotenen Bargeld zu probieren. Meines Erachtens sind Sie weit davon entfernt, die Verschuldung befürchten zu müssen, insbesondere wenn man die geplante Werkstudententätigkeit (sowieso sinnvoll sowas!) bedenkt. Wenn Sie aber hier fortlaufend über Ihr Schicksal jammern (sorry, aber so wirkt es nunmal), dann komme ich nicht um den Eindruck herum, dass Ihnen diese Rolle ganz gut gefällt. Insbesondere dann, wenn noch Unterscheidungen zwischen "Mamas Geld" und "Papas Geld" gemacht werden, während beides von Papas Konto kommt und beides in Mamas Haushalt fehlen wird. Warum es so viel erstebenswerter wäre, vom Vater 400€ zu bekommen anstatt von ihm nur 150€ und von der Mutter 250€ will sich mier jedenfalls unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kein bischen erschließen.

Zitat:
Ich finde es lächerlich solche Menschen zu bevorzugen, die eine minderwertige Ausbildung hinter sich haben und im Leben nicht mehr viel reißen können.
Jetzt werden Sie aufmüpfig. Und das völlig ohne Grund. Ich finde es lächerlich, die Ausbildung anderer als "minderwertig" zu bezeichnen. Das scheint bei bestehendem Abschluss von gewöhnlicher gewerblicher Berufsausbildung und Hochschulstudium zum einen sachlich völlig falsch zu sein. Zum anderen sollte man vielleicht kleinere Brötchen backen, wenn man selber keine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hat und bedenkt, dass ein Realschulabschluss mit befriedigend ganz ehrlich keine Ambitionen auf den Nobelpreis erahnen lässt.

Konzentrieren Sie sich doch auf die Fakten anstatt sich von Emotionen und falschen Idealen den Kopf zerzausen und das Studium gefährden zu lassen. Ich will Ihnen wirklich nichts böses. Aber meines Erachtens ist das Problem bei objektiver Betrachtung nicht so groß wie Sie es hier schildern. Müsste ich jetzt raten, würde ich meinen, dass Sie einfach wegen des (warum auch immer) nicht ganz so guten Verhältnisses zu den Eltern angekratzt sind, ganz unabhängig von den Finanzen. Aber das wäre kein rechtliches Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
xxxfabi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bafög kann ich vergessen. Ich habe bereits Hilfe von der Hochschule bekommen und einem Berater die Unterlagen gezeigt. Selbst wenn ich ausziehe und ich über die Hochschule das Formular erneut einreiche, werde ich kein Bafög bekommen.

Zu dem Wort "minderwertig"....
Sie verstehen es im falschen Kontext. Welche Zukunft bieten einem (bei der Betrachtung meiner Brüder), wenn man eine einfache Ausbildung abgeschlossen hat, trotz lernen für ein Studium (beginnend mit einem Bachelor Abschluss) es nicht für einen Abschluss reicht und geschweige denn, dass man sich maximal noch zum Meister hocharbeiten kann?
Glauben Sie mir ;) Ich kenne meine Brüder. Beide kommen bis auf 100/200€ im Monat gerade so aus. Sie hängen in einem "Loch" wo ist nicht mehr hoch geht.
Ich schätze es ist ebenfalls eine Einstellung im Leben, was man selbst haben will. Ich will nicht mit Netto 1.600 im Leben auskommen. Vorallem dann nicht, wenn man nichtmal sparen kann. Ebenfalls habe ich mal nachgerechnet, wie viel meine Brüder pro stunde verdienen....
In der Ausbildung hat mein Ältester 2€ die Stunde verdient und das verdient mehr Anerkennung, als dass man sich durch ein hartes Studium ohne jegliche finanzielle Unterstützung kämpft und nachher mit 40/50€ die Stunde NETTO anfängt?
Ich steiger mich gerade zu sehr in das Thema hinein. Aber so ist es nunmal.
Es geht mir um finanzielle Unterstützung, da meine Eltern psychisch bei mir versagt haben.
Die Lösung des gesamten Themas hier ist eigentlich die Antwort von "altona01" da es hauptsächlich um die Fahrtzeit geht. Ob ich dann auch echte rechtliche Unterstützung bekomme, wird sich dann die nächsten Wochen zeigen, wenn ich mir in der FH diesbezüglich Hilfe suche.

Ich danke euch allen für die Diskussion und die Hilfestellung!!

MfG

xxxfabi

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Ich steiger mich gerade zu sehr in das Thema hinein.
Genau, und das auf einer völlig falschen Tatsachenlage und mit dem Ziehen einer ganzen Reihe von völlig unzulässigen Vergleichen. Das alles bei hochspekulativen (und wohl ganz einfach völlig unrealistischen) Vermutungen über das weitere Karriereleben von Ihnen und Ihren Geschwistern. Und immer vorausgesetzt, es ginge bei der Wahl des eigenen Berufsweges um Anerkennung oder € pro Stunde.

Zitat:
Aber so ist es nunmal.
Nein. Ganz einfach nein.

Und ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, solche Erörterungen nicht gegenüber der Familie anzustellen. Spätestens dann hätte man nämlich eine schöne Erklärung für das miserable Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Eltern. Und darüber drüften Sie sich dann nicht beschweren.

Zitat:
Die Lösung des gesamten Themas hier ist eigentlich die Antwort von "altona01" da es hauptsächlich um die Fahrtzeit geht.
Wenn Sie meinen, dann können Sie sich dieser Auffassung natürlich anschließen. Ich habe weiter oben geschrieben, was ich von dieser Antwort halte und für wie themennah (oder eben nicht) ich sie einschätze. Gleichwohl dürfte diese (themenfremde) Antwort unschädlich sein, weil Sie sich ganz einfach viel zu viel Gedanken um Nebensächlichkeiten machen und ganz einfach mal bei einem Anwalt den Unterhalt durchrechnen lassen sollten.

Denn ganz nebenbei:
Sie können den Unterhalt ohne anwaltliche Hilfe sowieso nicht (gerichtlich) einfordern. Ohne Anwalt bleibt Ihnen nur das, was die Eltern freiwillig anbieten. Wobei ich noch immer der Ansicht bin, dass das auch nicht wenig und gegebenenfalls nicht (viel) weniger ist als sich gerichtlich durchsetzen lassen würde.

1x Hilfreiche Antwort

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