Eine Bekannte hat Probleme mit den Eltern, zieht aus und studiert. Die Eltern sind unterhaltspflichtig und auch in der Lage, den Unerhalt zu zahlen. Nun möchte Sie jedoch lieber eine Ausbildung machen. Die Eltern drohen jetzt damit, keinen Unterhalt mehr zu zahlen, da es nicht mehr ihre Erstausbildung ist. Ist dies rechtlich korrekt? Die Person ist 20 Jahre alt.
Vielen Dank für jede Hilfe!
Unterhalt Erstausbildung
14. Januar 2007
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Frage vom 14. Januar 2007 | 14:49
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt Erstausbildung
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#1
Antwort vom 14. Januar 2007 | 16:38
Von
Status: Praktikant (821 Beiträge, 108x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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