Hallo,
folgender Fall:
Mein zukünftiger Ehemann, geschieden, 13 jähriges Kind bekommt gestern einen Anruf seiner Ex, daß sie für die letzten 2,5 Jahre und künftig wieder Unterhalt für sich haben will.
Sie arbeitet seit Jahren und wohnt seit mehreren Jahren mit ihrem Freund zusammen. Mein Partner hat vor 2,5 Jahren die Unterhaltszahlungen an sie eingestellt als er arbeitlslos wurde, hat aber fürs Kind weiter gezahlt. Jetzt hat er wieder seit einem halben Jahr einen Job.
Nun meine Frage. Würde die Ex vor Gericht mit ihrer Forderung durch kommen und wird künftig mein Einkommen mit angerechnet wenn wir verheiratet sind?
Danke für eure Antworten und Gruß!
Unterhalt Ex-Frau - wird künftig mein Einkommen mit angerechnet wenn wir verheiratet sind?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
@ wütend
rückwirkender Unterhalt für 2,5 Jahre:
nur dann möglich, wenn sie innerhalb dieser 2 Jahre schriftlich Unterhalt gefordert hat und / oder Einreichung der Einkommensbelege gefordert hat, und das auch mit Nachdruck.
Hat sie das nicht, kann sie nun auch nicht mehr ankommen.
Unterhalt für die Zukunft:
grundsätzlich ja.
Aber:
wenn sie seit Jahren arbeitet, belegt sie, dass es ihr möglich war und es ihr auch weiterhin möglich ist. Bliebe noch ein Anspurch auf Aufstockungsunterhalt.
Zusammenleben der Ex mit einem neuen Freund: Der Ex-Mann wird es beweisen müssen! Kann er es?
LaFa
Erst mal danke für die Antwort.
Fragt sich wie er es beweisen muß?
Reicht es, wenn er seit Jahren sein Kind jedes zweite Wochenende am Freitag dort abholt und auch am Sonntag wieder dort abliefert?
Sie ist mit Sicherheit auch dort gemeldet.
Ansprüche hat sie bisher keine geltend gemacht. Und jetzt auch erst mal telefonisch.
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die Bestätigung über die amtliche Meldung dort kann er beim Einwohnermeldeamt einholen. Manchmal fragen sie dort nach dem Grunde, aber so etwas dürfte als berechtigtes Interesse gelten.
Kann aber u.U. sein, dass selbst diese Meldung nicht als Beweis reicht!
LaFa
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