Unterhalt Ex-Frau - sie hat seit der Scheidung einen neuen Partner

13. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Simone27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Ex-Frau - sie hat seit der Scheidung einen neuen Partner

Hallöchen,
mein Freund ist seit ca. 5 Jahren geschieden und muss nach wie vor für seine Ex-Frau Unterhalt zahlen. Aus der Ehe geht ein gemeinsames Kind hervor, für das er auch ohne Kommentar bezahlt und sich um das Kind kümmert (er bekommt das Kind alle zwei Wochen für ein Wochenende).
Wie lange muss er für seine Ex-Frau, die schon seit der Scheidung einen neuen Partner hat und mit dem sie auch in einem Haus wohnt, zahlen. Es ist ja nicht gerade wenig, was sie von ihm bekommt. Dazusagen möchte ich noch, dass seine Ex halbtags sogar arbeiten geht. Ihr neuer Partner jedoch, geht nicht arbeiten, weil er scheinbar nicht arbeiten kann (er ist stark übergewichtig). Die Anwälte haben meinen Freund auf Unterhalt verdonnert, weil sie ja arbeiten gehen muss und er (ihr neuer Freund) dann ja auf's Kind aufpassen kann. Sonst hätte ja ein Kindermädchen für das Kind da sein müssen. Der kleine geht aber halbtags in den Kindergarten und kommt nächstes Jahr zur Schule. Ist die Aussage der Anwälte korrekt? Mein Freund kann doch nichts dafür, dass ihr neuer Lebenspartner nicht arbeiten kann. Oder sehe ich da was falsch?
Noch eine Frage. Der Anwalt meines Freundes ist nicht auf's Familienrecht spezialisiert. Würde es sich lohnen, sich einen Anwalt vom Fach zu nehmen? Wird der meinen Freund vielleicht mehr helfen können?
Ich danke schon mal im voraus für eure Hilfe.
Simone

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Simone,

Euren Anwalt würde ich auf jeden Fall wechseln. Man kann bei der Beziehung der Ex davon ausgehen, dass sie eheähnlich ist. Ab diesem Zeitpunkt (meist werden 2 Jahre gemeinsames Wohnen anerkannt) ist der Neue für sie unterhaltspflichtig. Wie er das Geld für die Frau zusammen bringt, ist sein Problem - nicht Eures.

Also, am Besten lasst Ihr Euch mal von einem anderen Anwalt beraten.

Deejay

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo,

so leid es mir tut, die Antwort von Deejay
ist auf "gesunden Menschenverstand" begründet, aber nicht auf deutscher Rechtsprechung.

eine neue Beziehung der Ex gilt nach frühestens 2 - 3 Jahren als gefestigt.
Unterhalt ist dann noch lange nicht verwirkt:

erst dann, wenn die Kinder mind. das Grundschulater hinter sich haben (derzeitige Regelung)
UND wenn der neue Partner leistungsfähig ist.

Beide Bedingungen sind hier nicht gegeben.
Insofern ist der Mann verpflichtet, auf unabsehbare Zeit die neue "Familie" zu finanzieren.

Umso wichtiger wäre jetzt ein guter Anwalt!

Dennoch kann eventuell der Unterhalt gekürzt werden (Achtung: nicht eigenmächtig, insbesondere wenn Titel besteht):
durch die Einsparungen aufgrund gemeinsamer Haushaltsführung.
Ebenso wird die Erwerbstätigkeit der Ex unterhaltsmindernd angerechnet.
Ob voll oder nur zur Hälfte ("überobligatorische Arbeit") hängt u.a. davon ab, ob die Frau auch während der Ehe und als das Kind schon da war, gearbeitet hatte (hier wohl nicht möglich gewesen).

Kindebetreuungskosten kann die Ex-Frau geltend machen, aber meiner Ansicht nach nur die tatsächlichen und keine fikitven Kosten.
D.H wenn der neue Partner das Kind betreut, fallen auch keine Kinderbetreuungskosten an.

Es gibt hier aber viele Fragezeichen. Insofern ist ein Fachanwalt schon anzuraten

Grüße,
nachgefragt



-- Editiert von nachgefragt am 13.12.2004 13:42:24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Genau.
Hier wurde euch von den Anwälten gesagt, dass er Unterhalt für die Kindesbetreuung zahlen muss. Die Unterhaltspflicht mit dieser Begründung zu rechtfertigen ist m.E. totaler Schwachsinn!

Unter Umständen ist er unterhaltspflichtig - das ist richtig. Es kommt darauf an, wie hoch das Einkommen der Mutter ist und ob sie während der Ehe gearbeitet hat. Auch wird ihr neuer Freund ja von irgendwas leben. Dadurch besteht i.d.R.noch eine Haushaltsersparnis.
Wenn berechnet wurde, ob - und wieviel er an Unterhalt zahlen muss, kann u.U. noch gesondert eine Zusatzzahlung für Kindesbetreuung geltend gemacht werden. Tatsächliche Kosten. Keine fiktiven!
Diese sehe ich in diesem Fall aber auch nicht. Bin allerdings auch kein Jurist.

Wennn das Kind zusätzlich halbtags durch den KiGa betreut wird und Mama in dieser Zeit arbeiten geht, sehe ich keinen Grund dafür, dass der übergewichtige "Lohn" dafür erhalten sollte.
Hast du da vielleicht irgendetwas falsch verstanden? Welche Anwälte haben ihn verdonnert? Wie ist es genau begründet worden? Ist dies schon tituliert worden oder lediglich von der gegnerischen Seite gefordert worden?

Eine Möglichkeit könnte ich mir noch vorstellen....
Bezieht der neue Partner der Exfrau Sozialhilfe? Dann nämlich wird ab und an gern der einfache Weg gewählt: Mann zahlt für Exfrau und diese Zahlungen werden vom Sozialamt als Einkommen der Frau angerechnet, um ihren Lebensgefährten zu unterstützen.
Das würde allerdings voraussetzen, dass das Sozialamt entsprechend entschieden hat. Sprich: Die Unterhaltszahlungen deines Freundes mit angerechnet hat.
Familienrechtlich allerdings wäre dies m.E. erst einmal irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.663 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen