Unterhalt Ex-Freundin!

5. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
jj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Ex-Freundin!

Hallo,
ich bin hier neu und habe mir nun einige Beiträge durchgelesen und habe schon sehr hilfreiche Ansatzpunkte für mich gefunden. Meine Ex-Freundin ist von mir schwanger und hat sich von mir getrennt. Im Forum war viel über das Nettogehalt geschrieben worden. Kann man das so einfach ansetzen? Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft, um mir durch die Mieteinkünftge
später eine Rente aufbauen zu können. Das ganze wurde wird durch ein Kredit finanziert. Das ganze wurde schon vor der Schwangerschaft meiner Ex abgewickelt. Können nun die Zinszahlungen mit dem Einkommen verrechnet werden? - wie es bei der Steuererklärung geschieht!
Ab wann muss ein Mietvertrag bestehen, damit der Selbsbehalt nicht reduziert wird.
Ich möchte eigentlich grob wissen, was so auf mich zukommt. Damit ich jetzt schon einige Rücklagen bilden kann.
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Gruss
JJ1

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo,

du solltest ein weinig über deine finanzielle Lage sprechen (Gehalt, Sonderzuwendungen, Mieteinnahmen, weiteres Einkommen).
Was arbeitet (Verdienst) deine Ex vor Geburt eures Kindes?

Gruss Stern

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#2
 Von 
jj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hi und danke für die antwort.
ok ich versuche es:

mtl. netto 1570,- bei 13 gehältern eine einmalige provisionszahlung von brutto 3000,- euro ca. 1500,- eur netto. mtl. 278,- euro mtl. mieteinnahmen. für die wohnung bezahle ich mtl. 700 euro für den kredit, wobei ca. 100,- euro tilgung ist.
die anderen einkünfte sind nahezu 0.
ich wohne wieder bei meinen eltern - zahle keine miete.

sie wird so 1000 - 1200 euro mtl. verdienen - 12 gehälter. genau weiss ich das nicht - waren nicht so lange zusammen.

danke und gruss

jj1

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#3
 Von 
Malte71
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, nehme dein Jahresnetto (letzten 12 Monate vor der Trennung), eingeschlossen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, und was du sonst noch an Einkünften hast, wie Steuerrückzahlungen etc (alles was als Netto auf Deinem Konto ankommt wird berücksichtigt). Das alles rechnechst du durch 12 von dem Betrag der raus kommt ziehst du erstmal vorläufig 199 Euro Kindesunterhalt ab (je nach deinem Einkommen kann es mehr sein), dann ziehst du den Betrag ab den deine Ex selber verdient, und von dem was übrig bleibt stehen ihr 3/7 Erziehungsunterhalt zu bis das Kind 3 Jahre alt ist. Ich würde aber an deiner Stelle gleich ohne ihr Einkommen rechnen denn sie wäre schön blöde wieder arbeiten zu gehen. Was sie vor der Schwangerschaft verdient hat spielt keine Rolle, auch nen neuer Freund ist nicht tragend, und ihr einkommen muß nicht zwingend angerechnet werden. Ist so spreche da aus erfahrung...

-- Editiert von Malte71 am 06.07.2006 10:04:16

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#4
 Von 
jj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hi malte71 - danke für deine info.
es ist immernoch dir frage offen, ob ich den kredit gegenrechnen kann. falls das nicht so ist - habe ich ein problem.
die frage nach der minderung des selbsbehalts bei mietfreiem wohnen ist auch noch nicht beantwortet.
aber ich bin begeistert - geht echt schnell hier und sehr unkompliziert!

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#5
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo jj1,

das mit dem Kredit bin ich mir nicht so sicher.
Solltest du Eigenheimzulage bekommen, könnte selbst das als Einkommen im Sinne des Unterhaltsrechts berechnet werden. Auch ich bekomme Eigenheimzulage, wird jedoch nicht als Einkommen bewertet, wohl deshalb, wegen der Einkommensstufe 6 der DT bzw. 135 % Regelbedarfs.
Über den Daumen gepeilt hat die KM einen Unterhaltsbedarf vom KV in Höhe von 770 Euro, entgegen hat der KV einen Selbstbedarf von ca 995 Euro, das er selbst behalten darf.
Nähreres kannst du in den Unterhaltsrechlicheleitlinien des zuständigen OLG's nachlesen.

Vom unterhaltsrechtlichen Einkommen des KV wird der KU und der Selbstbedarf abgezogen. Ca den Rest bekommt die KM (siehe oben).

die 3/7-Regel wird nicht angewandt, wenn das Einkommen auf einer oder auf beiden Seiten nicht auf Erwerbstätigkeit beruht.

Gruss Stern





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#6
 Von 
jj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo stern,
danke!
eigenheimzulage beziehe ich nicht, da das ganze als steuersparmodell dienen soll. daher ist die wohnung fremdvermietet und über die abschreibung und kreditzinsanrechnung wird mein zu versteuerndes einkommen gedrückt!
hab auch noch was gelesen mit -5% könnten für die berufliche aufwände abgezoben werden.
wie sieht es jetzt noch mit dem selbsbedarf aus - verringert der sich nun, wenn man keine miete zahlt!?

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#7
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat jj1:
"hab auch noch was gelesen mit -5% könnten für die berufliche aufwände abgezoben werden."

korrekt, jedoch je nach Unterhaltsrechtliche Leitlinien des zuständigen OLG`s.





-- Editiert von stern0190 am 06.07.2006 11:00:52

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#8
 Von 
jj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

danke stern0190,
wegen dem kredit und dem selbstbehalt - check ich noma im forum hier
da gibt es bestimmt schon was zu

danke und gruss

jj1

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#9
 Von 
guest123-634
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
jj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hi level12,

die wohnung wurde gekauf, damit ich eben steuervergünstigungen bekomme. ich haben noch nie in dieser wohnung gewohnt - die ist vermietet und auch etwas weit weg.
ich habe auch noch nicht mit meiner ex zusammengewohnt, da wir uns erst ein paar wochen kannten. nach einem arbeitsplatzwechsel in die heimat - bin ich erstmal wieder bei den eltern eingezogen!

gruss jj1

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Malte71
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, das mit den 5% Berufsbedingte Aufwendungen habe ich auch versucht, geht aber nicht, wurde mir auch von meiner Anwältin bestätigt, und das mit dem Selbstbehalt spielt sich auch alles nur auf dem Papier ab weil ja ein Jahres.- bzw Monatsdurchschnittsnetto errechnet wird, welches immer höher liegt als das wirkliche netto was monatlich ausgezahlt wird. Mir beispielsweise bleiben laut Parpier 1100 Euro im Monat über, da Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld Sonderzahlungen dart mit rein fallen, da das aber monatlich nicht ausgezahlt wird bleiben tatsächlich monatlich bei mir knapp 750 Euro über, und das interessiert keinen Menschen, was Du aber machen kannst ist den Erziehungsunterhalt am Jahresende von der Steuer absetzen, aber vorsicht wenn die Mutter das mitbekommt steht ihr da auch wieder etwas von zu ;-). Leider habe ich den § jetzt gerade nicht zur hand wonach sich alles errechnet...

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