Unterhalt Exfrau - Unterhalt Kind

18. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tatanka
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Exfrau - Unterhalt Kind

hallo,
bin neu und hab mal eine frage.
der exmann meiner freundin zahlt unterhalt für seine exfrau und unterhalt für sein kind.
nun wurde ja die DT 2010 angepasst.
der exmann hat nun den unterhalt für die frau um die mehrkosten für den kindesunterhalt gekürzt.
sprich - er zahlt den gleichen betrag wie bisher - nur anders aufgeteilt.
darf er das?

mfg
tatanka

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Theoretisch darf er das, der der Zahlbetrag des KU vor der Errechnung des EU vom Einkommen abgezogen wird.

Aber: Ist der Ehegattenunterhalt tituliert?

PS: Über wieviel Exehemänner- und frauen sprechen wir hier? Deine Freundin hatte einen Mann, der jetzt ihr Exmann ist und sie -also deine Freundin- ist die hier beschriebene Ehefrau? Hab ich das richtig verstanden? :crazy:

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#2
 Von 
Tatanka
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok - etwas unglücklich von mir geschrieben. ;)

meine freundin war mal verheiratet - ist seit 5 jahren geschieden.
es dreht sich also um meine freundin und deren ex

ob der unterhalt tituliert ist - das weiß ich leider nicht.



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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Hallo Tatanka,

wenn der Unterhalt bisher nicht tituliert war, könnte er das unter bestimmten Umständen machen.

Sollte er duch die höheren Zahlungen zum Kindesunterhalt seinen SB ggü. des Ex-Partners unterschreiten, könnte er den Ehegattenunterhalt kürzen.

Beispiel: Netto-EK 1.440€ bisher KU 240€ EU 200€

1.440 - 240 = 1.200 - 200 = 1.000 SB ggü Ex-Partner ist gewahrt.

Kindesunterhalt steigt auf 272€

1.440 - 272 = 1.168 - 200 = 968 BS ggü Ex-Partner wird unterschritten.

Ist der Unterhalt für den Ex-Partner nicht tituliert, könnte dieser nun um 32€ gekürzt werden.

LG Nero

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#4
 Von 
Tatanka
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die raschen antworten.
werd mal meine freundin fragen, wie das mit dem "tituliert" ausschaut.
eines wissen wir - er unterschreitet mit dem höheren KU nicht die SB-grenze.




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