Unterhalt Exmann (Gefängnis)

6. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
frotteemonster
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhalt Exmann (Gefängnis)

Ich hoffe ich kann es gut genug erklären...

Ich bin geschieden und habe 2 Töchter ( 4 und 5 1/2 Jahre) mit meinem Exmann. Mein Exmann ist in Haft! Ich bekam seit der Trennung Nov. ´04 weder Ehegatten- noch Kindesunterhalt. Er hat sich immer vor Arbeit gedrückt. Titel habe ich schon.

Mein Vater ist Justizvollzugsbeamter in der Haftanstalt wo mein Exmann sitzt. Dadurch habe ich erfahren, dass er nun in der JVA ganztags 8std/5Tage die Woche arbeitet. Er hat etwa einen Stundenlohn von 1.70 € somit im Monat ca. 270 € im Monat.
Ich weiss nicht ob das unverschämt von mir ist, aber ich will wissen ob er davon nicht ein wenig Kindesunterhalt zahlen kann/muss.

Ich schleppe mich finanziell durch mit den Kindern und jetzt habe ich erfahren, dass er sich dort Kleidung, Turnschuhe, Fussballschuhe etc. bestellt. Sich Pizza und Cola kauft wenn ihm das Gefängisessen nicht schmeckt etc... es macht mich einfach wütend, da er nicht mal eine Geburstagskarte schicken konnte für unsere Kleine.

Die Kinder sieht er regelmässig alle 4 Wochen, wenn er Ausgang hat.

Er ist im Gefängnis ja "versorgt"
Ich muss alles selbst bezahlen - ach es tobt ein Kampf in mir *kopfschüttel*.

Besteht die Möglichkeit, dass er ein wenig Kindesunterhalt für Sophie u. Luisa zahlen muss - auch wenn es nur 20 Euro wären?

Ich bin seit Juni ´07 neu verheiratet, dadurch fällt der UV weg.

Einige meinen ich sei sehr vermessen (in einem anderen Forum)
Mittlerweile zweifel ich schon selbst an mir...


liegt viell. auch daran, dass ich im August meinen 400 Euro job wegen Geschäftsauflösung verlor u. nunja der Vorschuss eben wegfiel.

Das sind locker 650 Euro weniger die ich jetzt habe.
Mir würde es ja schon zusagen, wenn er pro Kind 10 Euro auf dessen sparbücher einzahlen würde... das mach auch nur ich! *aufschnauf*

Ich fragte ihn ja, aber er ist einfach uneinsichtig u. sagte er bräuchte das Geld für sich.

Alles viel zu lang geworden, entschuldigung. Ich will eigentl. nur wissen ob es im Gefängnis sowas wie ein Selbstbehalt gibt?

lg tina :(

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Tina!

Ich kann dir zwar nicht helfen, aber wieso kann dir dein Vater keine Infos beschaffen?
Ich meine; der sitzt ja nun wirklich an der Quelle und wenn da Arbeit verrichtet wird, wird doch Jemand wissen auf welcher Grundlage das geschieht?

Im Grundsatz kann man natürlich schon streiten, darüber was mit dem Geld aus dieser Tätigkeit so angestellt wird.

Ich verstehe aber auch nicht ganz deine Handlungsweisen.

Meine Frau ist da viel cleverer!;)

Du hast einfach zu schnell wieder geheiratet. :neck:

Bis später!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
frotteemonster
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

nunja, mit der Heirat hat das wenig zu tun...

der Unterhaltvorschuss der wegfällt hat mein Mann jetzt durch Klasse 3 wieder drin. Somit hebt sich das auf.

Und Unterhaltspflichtig ist er ja weiterhin und sowieso für die Kinder.

Mein Vater kann zwar in seine Akten sehen (daher auch die info wofür er das Geld verprasst, wieviel er verdient, etc.)
Aber juristisch ist mein Vater nicht bewandelt und kann mir das nicht sagen ob er durch seine Unterhaltspflicht viell. sogar kein Selbstbehalt hat. *schulterzuck*

Trotzdem Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

hi,

also ich werde dir mal meine meinung schreiben ok?

also dein ex verdient im knast weitaus weniger als das existenzminimum in der freien wirtschaft. knastgeld soll als taschengeld und eingliederungshilfe in das normal leben dienen. er kann also nicht über den vollen betrag, den er verdient, verfügen.

auch er kann nur begrenzt damit umgehen und es ausgeben halt für kleinigkeiten. knast is schon strafe genug. willst du ihm nun auch noch die kleinen freuden nehmen? mal ne pizza, cola etc. was für andere menschen normal ist? lass es ihm doch zu seiner verfügung und ihm damit machen was er will. auf die paar euros kommt es doch nicht an oder?

moralisch kann ich nur sagen, lass ihm die paar euros doch. es erspart euch beide stress. ist nur ein tip. rein rechtlich, denke ich, ist es nicht pfändbar weil es weit unter dem existenzminimum liegt und ihm als starthilfe nach dem knast dienen soll.

paddy

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Mein Vater kann zwar in seine Akten sehen (daher auch die info wofür er das Geld verprasst, wieviel er verdient, etc.)
Aber juristisch ist mein Vater nicht bewandelt und kann mir das nicht sagen ob er durch seine Unterhaltspflicht viell. sogar kein Selbstbehalt hat. *schulterzuck*



Ich denke nicht, dass dein Vater solche Interna an dich weiter geben darf! Der Schuss kann ganz schön nach hinten losgehen! Und sollte eigentlich auch... :zoff:

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"gruß azrael"

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#5
 Von 
Elbereth
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Selbstbehalt soll allerdings auch die Kosten abdecken, die der Exmann hier vom Steuerzahler bekommt, also Wohnungsmiete, Nebenkosten, Lebensmittel, Kleidung etc.
Ich glaube nicht, daß normalerweise 270 EUR reines Taschengeld übrig bleiben. Ich würde die Frage - ohne Details, daß Dein Vater da reinsehen kann, sondern nur mit der Information, Du hättest gehört, daß Dein Ex im Gefängnis Vollzeit arbeitet - ans Sozialamt stellen.
Ansonsten läuft der Kindesunterhalt ja auch als Schulden auf, wenn tituliert.
Falls der Unterhalt nicht tituliert ist, würde ich das schnellstens nachholen.

-- Editiert von elbereth am 07.10.2007 13:48:08

-- Editiert von elbereth am 07.10.2007 13:50:28

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#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

'Von dem dem Unterhaltspflichtigen gewährten Arbeitsentgelt ist das Hausgeld, das zum Einkauf von Nahrungs- und Genußmitteln, von Mitteln der Körperpflege, für Postgebühren etc. zur Verfügung steht (§§ 47, 22 Abs. 1 StVollzG), dem Zugriff des Unterhaltsberechtigten entzogen, weil es dem Unterhaltspflichtigen als Minimum für seine die Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung übersteigenden notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens zu verbleiben hat. Hat aber der Unterhaltspflichtige vor Antritt der Strafhaft in einer neuen Ehe den Haushalt geführt und kann deshalb dem Unterhaltsberechtigten nicht seinen notwendigen Selbstbehalt entgegenhalten, muß er auch das Hausgeld zur Bestreitung des Unterhalts des Unterhaltsberechtigten einsetzen. Dagegen steht dem Unterhaltsberechtigten das Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG) offen, weil auch dieses dem Lebensunterhalt des Unterhaltsberechtigten dient; allerdings erst für die ersten vier Wochen nach der Entlassung, weshalb der Unterhaltspflichtige auch erst nach seiner Entlassung darüber verfügen kann, so daß auch dem Unterhaltsberechtigten erst ab diesem Zeitpunkt der Zugriff offensteht.'

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
algebra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Unterhalt Exmann (Gefängnis)


Ich bin seit Juni ´07 neu verheiratet, dadurch fällt der UV weg.

Hallo,

obwohl es eine Weile her ist, muss ich doch fragen. GEH´T´s noch...?

Du hast wiedergeheiratet. Du hast eine andere Mann. Du bist mit ihm zusammen. Und dann rennst hinter einem her, der noch im Gefängnis ist.

Von dem Geld willst etwas haben. Kinder kriegen ist einfach. Dafür muss man nicht viel können. Kinder mit Eltern grossziehen ist eine Herausforderung.

Warum bekommst du zwei Kinder von einem Mann, von dem du weisst, mit dem kannst wohl dein ganzes Leben nicht verbringen.

Das sind einfache und berechtigte Schuldzuweisungen, wie man sieht.

Ich kann verstehen, dass eine Frau oder Mann falls er alleinerziehend ist und von der Ehe selbst nicht gegangen, dass der oder die Unterhalt will.

Ich kann aber gar nicht verstehen, dass ein der oder eine die, aus der Ehe rauswollte und auch diese schaffte, hinterher Geld will.

Ich finde diese als ungerecht.

Gesetzgeber sollte die Gesetze ändern. Nur wer die Ehe zerrüttet hat, sollte herangezogen werden.

Nichts gegen dich persönlich.

Heutzutage gibt es abertausende von alleinerziehenden Frauen, die sich getrennt haben. Scheidung haben sie auch bekommen. Kinder haben sie auch bekommen. Lebenspartner oder Ehepartner haben sie auch noch gefunden.
Eines können sie aber nicht lassen: GELD soll er zahlen, auch wenn er im GEFÄNGNIS ist...

Bei allem Respekt:
Schämen sollte der Mensch sich bisschen wirklich....



Nachtrag:

Schuldprinzip sollte wiedereingeführt werden. Denn viele Männer oder Frauen machen die EHE nach ihre Lust und Laune kaputt, obwohl da Kinder sind, weil sie wissen, dass es für sie ausser Scheidungsgrund kein Nachteil mitsichbringt.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Aaaah... ein neuer Moralapostel, willkommen!

quote:
Warum bekommst du zwei Kinder von einem Mann, von dem du weisst, mit dem kannst wohl dein ganzes Leben nicht verbringen.


Die TE wusste bestimmt vorher, dass ihr Ex mal im Knast landen würde.

quote:
Schuldprinzip sollte wiedereingeführt werden. Denn viele Männer oder Frauen machen die EHE nach ihre Lust und Laune kaputt, obwohl da Kinder sind, weil sie wissen, dass es für sie ausser Scheidungsgrund kein Nachteil mitsichbringt.


Bleib hinter deinem Mond, dann haben wir wenigstens helle Nächte. Manmanman...

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

algebra,es tut mir leid, aber Dein Beitrag ist , gelinde gesagt, wenig konstruktiv und hilft der Tredstellerin überhaupt nicht. Solchen Unsinn sollte man lieber für sich behalten.
Hallo Tina , Wut, Hass, Enttäuschung etc sind schlechte Ratgeber. Und , Dein Vater ist sogar zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfte wegen Intressenkonfliktes dort, wo Dein Exmann einsitzt, gar keinen Dienst tun. ( Station )
Ich glaube auch nicht, dass Du eine Chance hättest, von dem Geld etwas für die Kinder zu bekommen. Der einzige Weg wäre wohl tatsächlich, neutral beim Jugendamt nachzufragen.

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" "

-- Editiert am 09.03.2010 15:00

-- Editiert am 09.03.2010 15:01

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#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3867 Beiträge, 471x hilfreich)

Huhu, Leute, der Thread ist über zwei Jahre alt.... :cool:

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
algebra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein GESELLSCHAFT, dessen FUNDAMENT aus SCHEIDUNGSKINDER BESTEHT...?
Gute NACHT...!

Anzahl der Kinder aus zerrütteten und geschiedenen Ehen nimmt stetig zu.


Ich wollte nur sagen, dass heutzutage FAMILIEN sehr schnell zerbrechen und die Kinder Leidtragende sind.
Es dreht sich alles UM UNTERHALT um.

WOHLE DER KINDER bleibt auf der STRECKE..!

-- Editiert am 09.03.2010 22:30

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Elsybet
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Gehts euch noch gut!!!

Also wirklich auch wenn zu einer Trennung zwei gehören. Ich nwollte keine Scheidung, mein Ex-Mann hat sich als ich mit unserem dritten Kind im siebten Monat schwanger war, ins Ausland verpisst. Keine Erklärung, kein Irgendwas. Mir war als würde man mir den 'Boden unter den Füßen wegreissen. Kam noch schlimmer zwei Tage später stürmt ein Sondereinsatzkommando der Polizei meine Wohnung, bei mir setzten die Wehen ein, meine anderen zwei Kleinkinder habe selbst heute noch Alpträume. Die Wahrheit habe ich von einem Anwalt rausbekommen. Er hatte noch eine Frau, einen Sohn, zwei weitere Wohnungen und eine Freundin, und verdient hat er das doppelte von dem was er mir gesagt hat.
Soviel zu "die böse Frau", wir trennen uns ja nur wegem dem Geld.
Mittlerweile sitzt er im Knast - fahrlässiger Tötung - flucht, Unterhalt habe ich noch nie von Ihm bekommen, obwohl einiges an Vermögen da ist, und die Kinder sind im "*******gal"- seine Worte vor Gericht.
Warum sitzt man im Knast - ich denke Mitleid ist da an der falschen stelle.



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
algebra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung... In erster Linie geht der Mensch von Sichtbaren aus. So ist es nunmal. Hättest du von vorne rein die Situation geschildert, hätte ich auch nix gesagt.

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#14
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Bei allem was heute so zu mildernden Umständen, Bewährung etc. führt, hättest du durchaus darauf kommen können, algebra, dass TEs Ex nicht allzu viel Mitleid verdient, auch ohne die Info, die dann nach kam!

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