Unterhalt Exmann Jahre nach Scheidung

30. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)
Unterhalt Exmann Jahre nach Scheidung

Hallo,

ich bin seit 8 Jahren geschieden.
Ich habe unsere beiden Kinder.
Mein Exmann hat seit der Scheidung weder an mich noch für die Kinder Unterhalt gezahlt, weil er bei der Scheidung ALG2 hatte (Arbeitslosenhilfe erst noch).
Zum Zeitpunkt der Scheidung hatte ich selbst noch einen Job.
Ich dann arbeitslos, Job, arbeitslos, ALG2, freiberuflich zu ALG2, Job, AlG2/freibruflich dazuverdient. Jetzt habe ich gerade wieder einen Festjob und verdiene gutes Geld. Die Kinder sind schon größer (15 + 17 und gehen noch zu Schule).
Mein Ex ist in Privatinsolvenz, wohlverhaltensphase und muss ausfüllen, wo die Kinder sind, wer das Kindergeld erhölt und was ICH netto verdiene (weiss ich noch nciht, aber es wird viel sein (viel ist relativ aber ~2000 netto ist viel für mich). Warum wollen die das wissen?
Können die verlangen, dass ich Unterhalt an ihn zahlen muss?
Ich habe selbst Schulden.
Zudem stehen noch Restschulden von ehemaligen gemeinsamen Haus an, welches letztes Jahr versteigert wurde und wenn ich Pech habe, muss auch ich in Privatinsolvenz - und wenn er Pech hat, kann er selbst gleich auch nochmal (vermute ich), denn bei seiner jetzigen PI war das Haus nicht dabei.

Wie ist das überhaupt mit Unterhalt an Exehegatten Jahre nach der Scheidung, wenn vorher nie jemand Unterhalt gezahlt oder gefordert hat?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo samweis,

Deine 2000€ müssten noch bereinigt werden.Du hättest dann

ein ca. EK von 1800€.

Dann wird der Unterhalt für die beiden Kinder abgezogen,

ca.712€

Dein Selbstbehalt beträgt ihm gegenüber 1050€

Er könnte also nur ca. 40€ bekommen.

Ist er gesund und arbeitsfähig, dürfte ihm sowieso kein

Unterhalt zustehen.

lg
edy



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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Warum sollte überhaupt was raus kommen? Die Beiden sind offensichtlich seit Jahren geschieden. Wo sollte die Anspruchsgrundlage für irgendeinen Unterhaltsanspruch sein? Ich würde denen freundlich mitteilen, dass unter keinen Gesichtpunkten ein Unterhaltsanspruch besteht, und gut ist.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)

Naja - noch hat keiner gefordert, dass ich Unterhalt zahlen muss.
Es ist nur eine "vorsichtshalber nachfragen Frage".

Arbeitsfähig ist er teilweise.
Er bekommt Berufsunfähigkeitsrente (oder Erwerbsunfähigkeitsrente) und der Rest wird ALG2 aufgefüllt. Er soll 2-3 Std/Tag arbeiten gehen können - aber finde da mal was.
Er ist gelernter Maurer, OP an Wirbelsäule, seitdem weiterhin Schmerzen, kann nicht länge sitzen, gehen, stehen. Muss also abwechselnd sein. Tragen geht gar nix. Er soll sich als Pförtner bewerben.....wer sucht nen Pförtner für 2-3 Std/Tag?
Zudem hat er psychische Probleme und war (oder ist wieder) Medikamentenabhängig.

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)

@edy: wieso bereinigt?

Ich habe ein Brutto von 3000€ + Firmenwagen mit 1%-Versteuerung (Golf) und bekomme 500 € Belobigung/Monat, die quartalsweise ausgezahlt werden.
Die 2000 Euro waren geschätzt netto.

(Ähnlich hatte ich auch schon in der Ehe verdient (auch zum Zeitpunkt der Scheidung), aber der Herr wollte ja nicht, dass ich arbeite und hat mir den Job soweit versaut, dass ich kündigen musste.....sonst wäre mir gekündigt worden - da hätte man schön von leben können, das Haus bezahlen können und nochwas in den Sparstrumpf stecken können....so n Mist. Aber hätte wenn und aber bringt einen ja nicht weiter.)

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-- Editiert samweis am 01.12.2012 17:24

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo


quote:
@edy: wieso bereinigt?


Wäre doch zu deinem Vorteil.

Z.B. eine sekundäre Altersversorgung. Versicherungen/Kreditzinsen
usw. die vor oder währen der Ehe schon bestanden.

lg
edy

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durch."

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#6
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)


Hallo,

Ich glaube, die ganze Sorge ist hier umsonst!
Die Frage nach Deinem Einkommen im Rahmen der Insolvenz zielt nämlich nicht darauf ab, von Dir Unterhalt für Deinen Ex zu fordern - das kann und darf ein Insolvenzverwalter auch genicht, sondern zu klären, ob dieser Dir und/oder den Kindern Unterhalt leistet und ihm somit ein höherer pfändungsfreier Betrag zusteht.
Dir gegenüber hat zudem weder der Insolvenzverwalter noch Dein EX ein Recht auf Auskunft über die Höhe Deines Gehaltes.
Ich würde die Frage um des lieben Freidens Willen deshalb sinngemäß in etwa so beantworten:

Lieber Herr Insolvenzverwalter,

Ich verfüge über ausreichend eigenes Einkommen. Ein Unterhaltsanspruch meinerseits gegenüber meinem Herrn Ex-Mann besteht demnach nicht. Auch für die gemeinsamen Kinder erhalte ich momentan keinen Unterhalt / Unterhalt in Höhe von xxx€ mtl.

Mit freundlichen Grüßen

Das sollte meiner Meinung nach genügen, damit der Insolvenzverwalter zufrieden ist... der verschickt diese Fragebögen eh einfach nur reihenweise einmal im Jahr...


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ Künstlerin: das hast du schön und klar dargestellt. Vielleicht noch in Ergänzung: Umgekehrt (Anspruch des Mannes) besteht schon deshalb kein Anspruch, weil die Unterhaltskette viel zu lang unterbrochen ist, weil er letztlich arbeiten kann (wenn auch eingeschränkt). Damit wären wir am Ende der Fahnenstange angekommen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke, das beruhigt mich ungemein.

Ich hab diesen schönen Text einfach mal direkt übernommen.
Mal sehen, was dabei raus kommt.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

Also wenn er rentenrechtlich bestätigt bekommen hat, dass er nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, dann dürfte er gar kein ALG II mehr bekommen, sondern die volle Erwerbsminderungsrente nach § 43 des SGB VI + (ergänzend falls notwendig) Leistungen nach dem SGB XII.



lg

Camper



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"Ab 06.12.2012 AZUBI zum Mediator"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)

@Camper Danke für den Hinweis, ich werde mir das Schreiben die Tage mal anlesen und hier das Ergebnis posten.

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