Unterhalt - Exmann ist Rentner und selbstständig und zahlt keinen Kindesunterhalt

12. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bessie
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt - Exmann ist Rentner und selbstständig und zahlt keinen Kindesunterhalt

Hallo

Mein Exmann ist Rentner und Selbstständig,zahlt aber keinen Kindesunterhalt.Er möchte auch alles dafür tun um dieses zu umgehen.
Nun verklage ich ihn schon seit über 2 Jahren und habe bis jetzt keinen Erfolg gehabt.2 mal wurden meine Klagen beim Familiengericht abgewiesen,vom Oberlandesgericht wurde zugestimmt.Nun hat das Familiengericht wieder abgelehnt und ich darf nun die vollen Kosten ünernehmen,obwohl laut den Zahlen,die die Richterin rein schrieb,der Vater zahlungsfähig wäre.Es sei denn ich kann nicht rechnen.Nun soll es wieder vor ´s Oberlandesgericht gehen,obowohl ich da keine Chancden drin sehe.Egal ob das OLG zu sagt,das Famileingericht lehnt wieder ab.Das kann doch nicht ewig so gehen??
Beweise,daß mein Exmann Schwarzeinnahmen hat,habe ich nicht,nur was er vor 1 Jahr nebenbei eingenommen hat und das ist schon beim Gericht.
Weiss einer nen Rat,was man jetzt noch tun kann??
Bessie

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

also, wenn du schon mehrfach bei Gericht gescheitert bist, dann können wir dir wohl auch nicht weiterhelfen.:(

Wie alt ist das Kind?
Wie hoch ist das Einkommen deines Ex?

Hast du`s schon mal mit Kinderzuschlag versucht?

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bessie
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Sein Geld was angegeben wurde liegt bei 1000 Euro,ob diese Zahlen stimmen idt fraglich.Mein Exmann hat mir oft genug erzählt,was er so Arbeitet.Auch hat er ja über einen mir bekannten Rechtsanwalt jemanden verklagt,da ging es um 1300 - 1400 Euro.Auch haben seine Exfreundin und ne Freundin seiner Exfreundin gegen ihn ausgesagt.

Das Kind ist 11 Jahre alt und mein Mann hat selber auch 2 Unterhaltspflichtige Kinder.Sprich er ernährt uns 3 von 900 Euro und zahlt davon ganz nebenbei noch Miete und diverse andere Kosten.Vor der neuen Regelung kamen wir gut mit dem Geld meines Mannes aus,aber seine Exfreundin hat es neu berechnen lassen,nachdem wir unser 2. gemeinsames Kind bekamen.Seitdem haben wir weitaus weniger zum Leben als vorher.Nun hoffte ich ja,daß das Gericht dem Vater zu einer ihn angemessenén Summer verurteilt.
Was ist mit Kinderzuschalg gemeint??
Bessie

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Bessie,

wenn dein Ex 1000€ Einkommen hat, dann ist mir das für mich auch nicht nachvollziehbar...

Kinderzuschlag, schau mal hier:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bessie
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Das OLG hat es wieder an´s Familiengericht abgegeben nachdem sie der Klage zugestimmt hatten,weil sie eine Chance gesehen haben.Somit gibt es kein Urteil.Kann ich denn jetzt drauf "bestehen" ,daß die ganze Sache vor dem OLG ausgetragen wird und dort auch entschieden wird.?
Das Finanzamt ist schon informiert worden,auch sollte laut Aussage vom OLG die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.Habe alle Unterlagen die ich bekommen konnte meiner Anwältin gegeben,sie gab sie dann an´s Gericht weiter.
Die Klage die er damals laufen liess,ging über´s Amtsgericht.Ich führe ja Buch,weil der Vater sich unregelmässig bis garnicht um das Kind kümmert.Da er mich mehrmals wegen Umgangsrecht verklagt hatte,habe ich dann angefangen alles über´s Besuchsrecht aufzuschreiben um das Gegenteil zu beweisen.Dort sind auch solche Dinge aufgeschrieben worden.Aber ob das was bringt??
Also laut Gericht verdient er 439,99 Rente und 560 Euro an seine Selbstständigkeit.Ich habe von seiner Exfreun din in Erfahrung bringen können,daß er 3 Abrechnungsbücher führt,wo er aber nur eins dem Finanzamt vorlegt,damit er in den Einnahmen nicht zu hoch kommt und keine Steuern zahlen muss.
Bessie

-- Editiert von Bessie am 12.11.2008 19:42

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bessie
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Exmann ist schon zu Zeiten von unserer Ehe Selbstständig gewesen.Er hat kein Büro,da er Hausmeister ist und alle Arbeitsmittel von der Hausgemeinschaft zur Verfügung gestellt bekommt.Mein Exmann hat somit keinen Ausgaben,wie Werbungskosten,oder Telefongebühren,die stellt er schön der Hausgemeinschaft,die einen Verwalter hat,in Rechnung.
Mein Exmann nimmt keinerlei Medikamente ein,auch macht er keine Kuren(er ist seit 1995 Rentner) und er hat auch keinen Schwerbehindertenausweis.Zum Arzt geht er schon seit Jahren nicht mehr,jedenfalls nicht wegen seinem Rücken.Nach der OP (1994/1995) ging es ihn wieder gut.Sein Hausarzt ist bei ihm um die Ecke,der ist nebenbei gesagt auch mein Hausarzt.
Also ich wüsste nicht was er für Unkosten hat,wenn er für eine Hausgemeinschaft arbeitet und denen alles was er auslegt in Rechnung stellt.Die Nebenjobs laufen nicht anders,dafür nimmt er eben sein Werkzeug oder das was ihm die Gemeinschaft zur Verfügung stellt.Ist ja Praktisch,wenn man direkt auf der Arbeit seinen Wohnsitz hat,so hat man alles vor der Tür.
Bessie


PS.Unsere Tochter ist 11 Jahre alt und hat noch nie Unterhalt vom Vater bekommen

-- Editiert von Bessie am 12.11.2008 20:28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Also Bessie,

irgendwas schnall ich jetzt nicht:

OLG gibt an Familiengericht zurück, haben die denn kein Urteil gesprochen?
Ich denke fast, du steigerst dich da zu sehr rein... Vielleicht solltest du dich einfach damit abfinden, dass dein Ex nicht leistungsfähig ist, anstatt dir noch mehr Kosten aufzuhalsen.

@Camper,

Erwerbsminderungsrente würde das heißen.:) Ein GdB hat damit nicht das Geringste zu tun. Ach und der Aufwand eines chronisch Kranken, beträgt so ziemlich genau 1% seines Jahreseinkommens.

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bessie
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaube nicht das ich mich da in was reinsteiger.In was denn??
Ich konnte nachweisen,daß mein Exmann mehr verdient als er angibt und mein Exmann wird geglaubt und er darf schön weiter machen???
Das OLG hat es wirklich an das Familiengericht zurück gegeben,es ging einzig und allein darum das die Klage zugestimmt wurde.Meinem Exmann hat man vor Monaten einen Vergleich gemacht,er hat dankend abgelehnt und es wurde weiter geklagt.Bis ich heute das Urteil vom Familiengericht bekam,wo auch drin steht das es sein kann das mein Exmann Nebeneinkünfte hat und diese auch verschleiert,nur ohne Beweise kein Urteil zu Gunsten des Kindes.

Bessie

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bessie
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Stimmt,das OLG wurde eingeschaltet,weil das Familiengericht den PKH Antrag gleich abgelehnt hatte,ohne vorab zu schauen,was mein Exmann wirklich verdient.Nach der zweiten Abfuhr wurde eben das OLG eingeschaltet,die den PKH Antrag und der Klage zugestimmt hatten.
Vor einigen Monaten hatte die Richterrin am Gericht einen Vorschlag gemacht,daß der Vater nicht den vollen Unterhalt zahlt und auch nicht die volle Summe des Rückstandes,der Vater lehnte aber ab und dann ging es weiter wo ich gestern das Urteil der Richterin bekam.
In Punkt 3 steht ,was mich sehr stutzig macht,wohl daher weil ich keine Ahnung habe,

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Klägerin bleibt nachgelassen,die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden,wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Punkt 4 steht dann der Streitwert wird auf 7.862,00 Euro festgesetzt.

Meine Anwältin versteht die Entscheidung des Gerichtes nicht und will jetzt erneut vor´s Oberlandesgericht ziehen,da wir genug Beweise gegen ihn haben.
Auch ist sich die Richterin selber nicht im klaren,ob mein Ex Schwararbeiten macht.
Sie schreibt zb.

Letztlich hält das Gericht es zwar durchaus für möglich, dass der Beklagte die ein oder andere Schwarzeinnahme hat.Da insoweit aber alles im Dunkeln geblieben ist und sich so manche Vermutung der Klägerin nicht bestätigt hat,kann eine Leistungsfähigkeit für eine Unterhaltszahlung nicht festgestellt werden.
Dann frage ich mich was ich da alles für Beweise gebracht habe,wo er seine Einnahmen ,die keiner sehen dürfte zb.Finanzamt,auf das Konto seiner Exfreundin laufen lassen hat.Er hat nur Einnahmen,die er dem Finanzamt gemeldet hat auf sein Konto gehen lassen,alles was darüber war/ ist ging auf ein anderes Konto und das konnte ich belegen (mit Hilfe seiner Exfreundin).Viele Arbeiten hat er ohne Rechnung,sich bar auf die Hand auszahlen lassen.Habe auch einige Rechnungen,die er gestellt hat,von seiner Exfreundin bekommen und dem Gericht gegeben.

-- Editiert von Bessie am 13.11.2008 09:12

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bessie
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Camper

Mein Exmann arbeitet täglich bis zu 10 Stunden und das als Rentner,wo er doch so Krank ist.Er Arbeitet als Hausmeister für 2 Wohnblöcke.In einem leben 80 Parteien und dem anderen 40 Parteien.Da macht er eigentlich nur kleine Reperaturarbeiten.Aber ich weiss das er ganze Wohnungen renoviert,16 Laubengänge ca.20 m lang neu streicht.Das ganze Treppenhaus hat er auch schon gestrichen,sind nur 8 Etagen und nicht gerade sehr klein.Dafür das er ne kaputte Bandscheibe hat,arbeitet er nicht gerade sehr wenig und vor allem macht er für mich gesehen sehr schwere Arbeiten.Rasenmähen,dauer ca.3-4 Stunden tut er auch.Habe ich selber mal gemacht.Ich bin noch fit und hatte tierische Rückenschmerzen danach.Nun erzähl mal wie das ein Kranker Rentner,der nen Bandscheibenvorfall hat und kleine Arbeiten annehmen darf so was hin bekommt.Vielleicht sollt sich mal ein Amtsarzt dieser Sache annehmen und ihn mal gründlich durch checken,mal schauen was da raus kommt??Ich werde dadurch zwar nicht den Unterhalt bekommen,aber somit wird man mal Klarheit bekommen,wie Krank er wirklich ist.


Wie bitte schön,darf ich den letzten Satz verstehen,das Kind einfach beim Vater abzuladen??
Meine Tochter will schon seit ca.2 monaten zu ihrem Vater (WE),aber er hat doch kein Geld und kann sie deswegen nicht nehmen,aber seine Freundin mit Kind kann er durchfüttern,da seine Freundin nicht arbeitet.Am 10.10. hatte ich mich dermassen mit ihm wegen Umgang gefetzt, weil er sie nicht nehmen will.Einige Tage später war er plötzlich im Urlaub,dies erzählte er der Mitarbeiterin vom Jugendamt,weil ich ihn zu einem Termin beim Jugendamt geladen hatte und er den Termin (am 28.10.),für ihn wohl zu Kurzfristig,absagte.Er hatte den Brief mindestens 2 Wochen im Briefkasten,weil ich mich am 13.10 sofort beim Jugendamt gemeldet hatte und dort den Termin wegen Umgangsregelung machte.
Bessie

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Bessie
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Das heisst,ich hätte noch Chancen den Prozess zu gewinnen??Schliesslich gibt die Richterin ja zu,das sie sich nicht sicher ist,wie viel der Kindsvater wirklich hat.Sie hat lediglich nur die Zahlen,die mein Exmann angab,rein geschrieben.Leider kann ich nicht mehr Beweise bringen,denn ich lebe nicht bei ihm und kann ihn nicht beschatten oder ähnliches.Ausserdem steht er doch in der Beweispflicht und nicht ich.Alles was ich bringen konnte habe ich gebracht.Bei mir geht in Sachen Beweise bringen nichts mehr.

Könnte ich eigentlich einen Amtsartzt einschalten,über´s Gericht,die sich seinen Gesundheitszustand anschauen? Die werden doch sehen,daß er Arbeitet.Da er viele Klemptnerarbeiten macht und auch Sanierungsarbeiten,sieht man es doch an den Händen.denn wer nicht Arbeitet hat keine kaputten Hände,zb.Hornhaut.
Bessie

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Gehst Du eigentlich arbeiten?

Regel doch mit dem Ex, ob die Kinder bei ihm bleiben können.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bessie
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Cerschleierte Einnahmen, die aus einer strafbaren Tat entstanden sind, wenn man Bessie glauben schenken kann.
@Camper
Du musst mir keinen Glauben schenken.Es reicht wenn meine Anwältin mir glaubt,denn sie hat die ganzen Beweise bekommen und diese dem Gericht weiter gereicht.Somit habe ich genug Glaubwürdigkeit abgegeben.
Nur zur Info,das Finanzamt,sowie die Staatsanwaltschaft ist schon mit der Sache,die ich ja Deiner Meinung nach erfunden habe,beschäftigt.Aber das ist ja auch gelogen.Wie schön das Du hier im Forum über jeden einzelnen User bescheid weisst und somit sagen kannst wer hier lügt und wer nicht.
Ich werde dem Rat meiner Anwältin befolgen,denn das OLG sieht die Unterhaltsgeschichte etwas anders.
Schönen Abend noch,Du Hellseher.
Bessie

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Bessie
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Camper
Zwar gibt es in diesem Paragraphen immer noch den Absatz 2. Die Verpflichtung den Mindestunterhalt sicher zu stellen, betrifft aber beide Elternteile und nicht nur den KV alleine.

Im Moment kann ich nicht Arbeiten gehen,da ich noch ein baby versorge,nebenbei habe ich noch ein unter 3 jahre altes Kindwas auch versorgt werden möchte und muss.Sollte ich Arbeiten gehen,geht die Unterhaltshöhe,die der Vater zahlen muss/müsste nicht runter.Also was spielt es für eine Rolle ob ich Arbeiten gehe oder nicht,dafür bin ich wenigstens 24 Stunden für die Kinder da.

@ Loddar/D.Romedar

Ich habe beim sortieren meiner Indexbilder und Fotos was interessantes gefunden.
Auf einigen Indexbildern sind Fotots von einer Wohnung,die total vermüllt und verwüstet ist.Ich kann mich noch dran erinnern,wie er die Wohnung ausgeräumt hat.Wie die Fotos jetzt entstanden sind,weiss ich nicht mehr.Ich weiss nur,daß sie nach unserer Trennung,während der Scheidung entstanden sind.Da er sich ja auf seine Bandscheibe beruft und daher nicht arbeiten kann,habe ich hier ja den Gegenbeweis.
Auch war ich damals öfter bei ihm,auf Arbeit,wegen meiner Tochter,wo er für den Chef der Hausverwaltung die Küchen raus gesrissen hat,neu gefliesst und neu eingerichtet hat.Die Badezimmer diverser Wohnungen wurden auch von meinem Exmann neu gemacht.Und das sind keine Arbeiten die in 2-3 stunden getan sind.Er war sehr oft für 7-9 Stunden am Bau und das auch mehrere Tage bis Wochen.Je nach Auftragslage und die sieht in dem Haus nicht schlecht aus.Kann ich mit den Fotos was anfangen??
Bessie

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12