Unterhalt / Falsch Überweisung

29. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt / Falsch Überweisung

Guten Abend … es geht um den Unterhalt meiner Kinder welcher Gerichtlich Festgelegt ist . Vater sollte seit 1.6.2022 jeweils zu. 1 des Monats 107 Euro überweisen , nun kam Monat 6,7,8 kein Geld in dieser Zeit habe ich 3-4 mal per Email Vorsichtig Nachgefragt Antwort kam keine bzw. dann Heute er hätte alle 3 Monate bezahlt .. hmm komisch also nochmal schnell über meine Kontoauszüge geflogen ,, Nein‘‘ es kam kein Unterhalt . Als ich ihm dies Mitteilte Antwortet er : Das Geld sei jedesmal zurück gekommen , es wäre nicht seine Pflicht mir das nochmal zu überweisen ! Mal abgesehen davon das ich mir das jetzt nicht vorstellen kann ABER sollte der Vater Recht haben wäre es dann nicht seine Pflicht gewesen mal Nachzuhaken warum das ist ? Ich habe ihm ja mehrfach Emails Gesendet mit Nachfrage aber nie eine Reaktion bekommen … oder hätte er es nochmal versuchen müssen … Leider gestaltet sich die Komunikation sehr schwierig mit dem Vater meiner Kinder .

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Harrypotter123):
ch habe ihm ja mehrfach Emails Gesendet

Sind nie angekommen.



Zitat (von Harrypotter123):
wäre es dann nicht seine Pflicht gewesen mal Nachzuhaken warum das ist ?

kommt ganz darauf an, was konkret sich dazu im Urteil findet.



Zitat (von Harrypotter123):
es wäre nicht seine Pflicht mir das nochmal zu überweisen !

In der Regel hat er sehr wohl die Pflicht den Unterhalt zu zahlen



Zitat (von Harrypotter123):
Unterhalt meiner Kinder welcher Gerichtlich Festgelegt ist

Gibt es einen Titel?
Dann könnte man den ausstehenden Unterhalt einfach pfänden und den jeweils fälligen Unterhalt auch. Und dem Vater dann die "gute Nachricht" mitteilen, das er sich künftig nicht mehr bemühen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Einen Titel nicht nur einen Beschluss .. trotzdem habe ich schon vor 14 Tagen die Pfändung Beantragt( wobei ich jetzt nicht weiß ob ich diese Durchbekommen mit einem Beschluss statt Titel), da er ja auf keine Email Reagiert hat … ich versuche es immer erst Nett und Freundlich.. ich habe mich jetzt wirklich nur über diesen Satz geärgert von ihm : Es sei nicht seine Pflicht mir das nochmal zu Überweisen ! Es ist ja auch mein Job als Mutter Mich darum zu kümmern das die Kinder Essen auf dem Tisch haben ( hart ausgedrückt ) Im Beschluss steht übrigens nur das er Verpflichtet ist zum 1 des Monats den Unterhalt an die Kindesmutter zu überweisen … sonst nichts ..

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Auch ein Beschluss ist ein Titel, aus dem vollstreckt werden kann.

wirdwerden

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#4
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

@wirdwerden dann sollte das ja Funktionieren .. ich bin gespannt wie lange es dauert ich habe sowas noch nie gemacht

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Warum bekommst du keinen Unterhaltsvorschuss? Bist du neu verheiratet?

Wer hat dieses Verfahren geführt? Rechtsanwalt oder Beistand vom Jugendamt?

Warum lässt du die Pfändung nicht vom Beistand des Jugendamtes machen?

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#6
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

@ smogman so viele Fragen auf Einmal
1 Nein Kein Unterhaltsvorschuss habe ich nie beantragt , nein weder neuer Partner noch verheiratet . Übrigens war ich auch mit dem Vater der Kinder nie …2.Mein Unterhaltsverfahren hat ein Anwalt Geführt, Beistand Jugendamt habe ich nicht da ich ja auch kein Unterhaltsvorschuss bekomme bzw. beantragt habe … eigentlich bin ich davon Ausgegangen das der Vater nach dem Urteil Problemlos Zahlt … voher wollte er nicht zahlen weil er eben solch ein Urteil wollte ‍♀ Ich bin auch eigentlich ohne sein Geld klar gekommen jetzt geht es eigentlich nur noch ums Prinzip

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#7
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Beistandschaft kostet nichts, ist auch unabhängig davon, ob du Unterhaltsvorschuss beantragst. Kannst du aber trotzdem machen, die holen sich das Geld schon.

Du hast einen Beschluss, ein Beschluss ist ein Titel. Mit dem kann vollstreckt werden. Mache es selbst oder richte die Beistandschaft ein, der du den Beschluss gibstt

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#8
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

ich würde auch Unterhaltsvorschuss beantragen, denn 107€ sind nicht wirklich ausreichend. Wenn er es nicht zurück zahlen kann, dann ist das doch nicht Dein Problem. Du würdest den Vorschuss immer pünktlich bekommen.

Sirko

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Beistandsschaft und Unterhaltsvorschuss haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Sorge dafür, dass Du Unterhaltsvorschuss bekommst. Sei es über die Beistandsschaft, die einzurichten wäre, oder direkt. Mensch, Du verschenkst etliche Hunderte von € jeden Monat. Das muss doch nicht sein.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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#10
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Harrypotter123):
@ smogman so viele Fragen auf Einmal
Sorry, aber ich hatte aus deiner Schilderung schon vermutet, dass du schlecht beraten wurdest.

Du hast ein finanziell sinnfreies Gerichtsverfahren betrieben, was dich fortlaufend nur Geld für den Anwalt, die Verfahrenskosten oder die Zwangsvollstreckung kostet.

Wenn von vornherein feststand, dass hier weniger Geld als der Vorschussbetrag herauskommt, hätte man dir einfach nur empfehlen sollen, den Antrag auf Vorschuss zu stellen und fertig. Du würdest jeden Monat gleich viel Geld bekommen und das pünktlich zum ersten des Monats. (Es sei denn du beziehst ALG II und das Kind ist älter als 12, dann wäre auch dieser Antrag überflüssig gewesen.)

Der Anwalt hätte dich darüber aufklären sollen/müssen.

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

was noch gar nicht angesprochen wurde: Warum ist die Überweisung nicht angekommen? Hat dr Vater eine falsche IBAN benutzt, oder wurde ihm eine falsche IBAN genannt?

Das kann am Ende wichtig sein für die Frage, wer Schuld an der Sache war (und womöglich die Kosten tragen muss).

Zitat:
es wäre nicht seine Pflicht mir das nochmal zu überweisen !
Unsinn, natürlich ist das seine Pflicht. Mit dem Satz sehe ich sogar einen Verweigerung, das könnte eine Straftat sein.
Was man diskutieren kann ist, ob es seine Pflicht war einen anderen Zahlungsweg zu suchen (mindestens einmal ist er imho aber auch dazu verpflichtet, es geht schließlich um Unterhalt und nicht um eine beliebige Rechnung).

Zitat:
Ich habe ihm ja mehrfach Emails Gesendet mit Nachfrage aber nie eine Reaktion bekommen
Spätestens nach der 2. Mail ohne Reaktion sollte man den Kommunikationsweg ändern.

Stefan

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#12
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich Versuche mal mich mal durch die ganzen Antworten und Fragen zu Arbeiten ! @Toxic_GER danke für den tip und Hinweis ja ich habe jetzt einen Termin beim Jugendamt gemacht ich dachte halt man könnte es alles normal regeln mit dem Vater ! ..@smogman dieses Gefühl mit der schlechten Beratung habe ich auch allerdings dachte ich auch ok er möchte einen Beschluss und dann läuft es das er sich jetzt so quer stellt konnte ich ja nicht ahnen .aber wie bereits geschrieben ich habe mir jetzt mal einen Termin beim Jugendamt gemacht . @reckoner ich habe das nachgesehen er hat die richtige iban , ich denke eher er hat irgendwas falsch gemacht kann ich jetzt nicht beurteilen ich habe auch keine Belege dazu … es wahr halt seine Aussage : Das Geld ist zurück gekommen das ist dein Problem ich bin nicht verpflichtet dir es nochmal zu überweisen !! Nach der 2 Email meinerseits hat der Anwalt ihn Angeschrieben aber auch da kamm keine Reaktion das Ganze bereits am 8.08.2022 und gestern Abend bekam ich dann eine Reaktion … schließlich sind es ja jetzt 3 Monate die offen sind … im übrigen ich habe ja bereits nun einen Antrag auf Pfändung gestellt beim Gericht, die gute Frau vom Jugendamt hat mir dann aber noch geraten aufgrund seiner Reaktion eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung zu stellen ist das so Richtig ?!

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#13
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Harrypotter123):
die gute Frau vom Jugendamt hat mir dann aber noch geraten aufgrund seiner Reaktion eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung zu stellen ist das so Richtig ?!
Es ist zumindest möglich. Allerdings hilft dir das kein bisschen weiter. Die Argumente, die gegen eine Strafanzeige sprechen, dürften deutlich überwiegen.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das ist ein sehr törichter Rat von Frau Jugendamt gewesen. Man kann immer gegen alles Strafanzeige erstatten, kein Problem. Nur, bei der Lage hier kommt rein gar nichts dabei rum. Du vollstreckst jetzt, regelst den Rest über das Jugendamt und gut ist.

wirdwerden

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