Unterhalt Frau bei Trennung

13. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hämi86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Frau bei Trennung

Guten Tag,

Folgender Sachverhalt.

Ehepaar (30 Jahre ehe) die intakte ehe geht in die Brüche, da die Frau eine Affäre mit einen ehemaligen Arbeitskollegen des Mannes anfängt. Nach Monaten voller lügen und Intrigen kommt die Affäre ans Licht (es existieren Chat Verläufe, Mails und Zeugenaussagen als Beweis) und man trennt sich.

Der Mann hat ein monatliches Netto Einkommen von ca 2500,- die Frau ca 1300,-

Hab und gut wurde fair 50/50 geteilt und vertragliches festgehalten.

Die Frau hat viele Schulden, da sie wohl ihren neuen liebespartner Geld zuschiesst und Schulden übernommen hat.


Jetzt kam ein Schreiben von der Anwältin der Frau auf heraussagabe der Lohnnachweise des Mannes um Trennungsunterhalt zu errechnen und einzuklagen.

Frage.

MUSS der (noch) ehe Mann diese der Anwältin preisgeben?

Hat der Mann ne realistische Chance sich £ 1579 nr 7 des BGB zu beruhen?

Dies besagt: Wenn dem Unterhaltsberechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt, kann dies zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen (§ 1579 Nr. 7 BGB). ... 7 BGB ist der sogenannte Ausbruch aus einer intakten Ehe.

Um Einschätzungen ihrer Expertise bin ich sehr dankbar.

Das der Mann sich früher oder später einen Fachanwalt nehmen sollte, ist ihm klar.

Vielen Dank




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42826 Beiträge, 14789x hilfreich)

Die Chance ist realistisch nicht so furchtbar groß, eher minimal klein. Mir gefällt insoweit der Gesetzestext schon nicht, weil man aus einer intakten Ehe ja nicht ausbricht. Jedenfalls gehört das sich Zuwenden zu einem neuen Partner nicht dazu. Sonst hätte man konsequenterweise bei der Scheidung auch beim alten Verschuldensprinzip von vor 1976 bleiben können.

Umgekehrt muss Deine Frau allerdings auch Auskünfte über ihr Einkommen geben, das kann man nur als Paket berechnen. Und die ganz andere Frage ist, wie sich der Unterhalt nach der Scheidung zu errechnen ist, wenn insoweit dann noch Ansprüche bestehen. Hast Du keinen eigenen Anwalt?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40769 Beiträge, 6595x hilfreich)

Zitat (von Hämi86):
MUSS der (noch) ehe Mann diese der Anwältin preisgeben?
Bis ein RichterIN des Familiengerichtes die Scheidung erklärt/die Ehe für gescheitert erklärt, seid ihr beide Ehepartner.
DU wirst nicht umhin kommen, zur Unterhaltsberechnung dein Einkommen offenzulegen.
Das deiner Frau hat ihre Anwältin ja schon.

Ich meine, die Nr. 7 des § greift hier nicht. Damit ist nicht eine Affäre gemeint.
Zitat (von Hämi86):
da die Frau eine Affäre mit einen ehemaligen Arbeitskollegen des Mannes anfängt.
Jetzt ist es wohl zu spät, aber ---Affären--- enden meist über kurz oder lang, wenn die Ehe 30 Jahre intakt war.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Intiron
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 31x hilfreich)

„Ein RichterIN" … -.-

Anmerkung zum Einkommen: Die Thematik Trennungsunterhalt besprichst du am besten mit deinEM Anwalt. Es steht ja auch noch zb der Versorgungsausgleich an usw.

Für den (nachehelichen) Unterhalt ist im Übrigen das Bruttoeinkommen maßgebend. Aktuell dürftet ihr die Steuerklassen III/V haben, richtig? Bei IV/IV bzw I/I sieht es netto nämlich nicht mehr so unterschiedlich aus. Mach dir da nicht zu viele Sorgen, aber sei auch nicht blauäugig. Bei Geld hört bei fast allen die Freundschaft oder Liebe auf.

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