Unterhalt Frau und Kinder, Scheidung

16. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Manni0991
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Frau und Kinder, Scheidung

Guten Tag,

da ich mich nicht so gut auskenne hätte ich einige Fragen und hoffe auf Unterstützung.

Nach einiger Zeit des versuchens haben wir uns nun einvernehmlich dazu entschieden uns scheiden zu lassen. Ich habe eine Tochter aus einer vorherigen Beziehung mit 7 Jahren. Mit meiner jetzigen Frau habe ich 2 Kinder im Alter von 2 und bald 1 Jahr. Ich bin Momentan Arbeitssuchend und somit habe ich nicht sehr viel Geld zur Verfügung. Wenn ich baldig eine Arbeit in meinem gelernten Job finden würde, dann hätte ich finanziell leider auch nicht sonderlich mehr zur Verfügung. Im Durchschnitt denke ich 1300 Eur Netto. Ich bin selbstverständlich gewillt meinen Unterhalt zu zahlen nur jetzt kommen meine Fragen.

Nun ist meine Frage: Wie ist es wenn mein Geld für den Unterhalt nicht ausreicht? Wird der Rest dann als Unterhaltsvorschuss gewährt und ich bekomme den Differenzbetrag als Schulden jahrelang angehäuft? Ist es auch so mit dem Unterhalt der Frau denn Sie kann ja noch nicht wegen den Kindern arbeiten? Wie viel Geld würde mir über bleiben? Wie ist das mit den Scheidungskosten? Gibt es da Anspruch auf Verfahrenskostenbeihilfe?

Ich danke schon mal sehr für die Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Manni,

dir bleibt i.d.R. der Selbstbehalt von 1080€

Unterhaltsvorschuss muss nur zurückgezahlt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete

nicht alles Mögliche getan hat den Unterhalt zu zahlen.

edy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ihr Nettogehalt ist noch zu bereinigen. Da gehen z.B. noch Fahrtkosten und ggfs. Arbeitsmaterial und einige mehr Posten ab. Googeln Sie mal "bereinigtes Einkommen".
Sie dürften aktuell Anspruch auf Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe haben. Ausser Sie wohnen in einer der Städte, die eine Öffentliche Rechtsauskunft statt der Beratungshilfe haben, wie z.B. Hamburg.
Beim Unterhaltsvorschuss ist es einfach wichtig, gut mit der Unterhaltsvorschusskasse zusammenzuarbeiten und sich kein Papier unterschieben zu lassen, auf dem man unterschreibt, dass man den Vorschuss zurückzahlt. Sowas passiert leider manchmal. Soweit sich ein Unterhaltsschuldner bemüht , seinen Pflichten nachzukommen und es einfach nicht realistisch ist, mehr zu verdienen, dann ist der Vorschuss nicht zurückzuzahlen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
noch ein laie
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Beim Unterhaltsvorschuss ist es einfach wichtig, gut mit der Unterhaltsvorschusskasse zusammenzuarbeiten und sich kein Papier unterschieben zu lassen, auf dem man unterschreibt, dass man den Vorschuss zurückzahlt.
!!!

Zitat (von altona01):
Sowas passiert leider manchmal.
Manchmal mit mieser Absicht.

Zitat (von altona01):
Soweit sich ein Unterhaltsschuldner bemüht , seinen Pflichten nachzukommen und es einfach nicht realistisch ist, mehr zu verdienen, dann ist der Vorschuss nicht zurückzuzahlen.
!!!

0x Hilfreiche Antwort

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