Unterhalt - Kann meine Frau nun wirklich wieder erneut Auskunft verlangen?

16. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
spikudo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - Kann meine Frau nun wirklich wieder erneut Auskunft verlangen?

Hallo, ich habe folgendes Problem. Seit Oktober 2011 lebe ich von meiner Frau getrennt. Wir haben einen 17 Jährigen Sohn, der bei ihr lebt. Im Februar 2012 habe ich ihr Auskunft über meine Einkünfte erteilt und ich zahle monatlich 334€. Den Mindestunterhalt. Laut Jugendamt solle ich aber 356€ zahlen. In denen Ihrer Berechnung wurde aber der Ikea Kredit aus der Ehezeit von ca 15€ monatlich nicht Berücksichtigt. Damit würde ich unter die 1500€ fallen. Im April 2012 habe ich eine Nebentätigkeit aufgenommen, da mein Geld nach Abzug aller Kosten vorne und hinten nicht reichte und habe dies meiner Frau auch mitgeteilt. Sie verstand das und teilte mit, dass sie nicht mehr Geld wöllte. Dann habe ich eine neue Partnerin kennengelernt. Diese wohnt inzwischen auch bei mir und nun meldet sich auf einmal eine Rechtsanwältin bei mir und legt mir eine neue Unterhaltsberechnung vor. Darin wurde einfach mal pauschal davon ausgegangen, dass ich ja nun 360€ aus Nebeneinkünften mehr hätte und ich solle künftig 377 € zahlen. Auf den Hinweis, ich würde der Nebentätigkeit gar nicht mehr nachgehen und das der Betrag von 360€ weit hergeholt sei, weisst mich die Rechtsanwältin auf meine gesteigerte Erwerbsobligenheit hin und ich solle darlegen, warum es mir nicht mehr möglich ist, die Nebentätigkeit weiter auszuüben. (Hallo??? Ich habe eine 40 Stunden Woche und fahren Pakete aus). Dann wird mir unterstellt, ich hätte beim Jugendamt nicht richtig Auskunft gegeben wenn 360€ weit hergeholt seien und nun solle ich erneut Auskunft geben( ich habe doch damals noch gar keine Nebentätigkeit ausgeübt). Und nun das Allergrößte: Da ich nunmehr eine gemeinschaftliche Haushaltsführung habe würde mein Selbstbehalt entsprechend sinken mit dem Hinweis man wöllte nun noch mehr.....Mein Mund geht mir gar nicht mehr zu.....
Frage:
Kann meine Frau nun wirklich wieder erneut Auskunft verlangen, obwohl die 2 Jahre noch gar nicht rum sind und sie doch gar keine Ansprüche stellen wollte wegen der Nebeneinkünfte und ich dieser Tätigkeit seit 2 Monaten gar nicht mehr nachgehe???
Kann man mich zwingen, erneut dieser Nebentätigkeit nachzugehen, obwohl ich den Mindesbedarf doch regelmäßig zahle, nur damit mein Kind noch mehr bekommen kann?
Und muss ich nun wirklich mehr zahlen nur weil ich mit meiner Freundin zusammen lebe???

Helft mir bitte, ich habe diese Nebentätigkeit doch nur ausgeübt, weil die Miete der ehemaligen Wohnung ca 600e betrug und ich nicht umziehen wollte. Nun da meine Freundin mit drin wohnt, brauche ich diese Tätigkeit nicht mehr auszuüben.

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Am besten du nimmst dir nen ordentlichen Anwalt. Das wirst du nicht alleine lösen können.



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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo spikudo123,

quote:
In denen Ihrer Berechnung wurde aber der Ikea Kredit aus der Ehezeit von ca 15€ monatlich nicht Berücksichtigt


Wenn du nur für ein Kind Unterhalt zahlen musst, dann

kannst du in der Düsseldorfer Tabelle um eine Einkommes-

stufe hochgestuft werden (also auf 1901€)

Dein SB kann bei zusammen wohnen sinken,das ist richtig.

Wurde dein Einkommen bereinigt? hast du keine Versicherungen,Fahrtkosten zur Arbeit usw?

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo spikudo,

ich habe jetzt nicht wirklich gelesen, wie hoch denn nun dein tatsächliches (bzw. bereinigtes) Netto-Einkommen ist.

In Ergänzung zu dem, was edy richtig dargelegt hat, möchte ich auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit näher eingehen. Tatsächlich unterliegst du einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Trotzdem ist nach neuestem Urteil eine Hinzurechnung fiktiver Einkünfte (aus einer MÖGLICHEN Nebentätigkeit) genau zu prüfen. Von daher darf die gegenerische Anwältin bei ihrer Berechnung die genannten EUR 360 nicht so einfach als fiktive Einkünfte annehmen und deinen tatsächlichen Einkünften hinzufügen.

Siehe auch hier:

http://www.123recht.net/Strenge-Pruefung-fuer-Anrechnung-fiktiver-Einkuenfte-auf-Unterhalt-__a121797.html


Grüße,
capitano





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#4
 Von 
spikudo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo..durchschnittlich liegt mein Jahreseinkommen bei über 2000€ monatlich. Nach Abzug der Fahrtkosten und ehelichen Schulden, Rentenzahlung usw liege ich ohne Ikeakredit bei 1507€ ca und mit Ikeakredit falle ich unter die 1500€. Ja es wurde bereinigt. Den Mindestunterhalt zahle ich aber.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Die Frage ist wohl, ob er noch nebenbei arbeiten MUSS, ich glaube nicht, aber ich weiß es auch nicht genau.

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#6
 Von 
spikudo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie wäre das mit dem SB eigentlich wenn ich in einer WG lebe? Sinkt der dann auch??

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Altes Haus

spikudo hat hier direkt die Forengemeinschaft gefragt.
Du darfst ihm direkt antworten, statt über spikudo zu schreiben.

@ spikudo

bereinigtes Netto EUR 1507.
Damit müsstest du schon EUR 356 nach 2. Einkommensstufe zahlen.
Höherstufung (da nur 1 Unterhaltsempfänger) ist auch legitim.
Damit wären es EUR 377.

Damit blieben dir (sogar nach Bedienung des Ikea-Kredits) EUR 1115.
Das ist deutlich über Deinem Selbstbehalt von EUR 950.
Ich sehe deshalb wenig Chance, dass man dir den Ikea-Kredit anrechnet.

Die Frage nach Absenkung deines SB's durch eine WG erübrigt sich meiner Ansicht nach in Deinem Fall, da dein SB überhaupt nicht gefährdet ist.


Du solltest dir für dich selbst die Rechnung aufmachen, ob du die Differenz zahlen willst oder dich auf eine kostspielige Rechtsauseinandersetzung mit ungewissem Ausgang für dich einlassen willst, zumal ab Erreichen des 18. Lebensjahrs sowieso neu gerechnet werden müsste.

Grüße,
capitano




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-- Editiert Capitano am 16.08.2012 15:05

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#8
 Von 
spikudo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ich denke das mein Einkommen noch um die Summe des Ikeakredites bereinigt werden müsste und damit falle ich ja unter die 1500€. Nicht?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

@capitano

Ich schreibe grundsätzlich nur in meinem Namen ... wie auch anders?

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#10
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)


spikudo,

das ist deine Sichtweise, die durchaus berechtigt sein mag.
Die Argumentation der Gegenseite ist dir bekannt, soweit plausibel (ausgenommen die Anrechnung fikitver Einkünfte) und dir hier noch einmal vorgerechnet worden.

Du kannst versuchen, die Gegenseite von Deinen Argumenten zu überzeugen.
Vor Konsultation eines eigenen Anwalts würde ich für mich die Rechnung aufmachen, um wieviele Monate Unterhaltsratendifferenz es geht und wieviel du für einen Anwalt investieren müssest.

(Außerdem würde ich einen Blick in die Zukunft wagen - Stichwort Volljährigkeit des Sohnes - und ggf für ein paar Monate in den sauren Apfel beißen)


Grüße,
capitano



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
Und ich denke das mein Einkommen noch um die Summe des Ikeakredites bereinigt werden müsste und damit falle ich ja unter die 1500€. Nicht?



Da die DT von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht, du aber

nur für eine Person unterhaltspflichtig bist,kannst du auf sie nächste Stufe hoch gestuft werden (als hättest du 1901€)
wie schon geschrieben.

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 16.08.2012 18:38

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