Hallo liebe Unterhaltsexperten,
ich habe eine Freundin mit einer 11 jährigen Tochter. Mit dem Vater der Tochter war meine Freundin nie verheiratet. Meine Freundin ist mittlerweile alleinerziehend und der Vater kümmert sich nicht weder praktisch noch finanziell um seine Tochter. Leider wurde der Unterhalt nie festgelegt. Unterhaltsvorschuss kann sie nicht mehr bekommen, weil das Mädchen ja nun schon 11 Jahre ist. Meine Freundin lebt derzeit von Hartz IV und muss mit 900 Euro abzüglich 450 Euro Miete einen Monat auskommen. Mir ist es nicht verständlich, dass sie keinen Unterhalt für ihre Tochter bekommt. Ihrer Aussage nach hat der Mann kein Einkommen und wird in seinem Leben nie wieder offiziel arbeiten gehen. Aber gut... könnte man nicht wenigstens eine Unterhaltsurkunde oder ähnliches bekommen um irgendwann falls er doch Geld irgendwo her bekommen sollte den UNTERHALT rückwirken einfordern kann... wie bei einem Urteil sozusagen ( 30 Jahre ) vollstreckbar. Könnte man dann auch mit dieser Unterhaltsurkunde Pfändungen oder ähnliches ausbringen?
Was hat sie für Möglichkeiten?
Vielen Dank für eure hilfe
Unterhalt - Kind 11 Jahre
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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Natürlich hat sie das schon versucht. Da sie aber eine behinderte Tochter hat gestaltet sich das meist schwierig
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Super danke... Beistandschaft was ist das? Zahlt dann das Jugendamt?
--- editiert vom Admin
Hallo Steph,
Es kommt darauf an, warum der Vater nicht arbeiten geht/gehen kann.
In der momentanen Situation kann sie nur einen Titel erwirken, wenn der Vater lt. Richter in der Lage wäre, zu arbeiten und sich nicht um einen Job bemüht.
Bemüht er sich nachweislich, kann natürlich auch kein Titel ( mit dem dann auch gepfändet werden könnte, sofern etwas vorhanden ist )erwirkt werden.
Da die Tochter künftig keinen UV mehr bekommt ( bis zum 12. Geburtstag steht es ihr aber noch zu, sofern die 7 Jahre noch nicht abgelaufen sind ), kann sie für das Kind Sozialgeld und Kindergeldzuschlag beantragen
Man sollte solche Geschichten immer differenziert sehen:
Wenn der Vater nicht arbeiten KANN oder einfach keinen Job findet, kann ihm auch kein Vorwurf daraus gemacht werden. In einem solchen Falle muss dann eben auch mal die Mutter finanziell einspringen und Kompromisse eingehen.
Ist aber klar ersichtlich und nachweisbar, dass er nicht WILL, KANN ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden.( Einzelfallentscheidung des Gerichtes und meist nur durch das Waschen schmutziger Wäsche einklagbar ).
Über diesen Betrag würde dann auch ein Titel ausgestellt werden. Ob es ihr letztlich was bringt, wenn er wirklich nicht will, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
@Troll/Messi,
es ist auch völlig irrelevant, ob es für "die Interesse an Arbeitslohn" irgendwelche Hinweise gab.
Auch die %-Zahlen der Behinderung spielen erstmal überhaupt keine Rolle!
--- editiert vom Admin
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@Troll/messi,
der Hinweis war nötig, damit Steph nicht unnötig über Fragen grübelt, die nicht der Sache dienen!!
Was DU brauchst und was nicht ist mir sowas von egal, mien seuden Jung!!
So und geh mit die Hunde. Ward Tiet!!
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@Audio
Mal ehrlich? Fühlst du dich jetzt berufen, den Rächer für Kanale-Troll zu machen? Deinen Horizont hätte ich höher eingeschätzt.
Sollte ich mich so getäuscht haben?
Lass Teufelin und die anderen hier in Ruhe, ok.
Grüße
--- editiert vom Admin
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