Unterhalt Kind - Umgangsrecht und Fremdbetreuung

16. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
IchLeseNur
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Kind - Umgangsrecht und Fremdbetreuung

Hallo,

ich wollte mal kurz nachfragen wie in so einem Konstrukt ein gangbarer Weg aussehen könnte:
Ist-Situation:
In Trennungsphase, Frau wohnt in unserem gemeinsamen Haus (50:50)
Ich konnte/wollte nicht mehr da wohnen und bin ausgezogen. Entfernung jetzt bei rund 90km
Würde meine Tochter gerne öfter sehen bzw. dauerhaft bei mir haben. Mutter verhindert das, Wechsel von der Krippe in die Kita wäre guter Zeitpunkt gewesen.
Vorteil:
Ich arbeite von Mo-Fr Früh
Die Mutter Mo-Samstag früh und Spät und muss daher unsere Tochter oft bei bekannten und Freunden abgeben.
Ich habe Meine Tochter schon des Öfteren bei einer Freundin von Ihr abgeholt wo Unsere Tochter dann Von Donnerstag zu Freitag bei Ihr geschlafen hat alleine ohne Mutter. Das missfällt mir natürlich sehr, unsere Tochter ist 2 Jahre und ich denke ein Elternteil sollte schon bei Ihr sein.

Dazu kommt, dass diese bekannte in einer 3 Raum Wohnung ca 60m2 wohnt mit 5 Hunden und 6 Katzen. Es da in meinen Augen nicht geeignet ist für meine Tochter und die Frau recht überfordert wirkt.

Das ich für meine Tochter Unterhalt zahlen möchte steht außer frage und das erkenne ich auch an.
Allerdings finde ich das Schreiben vom Landgericht Potsdam traurig, dass da steht, dass Sie allein erziehend ist, was ich ja leider nicht ändern kann.

Ich würde gerne wissen wie man das alles am besten regeln kann. Einen Anwalt nehmen?
Normal sprechen hat leider seit gut 5 Monaten nicht funktioniert, ich würde gerne alles klären und schriftlich festhalten aber sie weigert sich bisher zu jeder Klärung.

Wäre über einen Tipp sehr dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2768 Beiträge, 909x hilfreich)

Um dir irgendwas zu antworten, müsste man erst mal wissen, was du überhaupt beabsichtigst oder wissen willst.

Dass die Mutter alleinerziehend ist, liegt daran, dass du ausgezogen bist. Mit diesem alleinigen Auszug hast du auch die Entscheidung darüber getroffen, dass das Kind nun bei der Mutter leben soll.

Wenn dir nun kurze Zeit danach plötzlich gewichtige Gründe für eine Änderung einfallen, lässt sich das für die Zukunft zwar wieder ändern. Deine Ausgangslage ist jedoch deutlich schlechter, als wenn du diese Angelegenheit als erstes VOR der räumlichen Trennung geklärt hättest.

Oder geht es dir um eine Umgangsregelung? Oder um die Höhe des Unterhaltes? Und was hat das Landgericht Potsdam mit eurer Familie zu schaffen?

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3766x hilfreich)

Zitat:
Ich konnte/wollte nicht mehr da wohnen und bin ausgezogen. Entfernung jetzt bei rund 90km


Es wäre alles leichter zu händeln, wenn die Entfernung nicht so groß wäre.
Was soll der Krippe/KITA-Wechsel bringen? Die KITA auf die halbe Strecke zwischen Mutter und Vater legen? Dann verbringt euer Kind die meiste Zeit im Auto.
Wenn du dir eine Wohnung in der Nähe der Tochter suchst, könntest du sie einfacher zu dir holen, wenn die Mutter verhindert ist - Donnerstag auf Freitag z. B.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38275 Beiträge, 13967x hilfreich)

Es geht leider häufig nicht anders, als dass man im Fall der Trennung sich die Kinder schnappt,, auszieht und die Klärung der Angelegenheit erst im Nachhinein durchzieht. Hier haben wir aber einen ganz anderen Fall. Der Kindsvater hat die Entscheidung gefällt, ohne Kind auszuziehen. Die Betreuung des Kindes während der berufsbedingten Abwesenheit der Frau war offensichtlich nicht geklärt. So, sie hat es dann organisiert. Auch gemeinsames Sorgerecht gibt den Eltern Gestaltungsfreiheit dahingehend, dass das Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, entscheidet, wer es betreut.

Gerade bei einem so kleinen Kind ist die Kontinuität der Erziehung durch die Hauptbezugsperson sehr wichtig. Und die ist hier nun mal die Mutter. Stelle Dich darauf ein, dass es auch die nächsten Jahre so bleibt. Überlege Dir, wie man den Umgang ausweiten kann (kindgerecht), unter Einbeziehung Eurer beider Arbeitszeiten/Verfügbarkeit. Das wäre für mich der Ansatzpunkt für eine Lösung des Problems.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich finde es erstmal befremdlich, dass du 90 km weit weg ziehst, obwohl ihr ja vor Ort in getrennten Immobilien gewohnt habt. Und du dich damals aufgeregt hast, dass sie ggf. beabsichtigt, 70 km zum neuen Freund umzuziehen:

https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Frau-will-2-Jaehriges-Kind-zu-ihrem-neuen-Partner-mitnehmen-Ueberreaktion-oder-unterbinden-__f601446.html

Demnach gilt für dich unterschiedliches Recht. Du darfst alles, sie nichts?

Ansonsten erkläre bitte erstmal, was überhaupt das Landgericht damit zu tun hat. Familiengerichte sind Teil der Amtsgerichte. Geht es nur ums Sorgerecht oder auch um Unterhalt?

Und was ist dein Ziel? Das Kind ganz zu dir zu nehmen? Da die Mutter damit garantiert nicht einverstanden ist, wird das eben ein Gericht entscheiden.


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