Mich intresiert der folgende Fall:
Das Kind ist unehelich lebt bei den Großeltern der Kindesmutter. Diese ist nun verheiratet.
Wer muss für das Kind Unterhalt zahlen ?
Nur der Kindesvater oder die Kindesmutter oder vielleicht beide?
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"Lady X"
Unterhalt Kind lebt bei Großeltern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Na dann reiche ich mal ein Hallo hinterher :-)
Und weiß vielleicht einer wer nun zahlt oder nicht zahlt ?
Über Antworten freue ich mich natürlich.
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"Lady X"
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--- editiert vom Admin
Die KM ist verheiratet und hatt 3 Kinder. Wovon sie leben keine Ahnung mir geht es eigendlich nur ums prinzip.
Was mich an unserer Rechtsprechung so stört ist das der KV immer zahlen muss und die KM nur dann wenn diese genug hat.
Ich finde das wir Frauen ganz schön egoistisch sind. Wir wollten die Gleichberechtigung und wir haben diese bekommen und was tun wir ? Wir nutzen immer wieder den dummen Spruch wir sind das schwächere Geschlecht.
Warum stehen wir nicht dazu was wir tun ?
Warum fragen wir nicht erst unseren Partner ob er auch ein Kind will.
Wegen solchen Frauen habe ich mir bei Bewerbungsgesprächen anhören müssen das ich ja schwanger werden könne.So wie die Letzte die man eingestellt hatt.
Ich bin echt enttäuscht von all den Frauen die ihr Geschlecht dafür gebrauchen um andere zu hintergehn oder auszunutzen.
Soory aber das musste einfach mal raus.
Leider kenne ich solche Frauen und wünschte ich würde sie nicht kennen.
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"Lady X"
quote:
Die KM nur dann, wenn die Eltern sich selbst finanzieren können und es von ihr verlangen, oder eben ALG2 oder Sozialgeld beziehen.
Ist das neu?
Ich bin in Unterhaltsangelegenheiten nicht so bewandert, mein Stand ist jedoch, dass beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, wenn das Kind bei Dritten groß wird.
Es kommt dabei nicht auf den Verwandschaftsgrad an.
Aber, wie gesagt, das ist mein Stand aus den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts *räusper*.
Bis eben habe ich mich noch ganz jung gefühlt.
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"Lukas 7,23"
--- editiert vom Admin
Der Hammer ist es sind ihre Großeltern der KM also die Uroma vom Kind.
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"Lady X"
Hallo Lady X!
Grundsätzlich müssen beide gleichrangig im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zahlen.
Es gibt aber eine kleinen aber feinen Unterschied, nämlich wenn beide über kein tatsächliches Einkommen verfügen. Bei Männern unterstellt man dann fiktiv ein entsprechend hohes Einkommen und bekommt zu 99% den Mindestunterhalt tituliert.
Bei Frauen unterstellen fast alle Gerichte ein geringeres fiktives Einkommen, so dass im Ergebnis oft weniger tituliert wird als bei einem vergleichbaren Mann.
Grüße, Borion
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