Unterhalt Kind noch 26

20. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Shawnee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Kind noch 26

Hallo hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Sachlage:
Ich 26 Jahre in Ausbildung, eigene Wohnung. Erhalte Lohn in Höhe von 440,-€ Netto zusätzlich Unterhalt und noch Kindergeld. Mit 27 fällt dann das Kindergeld weg und nach Meinung meiner Family auch der Unterhalt meines Vaters.Wir haben ein gutes Verhältnis und ich möche das auch nicht aufs Spiel setzen.

Zur Erläuterung:
Nach dem Abi hab ich mich bei der ZVS für einen Studienplatz beworben.Mir wurde geraten die Wartezeit mit der Belegung einiger Kurse zu überbrücken (zur späteren Anrechnung).Wozu ich mich jedoch in einen anderen Studiengang einschreiben musste. Schwere Fehler wie sich nach ca. 3 Wochen herrausstellte. Folglich hab ich mich exmatrikuliert. Bekamm dann trotz dessen einen Platz im Wunschfach fürs nächste Semester. Musste dieses Studium aufgrund mangelnder Eignung nach 5 Semestern abbrechen (Zwischenprüfung nicht bestanden).
Hab sofort im Anschluss eine Ausbildung angefangen welche ich mit sehr großem Erfolg spätestens Mitte 2009 abschließen werde.

Mein Problem ohne Unterhalt oder anders weitiger Unterstützung kann ich die Ausbildung nicht abschließen.

Frage 1: Fällt Unterhalt mit 27 weg?

Frage 2: Wie hoch kann/darf dann der Unterhalt sein.

Frage 3: Bin ich Wohngeld berechtigt, falls Unterhalt entfällt?

Farge 4: Wie berechnet sich dann das Wohngeld (Miete 320,-€) und kann ich die Fahrtkosten (90,-€ mtl.)geltend machen?

Bin wirklich dankbar für jede Unterstützung.

Notfall oder generelle Fragen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

1. Du bist unterhaltsberechtigt bis zum Ende deiner Erstausbildung.
Diese muss zügig durchgezogen werden.
Ich z.B. hätte schon nach Abbruch deines Studiums nach 5 Semestern eine Verwirkung gesehen.

2. Dein Bedarf mit eigener Wohnung läge bei 640€. Inbegriffen ist dein Einkommen, Kindergeld und BAB, aufzuteilen auf BEIDE Elternteile.

3. Wohngeld gibts. m.E. bei Auszubildenden nicht. BAB solltes du beantragen.

quote:
Wir haben ein gutes Verhältnis und ich möche das auch nicht aufs Spiel setzen.


Warum redest du nicht mit deinen Eltern und bittest um freiwillige Unterstützung?

Grüßle




-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Camper,

ALG2 gibts in Ausbildung nicht.

Wohngeld hier:

http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/55/Wohngeld/WohngeldSchueler.htm

Grüßle

P.S. Was mich noch interessiert hätte:

quote:
Wenn Du alleine wohnst, hast Du aber Anspruch auf ergänzendes ALG II, Wohngeld o.ä. da in diesem Fall Dein Bedarf höher liegt.


Warum liegt der Bedarf höher?
Ist das jetzt bei allen Auszubildenden und Studenten so?
quote:
Es muss also nicht mehr Papa Shawnee für Dich aufkommen, sondern Papa Staat.


Generell?
Sind die Eltern also draußen?


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 20.04.2008 11:29:57

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#4
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

So, sortieren wir mal:

quote:
Mir wurde geraten die Wartezeit mit der Belegung einiger Kurse zu überbrücken (zur späteren Anrechnung).Wozu ich mich jedoch in einen anderen Studiengang einschreiben musste. Schwere Fehler wie sich nach ca. 3 Wochen herrausstellte. Folglich hab ich mich exmatrikuliert.


Sogenanntes Parkstudium - muss nicht finanziert werden.


quote:
Bekamm dann trotz dessen einen Platz im Wunschfach fürs nächste Semester. Musste dieses Studium aufgrund mangelnder Eignung nach 5 Semestern abbrechen (Zwischenprüfung nicht bestanden).


Nach FÜNF (!) Semestern mangelnde Eignung festgestellt???

Meiner Meinung nach besteht hier kein Unterhaltsanspruch mehr.


quote:
Als Auszubildender mit eigener Wohnung und einem Einkommen von 594,00 € hast Du Anspruch auf genau 46,00 € Unterhalt. Dein Gesamtanspruch liegt gesetzlich bei 640,00 €.

Diesen Unterhalt muiss jedoch nicht Dein Vater alleine bezahlen, sondern anteilig, je nach Leistungsfähigkeit, auch Deine Mutter.

Wenn Du alleine wohnst, hast Du aber Anspruch auf ergänzendes ALG II, Wohngeld o.ä. da in diesem Fall Dein Bedarf höher liegt.

Es muss also nicht mehr Papa Shawnee für Dich aufkommen, sondern Papa Staat.

So mal laienhaft gesagt.


GANZ laienhaft, da absoluter Quatsch.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Nehmen wir mal an, das Abi wurde mit 19 gemacht. Die Ausbildung 2009 mit 27/28 nach max. drei Jahren abgeschlossen. Studium 2,5 Jahre. Dann klafft eine Lücke von mindestens 2,5 Jahren...



-----------------
"gruß azrael"

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#8
 Von 
Boriska
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Unterhalt und Kindergeld für einen 26 Jährigen. Kopfschüttel

Geh arbeiten. Autofahren und wählen kannste ja auch.

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#9
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Wirklich schlimm wie das heute geworden ist.
Die Jungs können nur noch beten dass sie nie eine schwängern.
Das Erste Wort des Nachwuchses ist heute:

Papaaaaaaaaa was steht mir zuuuuuuuuuu !?!?!?!?!?!?

Das kann man dann auch noch in den Grabstein meißeln.

Gruss
leinad

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