Unterhalt Kind und Frau

24. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
123tico
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Kind und Frau

Hallo erst mal

Ich bin mit meiner Feundin seit kurzem nicht mehr zusammen.Wir erwarten demnächst ein Kind. Welche Forderungen kommen auf mich zu?
Ich bin Student und ich denke das ich den Unterhalt für mein Kind leisten kann, allerdings nicht BU für meine Ex. Diese finaz. Belastung schaff ich mit meinen Mitteln nicht.Mit was muß ich da rechnen. Muss man da seine Ersparnisse opfern oder
wie?????
Naja bin echt ratlos wie das Alles ohne Stress funktionieren soll

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
123tico
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich vergessen hatte. Wir sind nicht verheiratet und Sie hat ihre Lehre erst dieses Jahr beendet und arbeitet seit her nicht.
Wäre echt froh,wenn sich einige Informationen
ergeben würden.

Danke..

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#2
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi!

Wenn nach dem Kindesunterhalt kein Geld mehr übrig bleibt, der Selbstbehalt (um die 900 Euro) erreicht ist, muss kein Betreuungsunterhalt an die Mutter gezahlt werden.

Brenzlich wird es für Dich nur, wenn Du den Kindesunterhalt nicht leisten kannst. Dann kann die Mutter Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Anspruch nehmen. Die monatlichen Zahlungen von derzeit 125 Euro müsstest du dann wahrscheinlich zurückzahlen sobald Du arbeiten gehst...

Gruß
Shinead

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#3
 Von 
123tico
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal

Ich hab aber noch ne Frage. Kann das private Vermögen für die Vorderung der Frau veräußert werden?(Sparbuch,Bausarvertrag). Mein Verdienst jedenfall ist unter den 900Euro.

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#4
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

moin shinead ...dein sparbuch auf alle fälle ,du kannst doch nicht geld bunkern und keinen unterhalt zahlen :augenroll:

mfg ostseeperle

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

Moin Ostseeperle!

Ist doch nicht mein Sparbuch! ;)

Gruß
Shinead

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

dein Sparbuch interessiert nur, wenn du den KU nicht leisten kannst.
Beim BU zählen nur die Zinsen daraus.

Und gleich werden einige über mich herfallen::-)

Wenn du dich in Erstausbildung befindest und mit deinem Einkommen plus Zinsen oder sonstigen Erträgen aus Vermögen unter der 900€-Grenze liegst, kannst du auch keinen KU leisten.
Deine Freundin muß UVG beantragen, was du höchstwahrscheinlich für die Dauer deines Studiums nicht zurückzahlen musst.
So laufen auch keine Schulden auf.
Wenn dein Einkommen für BU nicht reicht, muß sie öffentliche Gelder beantragen oder arbeiten.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
123tico
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem Geld bunkern find ich nicht so!!
Man sollte immer etwas auf der Seite für Notfälle haben und ich seh nicht ein das ich an meine ex bezahle bei dem was sie sich leistet. Für mein Kind bezahl ich gut und gern. Wenn ich seh was für unrealistische Forderungen vom arbeitenden Partner verlangt werden...,also dann setzt ich mich lieber auf ne Parkbank und trink jeden Tag einen Kasten Bier.
Ach könnt ich nur Kinder bekommen;)

-----------------
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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

quote:
Ach könnt ich nur Kinder bekommen


Sei froh, dass du DAS nicht musst!!:)

Grüßle

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