Unterhalt Kinder Tabelle

30. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Martin R.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Kinder Tabelle

Hallo!

Ich selbst verdiene ca. 1500,- Netto, habe ca. 180,- abzugsfähige Aufwendungen (Fahrtkosten/Fernstudium).

Meine Ehefrau verdient ca. 450,- Netto. Wir haben keine gemeinsamen Kinder.

Mit meiner Ex habe ich 1 Kind, für das ich Unterhalt zahlen muß. Jetzt ermittelt das Jugendamt Bedarf 339,- - Kindergeld 77,- = 262,- Unterhalt.
Ist es korrekt, dass ich mit nur 1 zu versorgendem Kind so eingestuft werde und nicht nach Tabelle Gehalt bis 1500,- = 322-77=245,- ???

Würde mich über Antwort freuen ! Danke schon jetzt !

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ja ,das ist völlig korrekt so .
245 € müsstest du zahlen , wenn du 3 Kinder hättest ,da du aber nur eins hast ,wirst du normalerweise um 2 Stufen erhöht (278€).Bei dir wurde sogar noch deine Frau berücksichtigt ,so das du nur eine Stufe hoch gerutscht bist (262€).Soviel weitsicht kann man normalerweise vom JA nicht erwarten ,also sei froh !Denn eigentlich heißt es der Kindesunterhalt geht vor ,wenn was übrig bleibt ,kann sich die Frau freuen ,wenn nicht ,ist halt Pech :(

LG

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#3
 Von 
Martin R.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info!

Das ist schon ein schöner Mist sowas, da gibts keine Chancen für eine neue Familie ...



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#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Da hast du absolut recht ,aber so ist das nunmal .
No chance für Zweitfamilien .
Aber mal ganz erlich ,bei dem Gehalt würde ich auch keine Zweitfamilie anstreben .
Will nicht diskriminierend sein ,aber mein *Frauengehalt* ist da ja noch höher .

Ne ,im Ernst ,das erste Kind hat ein Recht auf den Unterhalt .
Es wäre unfair ihm gegenüber ,es an 2. oder 3.Stelle zu schieben ,weil du noch mal Nachrüsten möchtest .
Wer es sich leisten ,kein Thema!

LG

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Martin R. hallo,
hast du dir die DDT mal genauer angesehen?
Nach meinen Erfahrungen wird man nicht automatisch irgendwo eingestuft, sondern das ist verhandelbar.


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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Wenn das JA den Unterhalt ermittelt ,habe ich noch nie erlebt ,das die sagen würden :so ,HerrXY ,was haben sie denn für Wünsche ,wieviel sie zahlen möchten .Wir können ja mal verhandeln .
Ich hab immer nur erlebt :hier ,soviel ,unterschreiben sie .

Aber vieleicht ist das Amt in unserer Stadt auch nur so .
Bei uns ist es so ,das unser Amt wissentlich Infos nicht rausgibt ,damit der Pflichtige nicht auf die Idee kommt ,weniger zu zahlen .
Einem Arbeitskollegen von mir sagten die ,ab der volljährigkeit würde sich nichts ändern(er hatte extra angerufen)Das die Mutter auch ,ab da ,zahlen muss ,haben die ihm nicht gesagt .
Ich hab ihn hier ins Forum geschickt ,um sich schlau zu machen .
Er war sehr dankbar ,über eure Hilfe !

Bei ner Bekannten haben die behauptet ,das eheliche Kind würde nicht berücksichtigt in der Berechnung des KU für das unehel .Kind ihres Mannes ,da es mit in der Ehe wohnen würde :???:

Ich denke echt ,bei unserem Amt ,die machen das absichtlich ,denn so unwissent können die garnicht sein .

Naja ,das sind meine Erfahrungen mit dem JA ,andere sind bestimmt kooperativer ,oder ?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50011 Beiträge, 17522x hilfreich)

Hier sehe ich durchaus Chancen, dass der Fragesteller doch nur in die 1. Stufe mit einem Kindesunterhalt von 322€ eingestuft wird.

Zusammen mit dem Unterhalt an seine Frau dürfte er nämlich den Bedarfskontrollbetrag unterschreiten.

Die Höherstufung bei nur zwei Unterhaltspflichtigen ist zwar der Regelfall, d.h. aber auch, dass es Ausnahmen gibt.

Ich denke daher schon, dass die Berechnungen des Jugendamtes nicht einfach so akzeptiert werden müssen, sondern ggfls. durch einen Anwalt oder sogar gerichtlich überprüft werden sollten.

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#8
 Von 
silviareisker
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Abend,
ist es nicht so dass das Kindergeld zur Hälfte erst ab der Stufe 6 der DDT in Abzug gebracht werden darf ?
Oder wurde das mit der neuen DDT 2008 geändert ?

LG
Silvia

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#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
silviareisker
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke Haselstrauch.
Werden noch wie früher die 5% berufsbedingten Aufwändungen in Abzug gebracht ?

Danke
Silvia

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#11
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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