Unterhalt Kinder - Mangelfall? Taschengeld?

15. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.09.2009 15:44:03
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Kinder - Mangelfall? Taschengeld?

hi, meine frage

habe 3 kinder, 2 von der ex, 1 mit meiner freundin

die zwei grossen 14 und 10 leben bei der ex die 2 jährige bei mir und meiner freundin

ich verdiene 1830 euro netto

für die beiden grossen bezahle ich noch eine lebensversicherung sowie eine krankenversicherung das sind nochmal 50 euro im monat.

für die kleine überweise ich meiner freundin 250 euro


jetzt habe ich was von mangelfall gelesen und das dann jedem kind das gleiche zusteht trifft das hier bei mir zu?


kann man taschengeld das man den kindern bezahlt anrechnen auf den unterhalt?


danke schon im vorraus



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21 Antworten
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#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Kampffisch32 hallo,
Taschengeld zahlt man freiwillig;) dass kann man nicht anrechnen.

du bist mit der freundin zusammen und zahlst ihr unterhalt?

steige nicht durch, oder bist du getrennt?


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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#2
 Von 
guest-12315.09.2009 15:44:03
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin getrennt, lebe mit meiner freundin zusammen und zahle ihr für das gemeinsame kind unterhalt

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Kampffisch,

wenn ihr zusammenlebt, bist ihr nicht zum Barunterhalt verpflichtet. Da Du auch die Betreuung mit übernimmst.

Bei Deinem EK- wären für das 14jährige Kind 314€ fällig, für das 10jährige 257€.

Damit bsit Du voll leistungsfähig.

1.830 - 314 - 257 = 1259

Dein SB von 900€ wird nicht angegriffen. Mangelfall liegt hier nicht vor.

LV und KV sowie Taschengeld ist freiwillig und darf auf den Unterhalt nicht angerechnet werden.

LG Nero

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#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Kampffisch32 hi,
nehme an, dass du mich meinst, bin ja bis jetzt die Einzige die reagiert hat;)

Wie du zahlst Unterhalt für das Kind, welches mit euch zusammenlebt?
Das mit dem Taschengeld hattest du gelesen?

Wurde der Unterhalt tituliert?
Bist du anwaltlich vertreten?

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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#5
 Von 
guest-12315.09.2009 15:44:03
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

ich schreib das hier auch nicht weil ich mich vor dem unterhalt drücken will, ich überweise seit 10 jahren geld davon kauft sich meine ex alle 2 jahre ein neues auto und meine kinder laufen mit schuhen rum da sind keine sohlen mehr dran von dem rest mal ganz abgesehn! da würde ich das geld lieber in einen bausparvertrag stecken da haben sie wenigstens mal was davon!



gruss

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#6
 Von 
guest-12315.09.2009 15:44:03
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

*lach* ja ich zahle ihr geld das gehört sich so denke ich sie kann sie von 3 stunden arbeit am tag ja nichtmal ein eis kaufen, ist ja auch nicht so wichtig! :-)

nero der eigenbehalt bei 1800 euro sind 1000 euro nicht 900 soviel weiss ich auch! also wenn ich für meine kinder ein versicherung bezahle das sie später mal was haben ist das freiwillig auch wenn diese noch in der ehe abgeschlossen wurde? wenn ich die jetzt kündige gehn ja den kindern die hälfte des geldes baden?

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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

leider muss die KM über die Verwendung des KU keine Rechenschaft ablegen.

Wieso bist Du der Meinung, dass Dein SB 1.000€ beträgt?

Ggü. minderjährigen Kindern beträgt er für Berufstätige immer 900€.

Handelt es sich bei der Krankenversicherung um eine Zusatzversicherung?

LG Nero

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#8
 Von 
guest-12315.09.2009 15:44:03
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ist eine krabkenzusatzversicherung!!!! und laut der düsseldorfer tabelle und meinem anwalt sind es 1000 euro

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#9
 Von 
guest-12315.09.2009 15:44:03
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

und da ich so in form bin hab ich gleich noch ne frage, die zwei kinder sind auch jedes wochenende bei mir da hat mir der anwalt vorgeschlagen dies geltend zu machen er sagte der unterhalt ist für die kinder da wenn sie mehr wo andres sind als bei ihr könne man das am unterhalt berücksichtigen!

aber langsam weiss ich eh nicht mehr was ich glauben soll, ich denke ich lass alles so wie es ist!!


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#10
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

auch wenn du Dich schon abgemeldet hast, Dein Anwalt scheint ´ne Pfeife zu sein. Erst bei einer 50%igen Betreuung durch beide Elternteile, kann sich der Unterhaltsanspruch aufheben.

quote:
laut der düsseldorfer tabelle und meinem anwalt sind es 1000 euro


Dann ist eure Tabelle aus ´nem anderen D´dorf und Dein Anwalt bleibt eine Pfeife.

Der SB ggü. minderjährigen beträgt für einen Erwerbstätigen 900€

ggü. dem Ex-Partner 1.000€

ggü. dem nicht privilegiertem Kind 1.100€

quote:
aber langsam weiss ich eh nicht mehr was ich glauben soll, ich denke ich lass alles so wie es ist!!


Und zahlst an Deine LG 250€ für euer gemeinsames Kind?

Schön blöd.

LG Nero

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#11
 Von 
guest-12316.09.2009 10:01:13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also jetzt muss ich hier auch mal was loswerden,

also mit den 900 euro hast du ja recht und kampffisch nicht aber bei allem anderen kann ich das nicht so sehn.

erstens er kann sehrwohl unterhalt abziehn wenn die kinder mehrmals in der woche bei ihm sind und das regelmäßig wenn er das nachweisen kann muss es die 50% nicht überschreiten da hat sein anwalt recht! und sag mir mal einen grund warum er seiner freundin für das gemeinsame kind keinen unterhalt leisten soll, steht ihr denn keiner zu nur weil sie zusammen sind? hi schatz wir haben jetzt ein kind aber zahlen kannst du allein!! :-) der ist gut!! dann bekomm ich auch noch 5 stück*lach* ich denke sie wohnen nicht zusammen!

und die krankenzusatzversicherung kann er sehrwohl anrechnen genau so wie die in der ehe abgeschlossene lebensversicherung für die kinder.

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#12
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Hoss,

Du bist also der Meinung dass der Unterhalt gemindert werden kann wenn die Kinder z.B. von Freitag bis Sonntag beim Vater zu Besuch sind? Wo steht das denn, bzw. aus welchen Urteil ergibt sich das? Wäre mir absolut neu.

quote:
und sag mir mal einen grund warum er seiner freundin für das gemeinsame kind keinen unterhalt leisten soll, steht ihr denn keiner zu nur weil sie zusammen sind?


Wenn die beiden zusammen leben, erbringt der Kampffisch ebenso wie die Freundin Berteuungsunterhalt. Dieser ist dem Barunterhalt gleichgestellt. Deine Meinung würde ja bedeuten, dass jeder Vater, der mit der Mutter des gemeinsamen Kindes zusammenlebt , der Mutter Kindesunterhalt zahlen muss. Dem ist ja nun nicht so. Barunterhalt wird nur geschuldet, von dem Elternteil welches nicht dauerhaft in der häuslichen Gemeinschaft lebt.

Und das die beiden zusammenleben geht aus diesem Satz hervor:

quote:
die zwei grossen 14 und 10 leben bei der ex die 2 jährige bei mir und meiner freundin


Die Krankenzusatzversicherung und die LV kann nicht auf den Unterhalt angerechnet werden. Die nötigen Leistungen im Krankheitsfall erbringt die kostenlos GKV, und die LV ist auch Privatsache des Unterhaltschuldners, da der Unterhal den täglichen Bedraf des Kindes decken soll und nicht dessen Altersvorsorge.

LG Nero

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-- Editiert am 16.09.2009 09:00

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#13
 Von 
guest-12316.09.2009 10:01:13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

du ich sprech aus erfahrung ich hab selbe 2 von der ex und zwei von meiner jetzigen frau, da war das ganz genau so, da ging es um eine zahnzusatzversicherung.


und sag du mir mal in welchen büchern was steht!! :-) vor gericht bist du in gottes hand!!





aber kampffisch heute denke ich das ist es alles nicht wert wegen 50 euro zu streiten da fressen dich die gerichtskosten auf! ich habe mich mit meiner frau geeinigt das geht auch irgendwann! dann wirds auch nicht so teuer!

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#14
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Schließe mich hier auch mal @nero an.
Der SB liegt bei 900,- € definitiv.
Es liegt bei Deinem Nettogehalt kein Mangelfall vor.
Eigentlich wurde schon alles gesagt.

Was mich nur wundert ist, dass Du hier fragst, wenn Du eh alles besser zu wissen scheinst. Und Dein Anwalt erst recht.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#15
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Was zahlst du eigentlich für die Kinder?

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#16
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Nabend alle zusammen !

EIgentlich wollte ich ja nicht schreiben ,da es hier einiges an Einsicht fehlt und der TE sowieso schon das Feld geräumt hat .......nehme mal an ,das die Antworten nicht das waren ,was er hören wollte ......

Allerdings wollt ich ganz kurz etwas klarstellen ......
lieber Nero ,warum glaubst du ,ist das 3. Kind nicht Barunterhaltsberechtigt ??

Bei einer Unterhaltsberechnung ,wird das 3. Kind genauso mit eingerechnet ,als wäre es nicht mit dem Vater in einem Haushalt lebend ........ wäre ja auch völlig unlogisch ,wenn nicht ......
Ob der Vater es der Mutter auch wirklich überweist ,bleibt den beiden überlassen .....

Ob der TE dadurch zu einem Mangelfall wird ,oder nicht ,hab ich jetzt mal nicht überschlagen .
Fakt ist aber ,das das 3. Kind genauso mit einbezogen wird ,wie die anderen Kinder auch ,und ihm genauso Unterhalt zusztehet ,wie dem anderen .....

Mal als Beispiel ,ein Vater würde 1100€ EK verdienen ,ein Kind bei der Ex ,2 Kinder zu Hause ....... meinste wirklich er müsste die vollen 200€ KU zahlen bis zum SB und die restlichen Kinder gehen leer aus ? Neeeeee....... ;-)

Hab mich nur gewundert ,warum das hier in diesem Thread nicht verbessert wurde !

Ganz leibe Grüße an alle

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

-- Editiert am 17.09.2009 20:34

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#17
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Dori*,

quote:
lieber Nero ,warum glaubst du ,ist das 3. Kind nicht Barunterhaltsberechtigt ??


Das habe ich ja gar nicht gesagt, bei der Unterhaltsberechnung wird es natürlich berücksichtigt.

Nur schuldet der Vater bei Zusammenleben mit der Mutter keinen Barunterhalt. Dieses wäre nur der Fall, wenn der Vater nicht mit Kind und Mutter in einem Haushalt leben würde, dem ist aber nicht so.

quote:
Mal als Beispiel ,ein Vater würde 1100€ EK verdienen ,ein Kind bei der Ex ,2 Kinder zu Hause ....... meinste wirklich er müsste die vollen 200€ KU zahlen bis zum SB und die restlichen Kinder gehen leer aus ?


Liegt ein Mangelfall vor, wird die Verteilmasse natürlich auf die einzelnen Kinder aufgeteilt.

Wird aber z.B. Unterhalt geleistet nach Stufe 3 der DT, würde ein weiteres Kind doch nur dazu führen, dass eine Stufe runter gestuft wird.

Und wie hier in diesem Fall, wäre der KV nicht barunterhaltspflichtig, da er ebenfalls Betreuungsunterhalt erbringt.

LG Nero






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#18
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Bei Deinem EK- wären für das 14jährige Kind 314€ fällig, für das 10jährige 257€.

Damit bsit Du voll leistungsfähig.

1.830 - 314 - 257 = 1259

Dein SB von 900€ wird nicht angegriffen. Mangelfall liegt hier nicht vor.


Das las sie für mich etwas so ,als würde das 3. Kind nicht berücksichtigt werden ........

quote:
Und wie hier in diesem Fall, wäre der KV nicht barunterhaltspflichtig, da er ebenfalls Betreuungsunterhalt erbringt.

Trotzdem wird es mit eingerechnet und brücksichtigt ........ und wenn er will ,darf er es ihr auch überweisen ........ ;-)

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Dori*,

quote:
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Bei Deinem EK- wären für das 14jährige Kind 314€ fällig, für das 10jährige 257€.

Damit bsit Du voll leistungsfähig.

1.830 - 314 - 257 = 1259

Dein SB von 900€ wird nicht angegriffen. Mangelfall liegt hier nicht vor.
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Das las sie für mich etwas so ,als würde das 3. Kind nicht berücksichtigt werden ........


Nein, so war es nicht gemeint. Der Unterhalt für das dritte Kind kann natürlich noch aus der Differenz zwischen 1259€ und 900€ bestritten werden. Musste aber in der Rechnung nicht auftauchen, da kein Mangelfall besteht.

quote:
Trotzdem wird es mit eingerechnet und brücksichtigt ........ und wenn er will ,darf er es ihr auch überweisen ........ ;-)


Er darf es natürlich auch überweisen. Muss er aber nicht. Ansonsten könnte er sich den ganzen Tag zurücklehnen und die Liebeste machen lassen. ;)

LG Nero

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-- Editiert am 17.09.2009 21:16

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#20
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Er darf es natürlich auch überweisen. Muss er aber nicht. Ansonsten könnte er sich den ganzen Tag zurücklehnen und die Liebeste machen lassen

Die meitsen Männer die von der Arbeit kommen ,machen das ja auch ,weil sie ihren Teil der Sache schon erfüllt haben ........aber um bei der Liebsten doch nicht in Ungnade zu fallen ,wird dann auch hin und wieder mal der Müll rausgebracht und der Nachwuchs gebadet ,oder nicht ? ;)

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#21
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Dori*,

dann passt es ja. ;)

LG Nero

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