Hallo liebe Forumsmitglider,
ich bin seit heute neu hier im Forum und habe da eine Frage zum Thema Ehevertrag!
Mein Verlobter und ich wollen nächstes Jahr heiraten.
Er hat 2 Kinder aus erster Ehe, für die er Unterhalt zahlt, ebenso für seine Exfrau.
Aus dieser Ehe geht ebenso eine Eigentumswohnung als Steuerabschreibungsobjekt hervor, für die beide noch zahlen.
Meine Frage ist nun, kann man durch einen Ehevertrag regeln, dass ich im Falle, er kann den Unterhalt für seine Kinder, Exfrau und Abzahlung der Wohnung nicht mehr zahlen, nicht belangt werden kann, damit uns zumindest noch mein Gehalt komplett bleibt?
Kann mir jemand auch sagen, was ein einfacher Ehevertrag kosten wird, wenn kein Vermögen vorhanden ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Seehase
Unterhalt Kinder erster Ehe und Eigentum per Ehevertrag zu regeln????
16. Januar 2007
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Frage vom 16. Januar 2007 | 12:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Kinder erster Ehe und Eigentum per Ehevertrag zu regeln????
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#1
Antwort vom 17. Januar 2007 | 09:00
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 236x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 17. Januar 2007 | 17:39
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Das hört sich doch sehr gut an.
Wir werden uns dann einen Kostenvoranschlag vom Notar anfertigen lassen. Vielen Dank für den Tip!
Gott sei Dank kann mein künftiger Mann bisher allen seiner Zahlungsverpflichtungen nachkommen, aber man weiß halt nie was kommt (Job weg oder erwerbsunfähig....)
Ein Seehase ist ein Fisch der in unseren Breitengraden, in der Ostsee vorkommt und sich von Februar bis Mai im Flachwasser aufhällt.
Viele Grüße und einen schönen Abend
Seehase
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