Unterhalt Kinder mit Ausbildungsvergütung

10. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Kinder mit Ausbildungsvergütung

Hallo,

jetzt habe ich viel gelesen und mit Onlinerechner gearbeitet und komme irgendwie nicht richtig weiter.
Hier mein Problem.

Ich habe 2 Kinder von 22 und 20 Jahren. Das mit 22 ist der Ausbildung ohne vergütung und das mit 20 macht jetzt eine Ausbildung mit einer Vergütung von 850 € Netto. Für beide Zahle ich jetzt 407€ = 814€ (mein Einkommen beträgt 2400€ nicht bereinigt). Beide Kinder leben noch bei der Mutter und Unterhalt für die Mutter muss ich nicht Zahlen.
Wieviel muss ich jetzt noch bezahlen?
Eine erklärung über den Rechenweg würde mir sehr helfen.
Danke

VG
Dirk

-- Editiert von User am 10. November 2022 09:15

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31 Antworten
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#1
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Erst einmal stellt sich die Frage, wieso Du nur Dein Einkommen für die Berechnung heranziehen möchtest. Denn das ist ab Volljährigkeit der Kinder nicht ausreichend.

Daher folgende Fragen zunächst:

Gibt es einem gültigen Titel der Dich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet?

Wann wurdest Du von den Kindern ab Volljährigkeit aufgefordert, Deine Auskünfte zu übermitteln und Unterhalt zu zahlen.

Was ist das für eine Ausbildung ohne Vergütung? Eine schulische Ausbildung?

Für das 20-jährige Kind dürfte der Bedarf zzgl. des Kindergeldes gedeckt sein. Also wäre vermutlich nur noch zu klären, wie viel Unterhalt für das zweite Kind zu zahlen wäre.

Für die Berechnung müssen nach Aufforderung der Kinder, Dir die Auskünfte von der Mutter ebenso erbracht werden, wie Du sie dem Kind geben musst.

Hier wäre auch die Wohnsituation beider Elternteile zu wissen. Also ob Wohneigentum existiert.

Ohne Titel kannst Du jederzeit den Unterhalt einstellen, wenn Du von den Kindern nicht entsprechend aufgefordert wurdest und dann sind diese auch gefordert, die Pflichten zu erfüllen, die eine Berechnung erst möglich machen.

-- Editiert von User am 10. November 2022 09:34

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich fang mal an, vielleicht macht dann jemand anderes weiter.

1. Wenn ein Titel existiert, sollte der aus der Welt geschaffen werden, da ab Volljährigkeit anders gerechnet wird.
2. So, beide Kinder sind nicht mehr privilegiert, d.h., zunächst sind von Deinem bereinigtem Einkommen die
vorrangig Unterhaltsberechtigten zu befriedigen. Das sind minderjährige bzw. volljährige noch privilegierte
Kinder, aber auch Ehepartner.
3. Selbe Vorgehensweise bei der Mutter der Kinder.
4. Resteinkünfte addieren, den Bedarf der Kinder anhand der DT ermitteln. Kindergeld voll in Abzug bringen, nicht
nur hälftig. Bedarf der Kinder entsprechend den Verdiensten zwischen den Eltern aufteilen. Das Einkommen
des einen Kindes mit Ausnahme von 90 € mit dem Bedarf verrechnen. Achtung: der Anspruch gegen Dich ist
nach oben gedeckelt. Durch die neue Berechnungsweise darf der vorher austitulierte Unterhaltsanspruch des
Kindes nicht überschritten werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich fang mal an, vielleicht macht dann jemand anderes weiter.


Ich würde das mal als grob umschrieben bewerten. Denn wir wissen nicht, ob die Kinder überhaupt mal zur Zahlung aufgefordert haben bzw. um Auskunft.

Wie ich das lese, ist hier ein Vater, der nicht weiß, dass ab Volljährigkeit andere Regeln gelten. Das mit dem Titel ist aber auf jeden Fall wichtig zu wissen.

Ich bin hoffentlich selbst nach über 2,5 Jahren Kampf bald durch mit dem Thema. Aber es läuft über das Gericht.

Due unentgeltliche Ausbildung würde ich auch näher betrachten, denn nicht jede Entscheidung des Kindes ist geeignet um Unterhalt verlangen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Welche Ausbildung ist denn nicht vom Grundsatz her geeignet, Unterhaltsansprüche zu begründen? Mach mich schlau. Ob vorrangig BAFÖG beantragt werden muss, das ist eine ganz andere Frage. Nach meiner Kenntnis haben die Eltern nicht das Recht, einem Kind die Ausbildung zu verweigern, nur weil sie dieselbe für das Kind für ungeeignet halten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Welche Ausbildung ist denn nicht vom Grundsatz her geeignet, Unterhaltsansprüche zu begründen?


Z. B. Fernstudium kann dazu führen, dass Unterhalt nicht gezahlt werden muss. Da es in der Regel bei einem Teilzeitstudium möglich ist, die Zeiten so einzuteilen, dass man nebenbei arbeiten kann.

Auch Ausbildungen und "Studium" in nicht anerkannten Berufen (wie in esoterischen Bereichen, Bereichen der Kunst und Musik, um mal Beispiele zu nennen), können den Anspruch verwirken.

Zumindest sollte man das mal prüfen, was ist das für eine Ausbildung.

-- Editiert von User am 10. November 2022 10:45

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#6
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die viele Antworten, ja ich bin ein Vater der vielleicht zu viel Zahlt (es ist nie zu viel), weil dies nie so genau berechnet wurde. Ich möche auch da keinen großen Stress machen und es soll uns allen gut gehen. Die Kids waren damals 2 und 4 Jahren und ich denke, dass wir alles gemacht haben, damit es den Kids gut geht. Bis heute habe ich ein Super Verhältnis zu den Kindern. Auch mit der Mutter vestehe ich mich noch gut und das ist auch gut so (obwohl ich nicht der Böse war)
Aber jetzt nochmal zu meine Frage

Das alles haben wir immer ohne Rechtsanwalt hinbekommen, auch wenn ich vielleicht zuviel gezahlt habe.
Aktuell Zahle ich jeweils 407€ an die Kinds (eigenes Konto).
Kind 1 macht jetzt eine Schulische-Ausbildung ohne Vergütung und wohnt bei der Mutter. Bafög wurde nie beantrag und vermute, dass es da auch nichts gibt. Mutter hat auch ein Einkommen von ca. 1800€, aber das weiß ich nicht so genau. Wurde auch nie so richtig mitgeteilt.

Kind 2 macht eine Ausbildung mit Vergütung im erstem Jahr 1065€ Brutto und wohnt bei der Mutter.

Was mit titel gemeint ist verstehe ich gerade nicht so richtig. Die Kids haben nie die Ansprüche an mich gestellt, sondern ich gehe da einfach nach der DT. Vielleicht lag ich da nicht immer richtig.

Gerne könnt ihr mich Fragen was alles an Daten notwendig ist, damit eine Berechnung gemachte werden kann vorallem wie berechnet wird. In den Online Rechnern habe ich immer die Mutter rausgelassen weil die Kinder auch bei ihr wohnen.
Fragt mich mich einfach ;) Nochmals ein dickes Danke für die Hilfe

VG
Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Wenn die Kinder bei der Mutter leben, ist ihr Einkommen hinzuzurechnen, um den Bedarf zu ermitteln, 1.800 € KM + 2.400 € KV = 4.200 € = Düsseldorfer Tabelle Stufe 7 = Bedarf pro Kind 774 €

Kind 1, keine eigenen Einkünfte, 219 € Kindergeld = Restbedarf 555 €
Selbstbehalt = 1.400 €, Resteinkommen haftungsmäßig im Dreisatz aufteilen zwischen den Eltern = 159 € KM, 396 € KV

Kind 2, Nettoeinkommen ca. 800 € bereinigt, 219 € Kindergeld = Restbedarf 0 €, keine Unterhaltszahlung

....nur mal eine grobe Übersicht. Im Detail kann man sich im Unterhaltsbereich zu fast jedem Punkt streiten. Man kann es aber auch lassen und die einfachen Wege gehen, die ihr schon immer bestritten habt.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wenn die Kinder bei der Mutter leben, ist ihr Einkommen hinzuzurechnen, um den Bedarf zu ermitteln, 1.800 € KM + 2.400 € KV = 4.200 € = Düsseldorfer Tabelle Stufe 7 = Bedarf pro Kind 774 €


Also ist das jetzt nicht die falsche Tabelle? Tabelle 1 ist doch nur für ein Kind oder? Da gibt es doch noch eine Tabelle weiter unten in der DT, dort steht "1 und 2 Kind" und da komme ich pro Kind 407€ mit meinem Gehalt von 2400€.

Zitat (von smogman):
Kind 2, Nettoeinkommen ca. 800 € bereinigt, 219 € Kindergeld = Restbedarf 0 €, keine Unterhaltszahlung


Wird das Kindergelt von 219€ jetzt voll zu den 800€ dazu gerechnet?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnte das so stimmen
Für Kind 1
Kind 2 hat ja sein einkommen (wie wird das berechnet?)

Beispielrechnung:

Nettoeinkommen beider Elternteile
Vater 2400EURO
Mutter 1800 EURO
zusammen 4200 Euro

nach der Düsseldorfer Tabelle wäre ein Unterhalt von 774,- EURO zu zahlen, abzüglich 219,- Euro Kindergeld = 555,- Euro.

Von dem Nettoeinkommen der Eltern den Selbstbehalt abziehen
Vater 2400 EURO - 1400 EURO = 1000 EURO
Mutter 1800 EURO - 1400 EURO = 400 EURO

zusammengerechnet ergibt sich 1400 EURO.

Die Eltern haften also für den Unterhalt i.H.v. 555,- EURO
im Verhältnis Vater 1000,-EURO zur Mutter 400,- EURO.

der Vater zahlt 1000 : 1400 x 555,- EURO = 396,- EURO,
die Mutter zahlt 400 : 1400 x 555,- EURO = 159,- EURO.



-- Editiert von User am 10. November 2022 19:18

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von dirk-huber):
Also ist das jetzt nicht die falsche Tabelle?


Nein, da das Gehalt beider Eltern zusammen gerechnet wird. Das sind dann 4.200€. Damit landet man dann in Stufe 7 der Tabelle, also einem Zahlbetrag von 555€.

Der Zahlbetrag wird entsprechend der Einkommensverhältnisse auf beide Eltern aufgeteilt, so dass auf Dich 396€ entfallen. Die Mutter kann ihren Anteil in Höhe von 159€ auch in Naturalien leisten.

Zitat (von dirk-huber):
Wird das Kindergelt von 219€ jetzt voll zu den 800€ dazu gerechnet?


Ja, das 20-jährige Kind liegt deutlich über dem Bedarf und hat damit keinen Unterhaltsanspruch. Lediglich 100€ werden nicht auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Der Bedarf einschl. Kindergeld liegt nur bei 774€ (siehe Tabelle auf Seite 1 der Düsseldorfer Tabelle.

Die Mutter muss für dieses Kind auch keinen Unterhalt leisten, auch nicht in Naturalien. Sie kann daher vom Kind verlangen, dass dieses sich angemessen an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligt.

-- Editiert von User am 10. November 2022 19:23

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Wenn dann noch das Einkommen der Eltern bereinigt wurde, könnte der Bedarf auch weniger sein. Außerdem steht noch die Frage offen, ob die Eltern zur Miete wohnen oder Eigentum besitzen und wenn es Eigentum gibt, ob dieses noch finanziert wird.

Das kann einen beachtlichen Anteil für die Berechnung ausmachen, da der Wohnwert zum Einkommen gerechnet wird.

Wenn das Kind mit eigenem Einkommen nicht in einer eigenen Wohnung wohnt, dürfen der Bedarf mehr als gedeckt sein. Das Kindergeld wird ab Volljährigkeit zu 100% vom Bedarf abgezogen, wie man auch an der Zahltabelle erkennt.

So wie es aktuell aussieht, kannst du in Monat bereits 500,- Euro an Unterhalt sparen, da es hierfür gar keine Bedürftigkeit mehr gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Hilfe von Euch allen. Hat mir sehr weitergeholfen.
Zu Abschluss doch noch eine Frage zum bereinigen meines Nettoeinkommen. Gibt es da pauschal eine Regel die man abziehen kann? So eine Art kleine Bereinigung mit Standardwerten?

VG
Dirk

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#13
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Ja, 5%.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#14
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich weiß, dass ich jetzt nervig bin, aber lässt mir einfach keine Ruhe. Habe jetzt mal wieder
neu gerechnet. Hierbei geht es mir nur, was ich zahlen müsste, aber in Wirklichkeit es nichts ändert
(weiterhin 407€ für Kind 1).

Das Kind mit der Ausbildung hat sich erledigt. Es geht jetzt nur noch um Kind 1 was noch in der
Schulischen Ausbildung ist. Das Einkommen der Mutter lasse ich jetzt mal weg.

Hier nun meine Rechnung

Nettoeinkommen vom Vater
Vater 2400EURO
Bereinigt pauschal mit 5% (120€)
2400 - 120 = 2280€

nach der Düsseldorfer Tabelle wäre ein Unterhalt von 598,- EURO zu zahlen, abzüglich 219,- Euro Kindergeld = 379,- Euro.

Von dem Nettoeinkommen vom Vater den Selbstbehalt abziehen
Vater 2280 EURO - 1400 EURO = 880 EURO

ergibt sich 880 EURO.

Der Vater haftet also für den Unterhalt i.H.v. 379,- EURO
Vater 880,-EURO

der Vater zahlt 880 : 1400 x 379,- EURO = 238,- EURO,

Ist das jetzt so richtig????

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Du musst so rechnen, wie oben in Post 9.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von dirk-huber):
Das Einkommen der Mutter lasse ich jetzt mal weg.


Das geht nicht, weil du dann den Bedarf des Kindes nicht ermitteln kannst. Auf die Wohnsituation bist du auch nicht eingegangen.

Der Rechenweg wurde dir bereits erklärt, der ändert sich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Du musst so rechnen, wie oben in Post 9.


Habe ich doch oder?
Nur eben mit der Pauschale und das abgreifen der Tabelle, da bin ich mir nicht sicher. Da das Kind bei der Mutter wohnt, wird sich da rechnerisch nichts ändern. Also gehe ich jetzt erstma von mir aus und lasse die Mutter einmal weg.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von dirk-huber):
Also gehe ich jetzt erstma von mir aus und lasse die Mutter einmal weg.

Du bist aber echt störrisch. :-)

Nein, das geht so nicht.
Du musst mit beiden Einkommen rechnen, um dann daraus deinen Anteil ableiten zu können.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Ohne das Einkommen der Mutter kannst du den Bedarf nicht ermitteln. Das macht einiges.

Wie ist das jetzt mit der Wohnsituation?

Erst fragst du nach und dann willst du es doch anders haben.

Falls du Konflikte vermeiden möchtest, kannst du auch einfach weiter zu viel zahlen.

Da die Kinder dich nicht aufgefordert haben, kannst du auch erstmal die Zahlung einstellen. Das würde damm definitiv zu einem Konflikt führen.

So ist es oft, wenn es ums Geld geht.

Und warum soll die Mutter denn ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen? Kinder benötigen schließlich keine Betreuung mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber ich wollte es doch nur Abkürzen. War oder ist nicht böse gemeint.

OK das Einkommen der beläuft sich auf ca. 1800€ und die Kinder leben bei der Mutter.
Aktuell überweise ich das Geld auf das Konto meiner Kinder jeweils 407€ (814€)
Kindergeld bezieht die Mutter von beiden und die Kids überweisen den Unterhalt von mir auf das Konto der Mutter. Aber das geht mich nichts an, was die Kids machen.
So wie ich jetzt verstanden habe, bleibt es dann so wie in Post #9 gerechnet (ohne pauschale Berechnung)
Die 5% kann ich aber von beiden Nettoeinkommen abziehen und dann mit den Betrag in DT schauen (richtig?)
Der Rest ergibt sich dann.

Zitat (von lyra82):
Du bist aber echt störrisch. :-)


:-)))) Kompliziert würd ich eher sagen :) ))

Was will damit erreich?
In erster Linie möchte ich argumentieren können, weil wie Du es schon geschrieben hast
Zitat (von Toxic_GER):
So ist es oft, wenn es ums Geld geht.


Da gebe ich Dir recht. Aus dem Grund möchte ich einfach ruhiges Fahrwasser haben. Man kann über viele Reden und das werde ich mit den Kids machen.

Zitat (von Toxic_GER):
Und warum soll die Mutter denn ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen? Kinder benötigen schließlich keine Betreuung mehr.


Ich dachte halt immer, da die Kids bei ihr wohnen hat sich das erledigt.

Nun hoffe ich, dass ich niemanden verärgert habe mit meinem Problem. Habe es über Jahre immer verdrängt, aber jetzt möchte ich schon Klarheit ohne Gericht oder Rechtsanwälte und hoffe auf weitere Hilfe von Euch.
Fragt eibfach alles was dazu nötig ist.

Vielen Dank an Euch alle

VG
Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von dirk-huber):
Ich dachte halt immer, da die Kids bei ihr wohnen hat sich das erledigt.


Für die Ermittlung des Bedarfs nicht relevant. Wie die Mutter mit den Kindern Kost und Loge abrechnet, steht auf einem anderen Blatt.

Wohnt ihr jetzt alle zur Miete oder habt ihr Wohneigentum?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Wohnt ihr jetzt alle zur Miete oder habt ihr Wohneigentum?


Sie Wohnt im Haus (Eigentum) was finanziert wird.

Ich wohne bei meiner Freundin und Zahle dort 250 € Miete

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Also die Kreditraten können vom Einkommen bereinigend abgezogen werden. Ist die Mutter der Kinder verheiratet, wirkt sich das aber ggf. auch wieder aus.

Wenn du in Partnerschaft lebst, können ggf. 10% deines Selbstbehaltes gemindert werden, da das Leben in Partnerschaft "günstiger" ist (wurde bei mir versucht). Das kommt wahrscheinlich eher zu tragen, wenn der Mindestunterhalt nicht gesichert wäre.

Du wohnst mit 250,- € Mietanteil vergünstigt, kann sich auswirken, da im Selbstbehalt ein gewisser Mietanteil berücksichtigt wird, das müsste ein anderer genauer erklären.

Die 5% Pauschale werden schneller übertroffen als man meint. Fahrkosten zur Arbeit, selbst finanzierte KFZ können (müssen nicht) von Gerichten berücksichtigt werden (bei mir wird es aktuell anerkannt).

Ich schreibe das alles aus folgendem Grund:

1. Die Mutter könnte durch die Finanzierung des Wohneigentums ggf. nicht mehr ausreichend Einkommen haben um Unterhalt zahlen zu müssen.

Dann müsstest du zahlen, was nach deinem alleinigen Einkommen zu zahlen wäre.

2. Die möglichen Abzüge mindern ggf. den Unterhaltsbedarf der Kinder/des Kindes, was eine geringere Zahlung zur Folge haben kann.

Deshalb ist es in der Regel besser, sich anwaltlich beraten zu lassen, da man noch einiges "schönrechnen" kann.

In der Regel sind die Kinder sogar verpflichtet, dich über den Werdegang/Ausbildungsverlauf zu informieren, falls das nicht bereits geschieht.

Wenn es Frieden gibt, versuche ein faires "Angebot zu machen, was unter dem Satz liegt, welchen du theoretisch zahlen müsstest. Denn dann hast Du Verhandlungsspielraum. Immerhin müssten ja die Kinder tätig werden, wenn sie Unterhalt wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Warum alles so kompliziert machen, wenn derartiger Diskussionsbedarf in dieser Familie offensichtlich gar nicht besteht. Es gibt kein "Müssen" beim Unterhalt. Man kann alles und jeden Furz diskutieren, wie du z.B. deinen Autokredit deinen Kindern in Rechnung stellst. Man kann es aber auch lassen und sich vernünftig einig werden. Für die meisten Menschen reicht eine grobe Orientierung aus. Das ist übrigens auch der gesamte Tenor des Familienrechts und auch das Familiengericht ist verpflichtet, in allen Fällen immerzu auf eine Einigung hinzuwirken.

Zitat (von Toxic_GER):
Die Mutter könnte durch die Finanzierung des Wohneigentums ggf. nicht mehr ausreichend Einkommen haben um Unterhalt zahlen zu müssen.
Ein Eigenheim erhöht das Einkommen und senkt es nicht. Die Kreditraten können den Wohnwert auf 0 € reduzieren. Ist die Kreditrate höher als der Wohnwert, könnte man im Ausnahmefall den übersteigenden Betrag als sekundäre Altersvorsorge werten.

Zitat (von Toxic_GER):
Deshalb ist es in der Regel besser, sich anwaltlich beraten zu lassen, da man noch einiges "schönrechnen" kann.
Für funktionierende Trennungsfamilien (siehe Beitrag #6) ist es in der Regel besser, einen großen Bogen um eine Anwaltskanzlei zu machen und sich privat zu einigen, wie das der Fragesteller hier scheinbar seit fast zwei Jahrzehnten auch tut.

Zitat (von Toxic_GER):
Wenn es Frieden gibt, versuche ein faires "Angebot zu machen, was unter dem Satz liegt, welchen du theoretisch zahlen müsstest.
Das ist ja richtig fair....

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Das ist ja richtig fair....


Seit wann ist das Unterhaltsrecht fair! Er wollte es wissen. Welche möglichkeit er letztendlich nutzt, liegt an ihm. Er kann 300, € im Monat zahlen oder 1000,- €.

Wenn es nicht wichtig ist, zahlt er weiter wie bisher.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

eigentlich wollte ich es nur im groben wissen. Deswegen hatte ich es in Post #14 mal gerechnet, ob ich da für MICH richtig liege (nur für mich) oder absolut falsch. Was die Mutter verdient oder macht ist mir egal

- grob bereinigt mit den 5% (2400 - 120 = 2280€)
- das bereinigte Netto 2280 in der DT mit den 598€ ???
- ob diese Dreisatzrechnung stimmt „der Vater zahlt 880 : 1400 x 379,- EURO = 238,- EURO"
- zu zahlen 238€ ???

Zahlen würde ich für das Kind ohne Einkommen weiterhin 407 €
Für das Kind mit dem Einkommen werden wir reden müssen und möchte, dass es Zeit ist Verantwortung zu übernehmen. Sollte da Hilfe bestehen, werde ich auch nicht nein sagen. Sind ja auch meine Kids und es soll allen gut gehen. Bin halt so

Möchte nur wissen, ob ich mit der Rechnung grob richtig liege

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Du bist beratungsresistent.
Warum fragst du, wenn du es sowieso so machen willst, wie du denkst?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Möchte es doch nur wissen ob richtig liege

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von dirk-huber):
Möchte es doch nur wissen ob richtig liege


Wie du es machst ist egal. Richtig liegst du nicht, da die Berechnung ohne das Einkommen gar nicht funktioniert ab Volljährigkeit.

Da die Berechnung im Namen der Kinder erfolgt und beide Einkommen mit allem Pipapo für die Bedarfsermittlung einbezogen werden müssen, darfst du im Namen der Kinder nicht einmal entscheiden, dass das Einkommen der Mutter nicht einbezogen werden darf. Denn das ist Sache der Kinder das zu entscheiden.

Du kannst zahlen was du für richtig hältst, dann ist aber der Unterhalt eben nicht richtig berechnet worden und es handelt sich um eine freiwillige Zahlung, die entweder akzeptiert wird oder nicht.

Wie mehrfach erwähnt und ich wieder hole es hier erneut: Deine Berechnung ist falsch, da sie nicht den Vorgaben entspricht!

Du magst gerne etwaigen Problemen aus dem Weg gehen, was verständlich ist, aber dann ist es auch eine Entscheidung von dir und das hat eben nichts mit Unterhaltsberechnung zu tun.

Wie ab Volljährigkeit berechnet wird, weißt du jetzt. Also frage nicht erneut nach, wenn dir bestätigt wurde, dass deine Berechnung falsch ist.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok,

dann ist Ebene so und sage Danke an allen für die Info und Hilfe

VG
Dirk

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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